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Gigaherz.ch 108. Rundbrief Seite 3
 meprospekten für 5G-Antennen Sendeleistungen bis 25’000Watt ERP angibt (herkömmlichen Anten- nen werden mit maximal 3000Watt ERP betrieben).
Dieser Fakt (25’000Watt ERP) stimmt auch mit dem Gerangel der Mobilfunkbetreiber überein, dass der Bundesrat den Anlagegrenzwert von 5V/m we- gen der Einführung von 5G unabdingbar sofort auf 20V/m erhöhen müsse.
Wäre eine Hochrüstung als Bagatelländerung tat- sächlich möglich, wären sämtliche parlamentari- schen Vorstösse für eine Lockerung der Strahlungs- Grenzwerte gar nie erforderlich gewesen.
Was ist das für ein arglistiges Täuschungsmanöver?
Der Bevölkerung wird vorgaukelt, es bestehe eine Arbeitsgruppe, welche die Risiken von 5G abkläre und dem Bundesrat Ende Juni für das weitere Vor- gehen Bericht erstattet. Gleichzeitig wird hinter- rücks mit rasanter Geschwindigkeit unter Vorspie- gelung falscher technischer Angaben eine rasante Hochrüstung bestehender Anlagen betrieben.
Geht die Hochrüstung bestehender Anlagen im be- gonnenen Tempo weiter, wird der Schlussbericht der Arbeitsgruppe nur noch Makulatur sein, weil der Bundesrat zu diesem Zeitpunkt vor einer kaum mehr rückgängig zu machenden, abgeschlossenen Hochrüstung stehen wird.
Wir fordern Sie, Frau Bundesrätin Sommaruga, des-
halb auf diesen Unfug sofort zu stoppen, ein sofor- tiges Benützungsverbot für aufgerüstete Anlagen zu erlassen und die Mobilfunkbetreiber zu Recht und Ordnung zurückzurufen.
Da wir nicht wissen, ob Sie dieser Brief jemals errei- chen wird, werden wir diesen auf unserer Internet- seite www.gigaherz.ch und in unserem Rundbrief veröffentlichen.
Mit freundlichen Grüssen,
Gigaherz.ch, Schweizerische Interessengemein- schaft Elektrosmog-Betroffener
Hans-U. Jakob, Präsident
Die Senderkarte des BAKOM findet man auf www. funksender.ch, dann bis zur Überschrift «Über- sichtskarte» hinunterscrollen und klicken.
Update vom 18. April 2019: Die gestern vom Bun- desrat in Kraft gesetzte minimale Änderung der Verordnung über nichtionisierende Strahlung (NISV) ändert nichts am Wortlaut dieses Beitrages. Ganz im Gegenteil, dieser Inhalt wird dadurch noch gefestigt. Fortsetzung folgt.
Siehe auch: www.gigaherz.ch/5g-dringende-war- nung-vor-falschinformationen-der-kantonalen-um- weltaemter
und www.gigaherz.ch/5g-antennen-herunter-von-den- masten/
 5G: Das Osterei
Am 17. April 2019, 4 Tage vor Ostern, genehmigte der Bundesrat noch rasch eine klitzekleine Änderung der Verordnung über nichtionisierende Strahlung (NISV). Handyverrückte Journalisten jubelten: «Bundesrat macht den Weg frei für 5G!»
Kritische Fachleute haben jedoch eher Grund zum Jubeln als Journalisten, welchen offensichtlich jegliche Fach- und Sachkenntnisse fehlen. Denn die Maus,
die da der Berg geboren hat, macht alles andere als den Weg frei.
von Hans-U. Jakob, Schwarzenburg, 20. April 2019
Als Erstes ist festzuhalten, dass der Bundesrat nicht im Entferntesten auf die Forderungen der Mobil- funkbetreiber eingegangen ist und die bestehenden Immissions- und Anlagegrenzwerte nicht erhöht hat.
Und als massgebender Betriebszustand für die Ein- haltung der Grenzwerte gilt nach wie vor der ma- ximal mögliche Datenverkehr bei maximaler Sen- deleistung. Die einzige Neuerung, die der Ziffer 63 in Anhang 1 der NISV angefügt wurde lautet: Bei
adaptiven Antennen wird die Variabilität der Sen- derichtungen und der Antennendiagramme be- rücksichtigt. Das ist die einzige Änderung, die für 5G relevant ist.
Das bedeutet gar nichts anderes als Folgendes:
Bei bisherigen Antennen ist die Senderichtung fix. In einem Öffnungswinkel von 15° (wie in einem Schein- werferstrahl) wird das Maximum der Strahlung festgestellt. Links und rechts dieses leicht abwärts gerichteten Scheinwerferstrahls, auch Keule oder








































































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