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Gigaherz.ch 107. Rundbrief Seite 2
 Skandale im Schweizer Höchstspannungsnetz
In der Ortschaft Aspi bei Seedorf im Kanton Bern verläuft eine Höchstspannungsleitung entgegen aller Gesetze und Vorschriften mitten durch das Dorf und teilweise direkt über die Hausdächer.
von Hans-U. Jakob, Schwarzenburg, 19. Januar 2019
Wann ist bei der Leitung in Aspi die Aufsichtspflicht verletzt worden? Als hier eine Bauzone ausgeschie- den wurde? Oder als die Leitung mitten durch eine Bauzone hindurch geplant und gebaut wurde? Wes- halb hat niemand interveniert, als die ersten Häuser zu nahe an der Leitung und sogar direkt unter der Leitung geplant wurden? Das sind Fragen, die spä- ter abzuklären sind. Die seitlichen Mindestabstände aus der Leitungsverordnung von 1994 bestanden seit jeher. Das heisst, seit es Hochspannungs-Frei- leitungen gibt. Erstmals erwähnt im Jahre 1914.
Kurzfristig gilt: Die Leitung soll gemäss Projektun- terlagen so geändert werden, dass deren Spannung von 220 auf 380 resp. 400Kilovolt erhöht, also prak- tisch verdoppelt werden kann. Somit besteht für Anwohner durch herabfallende Seile auch das dop- pelte Todesrisiko.
Wenn ein Stromleiter mit einer Spannung von 380’000Volt herunterfällt, sei es durch Seilriss oder Mastbruch bei extremen Wetterbedingungen wie Eisregen oder Orkan, oder einfach nur durch Alte- rung, entsteht ein gigantisches Feuerwerk, welches kaum ein Anwohner in einem 30m breiten Streifen unterhalb der Leitung überlebt. Dachkännel ge- raten unter Spannung, von da aus die Wasserlei- tungen und Heizungsrohre im Hausinnern. Häuser beginnen explosionsartig zu brennen. Menschen verkohlen innert Sekunden bis zur Unkenntlichkeit.
Anstatt sich mit der Verschiebung der Leitung oder mit deren Erdverlegung zu befassen, vertrödelte seit der Einsprachefrist vom September 2017 das Eidgenössische Starkstrominspektorat und das Bundesamt für Energie volle 15 Monate mit einer juristischen Dissertationsarbeit darüber, ob der
Verein Gigaherz.ch hier einspracheberechtigt sei oder nicht. Mit einem 8-seitigen Teilentscheid voll mit unverständlichen juristischen Floskeln kommen die Bundesamtsjuristen zum Schluss, dem Verein Gigaherz.ch stehe in diesem, dem Bundesrecht un- terzustellenden Fall, kein Einspracherecht zu.
Eine Verschwendung von Zeit und personellen Res- sourcen, die kaum mehr zu überbieten ist. Denn die Einspracheberechtigung des Vereins Gigaherz.ch spielt in diesem Verfahren nicht die geringste Rol- le, weil sich die rund 80 Anwohner, welchen man die Einspracheberechtigung nicht absprechen kann, weiterhin von der NIS-Fachstelle von Gigaherz.ch beraten lassen 1.
Unterdessen rückt der Termin für die Abschaltung des Atomkraftwerks Mühleberg von Ende dieses Jahres in Riesenschritten näher. Und die Aufrüstung der Leitung von Bassecourt nach Mühleberg, wel- che den Ausfall des Atomkraftwerks teilweise über- nehmen muss, wird von einem völlig praxisfremden nicht-fachkundigen Klüngel aus Amtsjuristen derart unzulässig verzögert. In diesen 15 Monaten hätten
Anstatt sich bei der geplanten Aufrüstung der Leitung mit deren Verschiebung oder der Erdverlegung zu befassen, verschwen- den Amtsjuristen Zeit und Ressourcen mit der Frage, ob der Verein Gigaherz.ch zur Einsprache berechtigt sei oder nicht.
tüchtige, mit dem Bau von Hochspannungsleitun- gen vertraute Fachleute längstens ein Projekt zur Umfahrung der Ortschaft Aspi auf die Beine ge- stellt. Ebenso hätten dazu die hier verschwendeten zig Monatslöhne der Amtsjuristen ausgereicht.
Kein Grund zur Aufregung sagen die realitätsfrem- den Juristen des Starkstrominspektorates im Über- weisungsbericht an die weltfremden Juristen des Bundesamtes für Energie. Man werde an den bei-
1 www.gigaherz.ch/freie-fahrt-den-strombaronen/
  



















































































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