Page 9 - 107.Rundbrief
P. 9

Gigaherz.ch 107. Rundbrief Seite 9
 Der stille und heimliche Abruch der 5G-Antenne in Guttannen ist also nicht auf die Intervention von Gigaherz.ch beim Regierungsstatthalter Interlaken- Oberhasli wegen «Bauen ohne Baubewilligung» zu- rückzuführen, sondern ganz simpel einfach wegen der fehlenden Reichweiten der Millimeter-Wellen. Dass 5G mindestens alle 100 bis höchstens alle 150m eine enorm leistungsstarke Antenne erfor- dert, dürfte hiermit bewiesen sein.
Das hat weder mit Esotherik noch mit dem angebli- chen Geschäft mit der Angst etwas zu tun, wie Ma- thias Möller von den TA-Medien verkündet, sondern ganz einfach mit der Physik der Millimeter-Wellen.
Nach dem Betrug bei der Auktion folgt nun Nöti- gung und Erpressung
Swisscom- und ComCom-Sprecher verkünden nun
in der Tagespresse und in Radio und TV unisono in schönem Gleichklang, wenn ihnen für die Einführung von 5G keine Lockerung der Strahlungs-Grenzwerte gewährt werde, würden sie halt zusätzliche 15’000 neue Antennenstandorte in der Schweiz bauen.
Wie das Beispiel Guttannen zeigt, ist das eine lee- re Drohung. Denn für die flächendeckende Einfüh- rung von 5G wird es beides benötigen. Eine massive Aufrüstung bestehender Anlagen und zusätzliche Antennen. Wobei es mit Sicherheit nicht bei 15’000 bleiben wird. Denn dazu kommen noch Sunrise und SALT mit weiteren 20’000. Und das reicht noch bei weitem nicht um in der Schweiz alle 150m eine An- tenne aufzustellen. Und ob sich in der Schweiz noch weitere 35’000 Dumme finden lassen, die ihr Haus- dach oder ihren Garten dazu vermieten, ist mehr als fraglich.
 5G: Dringende Warnung vor Falschinformationen der kantonalen Umweltämter
Trickreiche Aufrüstung auf 5G ohne Baubewilligung.
Von Hans-U. Jakob (Präsident von Gigaherz.ch), Schwarzenburg, 23. Februar 2019
Auf der NIS-Fachstelle von Gigaherz.ch sammeln sich mehrere Informationen darüber an, dass die kantonalen Umweltämter, das heisst, die dort be- heimateten kantonalen NIS-Fachstellen in Kum- panei mit den Mobilfunkbetreibern versuchen, zahlreiche Mobilfunk-Sendeanlagen unter dem Deckmantel einer Bagatelländerung ohne Baube- willigung durchzupauken.
Dabei bedienen sich die Kantonsbeamten der Falschinformation, eine Mobilfunk-Sendeanlage müsse lediglich den Strahlungsgrenzwert für Orte empfindlicher Nutzung (Anlage-Grenzwert) einhal- ten. Bis zum Erreichen dieses Wertes könnten die Betreiber machen was sie wollen. Das ist grund- falsch:
Als Bagatelländerung gilt ein Änderung nur dann, wenn dadurch am Ort der empfindlichen Nutzung der bestehende Strahlungswert nicht ansteigt.
Oder: Der Strahlungswert am Ort empfindlicher Nutzung darf maximal um 0.5V/m ansteigen, wenn dieser vor der Änderung weniger als 50% des Grenz- wertes betrug.
Quelle: Nachtrag zur Vollzugsempfehlung zur NISV vom 28. März 2013 und Empfehlungen der Planungs-
und Umweltdirektorenkonferenz vom März 2013.
Und schon gar nicht als Bagatelländerung gilt eine Änderung, wenn dabei Sendeleistungen aus den unteren Frequenzbereichen (700-900MHz) in den oberen Frequenzbereich (1800-2600MHz) verscho- ben werden, oder auch umgekehrt. Von den für 5G erforderlichen Frequenzen von 3400MHz und höher ist in all den amtlichen Verordnungen, Voll- zugshilfen und Empfehlungen überhaupt nichts zu finden.
Verschiebungen von Sendeleistungen sind nur in- nerhalb der oben angegebenen Frequenzbänder erlaubt. 3400MHz für 5G ist nicht dabei!
Bauen ohne Baubewilligung ist kein Kavaliersdelikt!
In allen kantonalen Baugesetzen finden sich Anga- ben darüber, was in einem solchen Fall zu tun ist: Im Bernischen Baugesetz zum Beispiel, ist festge- halten, dass auf begründete baupolizeiliche Anzeige hin unbewilligte Anlagen sofort stillgelegt und in- nert schnellst möglicher Frist abgebrochen werden müssen. Baugesetz BE Art.45-50.
Die Baupolizei, bei welcher betroffene Anwohner Anzeige erstatten können, ist Sache der Gemeinde- behörde. Also nix wie los!














































































   7   8   9   10   11