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Gigaherz.ch 108. Rundbrief Seite 15
 5G: Not-Stop mittels Kaskadenmodell
Wegen der denkbar schlechten Ausbreitungsbedingungen in den für 5G vorgesehenen Frequenzbändern zwischen 3.4 und 3.6 Gigahertz und später zwischen 26 und 28 Gigahertz werden innerorts Mindestabstände zwischen den Antennenstandorten von 150m angestrebt.
Ein gangbarer Weg für die Gemeinden, diesen Irrsinn zu stoppen ist die Einführung des sogenannten Kaskadenmodells.
Von Hans-U. Jakob (Präsident von Gigaherz.ch), Schwarzenburg, 10. Juni 2019
Das Bundesgericht lässt generelle Antennenbauver- bote innerhalb von Bauzonen nicht zu, gibt den Ge- meinden jedoch die Möglichkeit, in ihrer Bauordnung und Zonenplanung gewisse Regeln aufzustellen.
Zum Beispiel mit dem sogenannten Kaskadenmo- dell. Hier kann die Gemeinde festschreiben, wo auf ihrem Hoheitsgebiet Mobilfunkantennen zu erstel- len sind und wo nicht. In der Landwirtschaftszone und im Wald sind Mobilfunkantennen wegen der Bestimmungen in den Raumplanungsgesetzen je- doch zum vorneherein nicht zulässig. Also kommt für eine gemeindeinterne Regulierung nur das Bau- gebiet, bestehend aus Industriezonen, Gewerbezo- nen, gemischten Wohn/Gewerbezonen und reinen Wohnzonen in Frage. Hier darf die Gemeinde fest- schreiben, wo in erster Priori-
Wohnzonen.
Wobei für jede Priorität Ausnahmen zu bestimmen sind. Nicht wie kürzlich in einer Vorortsgemeinde, welche in erster Priorität Zonen, die nicht dem Wohnen dienen, festgeschrieben hatte, ein ober- schlauer Mobilfunkbetreiber auf die Idee kam, eine Monsterantenne mitten in die Schrebergärten zu plazieren.
Mit der Einführung des Kaskadenmodells kann der Wildwuchs von Mobilfunkantennen in den vorgesehenen Abständen von 150m erfolgreich gestoppt werden. 5G ade!
Die Einführung des Kaskadenmodells kann mit einer Gemeindeinitiative von Bürgerinnen und Bürgern
tät Mobilfunkantennen hinge- hören und wo erst in zweiter Priorität etc. und wo zu aller- letzt, nur wenn es technisch gar nicht anders lösbar ist.
Die Einführung des Kaskadenmodells kann mit einer Gemeindeinitiative von Bürgerinnen und Bürgern erzwungen werden.
erzwungen werden.
Das Prozedere einer Gemeind- einitiative kann von Gemeinde zu Gemeinde andere Formen haben. Jede Gemeinde hat dazu ein Gemeindereglement. Das ist quasi die Verfassung einer Gemeinde. Diese muss genau befolgt werden.
In der Regel benötigt man die Unterschriften von 10% der Stimmberechtigten um ein Traktandum an die nächste
Urtenen-Schönbühl BE war vor
über 10 Jahren die erste Ge-
meinde der Schweiz mit einem
Kaskadenmodell, welches bis
vor Bundesgericht von allen
Instanzen geschützt wurde.
Ein solches Modell muss im
Baureglement der Gemeinde festgeschrieben wer- den. Resultat und Muster siehe hier: www.urtenen- schoenbuehl.ch/de/wirtschaftumwelt/umwelt/um- weltmobil/
Gemeindeversammlung zu bringen.
In grossen Gemeinden mit einem Gemeindeparla- ment kann meistens ein einziger Gemeindeparla- mentarier die Initiative ergreifen und im Gemein- deparlament eine Abstimmung herbeiführen. Hier wird dann abgestimmt, ob die Gemeinde ein Kas- kadenmodell will oder nicht. Wenn JA, hat der Ge- meinderat (Exekutive) dann 3 Jahre Zeit dieses ein- zuführen.
Das schöne daran ist, dass in dieser Zeit überhaupt keine weiteren Antennen mehr gebaut werden dür- fen!!
Denn sofort nach der Abstimmung muss der Ge-
Es können auch andere Kaskaden gewählt werden
Zum Beispiel: 1. Priorität auf Hochhäusern mit min- destens 20 Stockwerken, 2. Priorität Hochhäuser mit mindestens 10 Stockwerken, 3. Priorität auf Häusern von mindestens 15m Höhe usw. usw.
Oder etwa in erster Priorität in Zonen, die nicht dem Wohnen dienen, in zweiter Priorität in Zonen mit gemischter Nutzung, in dritter Priorität in Zonen für öffentliche Bauten und erst in vierter Priorität in




































































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