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Gigaherz.ch 108. Rundbrief Seite 2
 5G: Mobilfunker tanzen dem Rechtsstaat auf der Nase herum
Am Freitag, den 12. April 2019, hat das Bundesamt für Kommunikation unverhofft seine Senderkarte mit den Standorten von bereits in Betrieb stehenden, zusätzlich auf 5G hochgerüsteten Sendeanlagen modifiziert. Es handelt sich dabei um ca. 400 illegale Hochrüstungen, die wohl unter der Komplizenschaft kantonaler Umweltämter zu Stande gekommen sein mögen. Die für Baubewilligungen zuständigen Gemeindeverwaltungen wissen in den allermeisten Fällen noch gar nichts davon.
von Hans-U. Jakob, Schwarzenburg, 16. April 2019
Gigaherz.ch hat deshalb mittels eingeschrie- benem Brief Frau Bundesrätin Simonetta Som- maruga aufgefordert, diesem Unfug ein Ende zu setzen und Recht und Ordnung im Staate wieder herzustellen. Da wir nicht sicher sind, ob dieser Brief die Bundesrätin je erreichen wird, steht er jetzt hier:
Schwarzenburg, 15. April 2019
An Frau Bundesrätin Simonetta Sommaruga Vorsteherin UVEK, 3003 Bern
Schweizer Mobilfunkbetreiber tanzen dem Rechtsstaat auf der Nase herum
Sehr geehrte Frau Bundesrätin
Die zahlreichen Anfragen zum neuen Mobilfunk- standard 5G, die zur Zeit an Sie persönlich gerich- tet sind, werden stets von einem Vize-Direktor des Bundesamtes für Umwelt mit folgender Textkon- serve beantwortet:
Zitat:. Der Bundesrat hat im September 2018 eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des Bundesamtes für Umwelt eingesetzt.
Die Arbeitsgruppe wird die Bedürfnisse und Risiken für die nähere und weitere Zukunft von Mobilfunk und Strahlenbelastung, insbesondere im Zusam- menhang mit der Einführung von 5G, analysieren. Vorgesehen ist, dass die Arbeitsgruppe Mitte 2019 einen Bericht mit Empfehlungen für das weitere Vor- gehen vorlegt. Ende Zitat.
Am 12. April 2019 hat das Bundesamt für Kommuni- kation auf der Webseite funksender.ch ein Update der Mobilfunksenderstandorte vorgenommen, auf welchem bereits ca 400 bestehende Mobilfunksen- der als mit 5G aufgerüstet dargestellt sind.
Es handelt sich nach unseren Abklärungen dabei eindeutig um Anlagen, welche ohne Baubewilli- gungsverfahren unter dem Deckmantel einer soge- nannten «Bagatelländerung» vorgenommen wor- den sind.
 Senderkarte Bundesamtes für Kommunikation mit bereits in Betrieb befindlichen 5G-Sendern.
Dass dies mitnichten Bagatelländerungen sind be- legen folgende Fakten:
Das BAKOM bezeichnet bei sämtlichen auf 5G auf- gerüsteten Stationen die Sendeleistung als «gross». Das heisst, als die grösstmögliche von den Kategori- en sehr klein, klein, mittel und gross. Wobei die Ka- tegorie «mittel» bis 1000Watt ERP reicht.
Als Bagatelländerung könnte höchstens eine Sen- deleistung in der Kategorie «klein» durchgehen, aber niemals eine in der höchsten aller möglichen Kategorien.
Dieser Fakt deckt sich mit den Angaben des Anten- nenherstellers ERICSSON, welcher in seinen Rekla-
Grafik des Antennenherstellers ERICSSON (Deutsche Texte durch Gigaherz.ch)
     














































































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