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Gigaherz.ch 108. Rundbrief Seite 10
 5G: Verarschung der Bevölkerung erst nach den Wahlen
Bundesrätin Doris Leuthard hat kurz vor ihrem Rücktritt die Arbeitsgruppe «Mobilfunk und Strahlung» zusammengestellt. Der Bericht dieser Gruppe, welcher dem Bundesrat bis spätestens Ende Juni 2019 zwecks Beratung des weiteren Vorgehens in Sachen 5G hätte vorliegen sollen, wird sich bis nach den Wahlen von Mitte Oktober verspäten.
Von Hans-U. Jakob (Präsident von Gigaherz.ch), Schwarzenburg, 30. Juni 2019
Solches wurde am 18. Juni 2019 dem Ständerat von Bundesrätin Simonetta Sommaruga auf Anfrage von Ständerätin Brigitte Häberli-Koller bekanntge- geben. Angeblich wegen zahlreicher Zusatzfragen, die sich noch ergeben hätten. Weitaus wahrschein- licher, weil es den zahlreichen Mobilfunk-Lobby- isten unter den Parlamentariern nach den Wahlen weitaus angenehmer ist, die
tioniert worden und deren Direktoren haben ihre eigenen Regeln aufgestellt um das übergeordnete bestehende Bundesrecht auszuhebeln.
Die Mobilfunkbetreiber sind mit ihrem Ansinnen, die Strahlungsgrenzwerte (Anlagegrenzwerte in V/m gemessen) im Hinblick auf das kommende 5G um das 3-Fache zu erhöhen, was ihnen den Bau
Bevölkerung zu verarschen,
als vor den Wahlen. Sie sind
dann ja mal für 4 Jahre gewählt
und haben für diese Zeit kei-
nen Verlust an Wählerstim-
men mehr zu befürchten. Die Parlamentarierinnen und Par-
lamentarier wurden immer-
hin im Rundschreiben des Generalsekretariats des Departementes UVEK vom 28.9.18 noch dringend darauf hingewiesen, dass etwas mehr als die Hälfte der Schweizer Bevölkerung Mobilfunkantennen für sehr gefährlich oder eher gefährlich einschätzt und dass sie da schon vorsichtig sein müssten.....
von 9mal stärkeren Sendern erlaubt hätte, im Ständerat 2mal kläglich gescheitert. Nun versuchen sie dem Volk vorzu- gaukeln, die vorgenommenen Hochrüstungen auf 5G seien bloss Bagatelländerungen und würden gar keine Baubewilli- gung benötigen.
Da jammern sie also den eidg. Räten und dem Bun- desrat zwei Jahre lang vor, ohne Lockerung der Strahlungsgrenzwerte sei die Einführung von 5G nicht im Entferntesten denkbar und nun sind es plötzlich Bagatelländerungen, die angeblich ohne
Die Verschiebung des Berich-
tes auf die Zeit nach den Wah-
len kommt nicht nur den Kan-
didatinnen und Kandidaten
höchst gelegen, sondern noch
vielmehr den Mobilfunkbetrei-
bern, die bis heute bereits ca.
400 von 18’000 bestehenden Antennenstandorten illegal, das heisst ohne Baube- willigungsverfahren auf den 5G-Standard hochge- rüstet haben und nun mit Volldampf bis Ende Jahr damit fortfahren können, da weiterhin sämtliche Regulative für den 5G-Standard fehlen.
Eigentlich würden die bisherigen Regeln der NISV (Verordnung des Bundesrates über nichtionisieren- de Strahlung) vollauf genügen, um diesem kriminel- len Treiben ein Ende zu setzen. Aber die kantonalen Umweltämter, die für den Vollzug der NISV ver- antwortlich wären, sind von ihren politischen Vor- gesetzten zu Komplizen der Mobilfunker umfunk-
jede Anpassung der Grenzwer- te möglich sein sollen.....
Dagegen gibt es ein Rezept. Se- hen Sie dazu unbedingt nach bei www.gigaherz.ch/5g-der- musterbrief-zum-baustopp/ und www.gigaherz.ch/5g- wenn-gemeinden-die-annah- me-einer-anzeige-verweigern/
Bevor Sie zum Telefon greifen um Gigaherz.ch anzu- rufen, lesen Sie bitte alles bis zu Ende durch.
Nicht genug vorgaukeln und das Volk für dumm ver- kaufen punkto Bagatelländerung kann zur Zeit die wirtschaftsnahe NZZ (Neu Zürcher Zeitung).
5G beinhalte kein zusätzliches Gefahrenpotential, wird da in den Tag hinaus geplaudert. Entscheidend sei nicht die Technologie sondern die Frequenz und die Intensität der Strahlung (welch eine weltbewe- gende Erkenntnis). Und das sei ja im Vergleich mit den heutigen Technologien gleichbleibend.
Die Verschiebung des Berichtes kommt den Kandidatinnen und Kandidaten höchst gelegen.
Derweil rüsten die Mobilfunk- betreiber ihre Antennen illegal auf den 5G-Standard hoch.


































































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