Page 8 - 108.Rundbrief
P. 8

Gigaherz.ch 108. Rundbrief Seite 8
 tigung der Spermienqualität, einer Destabilisierung der Erbinformation sowie Auswirkungen auf die Ex- pression von Genen, dem programmierten Zelltod und dem oxidativen Zellstress, überhaupt irgend- welche Gesundheitsfolgen zu befürchten seien (?!)
Wir haben diese bundesamtliche Aufzählung von den aus unserer Sicht gravierenden Folgen bereits im Artikel www.gigaherz.ch/5g-der-musterbrief-zum- baustopp/ vermittelt und damit bei unseren Lesern ungläubiges Staunen bis zu Fälschungsvorwürfen ausgelöst. Aus diesem Grund steht der entsprechen- de Ausschnitt als Fotografie im Kasten auf Seite 7.
Doch keine Bange. Die Bundesamtsjuristen verspre- chen in ihrem Schreiben den Kantonsregierungen, die beim Mobilfunkstandard 5G verwendeten Fre- quenzen von 3400 bis 3600Megahertz und höher seien ja ganz ähnlich wie die bereits erforschten
bis 1800Megahertz, welche ja keine gesundheits- schädigenden Erkenntnisse gebracht hätten. Ausser eben.... siehe Bild vorhergehende Seite. Und 3400- 3600MHz sei ja ganz nahe 1800MHz. (!)
Du heiliger Strohsack! Macht sich jetzt da bei den Bundesamtsjuristen bereits eine Beeinflussung der Hirnströme oder gar eine gestörte Durchblutung des Gehirns bemerkbar?
Da höhere Politiker, wie z.B. Regierungsräte, bei den meisten Zuschriften nach spätestens 2 Seiten aufhören mit Lesen, ist zu befürchten, dass diese schon gar nicht erst auf Seite 6 bei Kapitel 7.2 ange- kommen sind.
Dringende Bitte an unsere Leser: Bildausschnitt des Informationsschreibens auf der vorhergehenden Seite bitte ausschneiden und an die Regierungsräte Ihres Kantons schicken.
 5G: Wenn Gemeinden die Annahme einer Anzeige verweigern
Was ist zu tun, wenn nach der Einreichung einer baurechtlichen Anzeige wegen Bauen ohne Baubewilligung die Bauverwaltung der Gemeinde nicht tätig werden will?
Von Hans-U. Jakob (Präsident von Gigaherz.ch), Schwarzenburg, 27. Mai 2019
Die Aktion «5G-Antennen herunter von den Mas- ten» ist landesweit am Laufen. Siehe: www.giga- herz.ch/5g-der-musterbrief-zum-baustopp/
Die NIS-Fachstelle von Gigaherz.ch wird zur Zeit mit Anfragen dazu aus der Bevölkerung völlig über- rannt und kann längst nicht mehr alle e-Mails be- antworten. Das Telefon läuft ständig heiss und der Fachstellenleiter kommt tagelang nicht mehr dazu andere anstehende Arbeiten, wie etwa die Aktuali- sierung der Internetseite, zu bewältigen.
Die aufwändigsten Anfragen betreffen Gemein- deverwaltungen, welche auf die Anzeige wegen Bauen ohne Baubewilligung mit Falschauskünften reagieren und stur darauf beharren, die Hochrüs- tung auf 5G entspräche nach Auskunft kantonaler Fachstellen und des Bundesamtes für Umwelt einer Bagatelle und erfordere keine Baubewilligung.
Die Eidg. Kommunikationskommission (COMCOM) hat im Februar dieses Jahres für 380 Millionen Fran- ken Konzessionen für die «Benutzung» des Luftrau- mes über der Schweiz an die 3 Mobilfunkbetreiber Swisscom, Sunrise und SALT versteigert.
Nachdem der Staat die 380 Millionen «eingesackt»
hat, kann er jetzt nicht im Nachhinein den drei Gol- deseln mit Gesetzesbestimmungen und Verord- nung das Milliardengeschäft vermiesen und kommt dadurch ganz schön in die Klemme.
Das geht so weit, dass Kantons- und Gemeindever- waltungen in diversen Rundschreiben vom Bund dazu angehalten werden, allerlei Falschauskünfte zu 5G zu erteilen.
Neuste Falschmeldung
5G könne über bestehende Antennenanlagen auf den bisherigen Frequenzen von 800 bis 2600Me- gahertz ausgestrahlt werden und könne durch Verschiebung von Sendeleistungen zwischen den verschiedenen Frequenzbändern problemlos als Bagatelländerung ohne Baubewilligungsverfahren durchgehen.
Das ist völlig falsch. Die bisher verwendeten Mo- bilfunkantennen, auch wenn es sich um Mehr- bandantennen handelt, können lediglich maximal 3 Frequenzbänder von 800-900MHz sowie 1800- 2100MHz abstrahlen. Die für den 5G-Modus erfor- derlichen 3400-3600MHz sind technisch gar nicht möglich. Ebenso unmöglich ist es, das für den 5G














































































   6   7   8   9   10