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Gigaherz.ch 105. Rundbrief Seite 7
 Gedacht ist dieser Unfug offensichtlich zur Steue- rung und Überwachung selbstfahrender Autos. Ein unfreiwillig mitgehörtes Gespräch zwischen zwei BAKOM-Beamten ergab, dass hier Abstände von 100m zwischen den Basisstationen nicht ausrei- chen werden, sondern mit Abständen von 50m zu rechnen sei.
Ein erstes Baugesuch der Swisscom für eine Mobil- funkantenne nach Folie 2 liegt der NIS-Fachstelle von Gigherz.ch bereits vor.
Laut Standortdatenblatt von Swisscom ergäbe sich hier in einer der 3 Hauptsenderichtungen gerech- net:
in einer Distanz von 25m = 2.65V/m
und in einer Distanz von 50m = 1.32V/m
nach Ericsson wären es jedoch gemäss Folie 2: In einer Distanz von 25m= 61V/m
und in einer Distanz von 50m = 30.5V/m
Das wäre dann nach geltendem Recht eine Grenz- wertüberschreitung um das 5-Fache.
Woraus ergibt sich dieser frappante Unterschied von Faktor 23? Swisscom versucht die Anwohner mit folgendem Trick zu täuschen: Anstatt 64 Strah- lenkeulen pro Sektor flunkern sie den Anwohnern vor, es gebe nur eine einzige Keule und diese sende erst nur mit 100Watt ERP.
Vergleicht man im selben Standortdatenblatt
die Sendeleistung des UMTS-Dienstes (3G) im 2100MHz-Band, sind dort 1000Watt ERP pro Sek- tor deklariert. Hier muss doch selbst dem blutigsten Laien auffallen, dass da bei 5G gelogen und betro- gen wird, dass die Balken krachen.
Dieser Gigaherz-Beitrag zeigt, dass es völlig hoff- nungslos ist, mit der heutigen Grenzwertregelung sowohl bei den Immissionsgrenzwerten von 61V/m als auch mit den Anlage-Grenzwerten von 5 resp 6V/m den 5G-Standard einzuführen. Mit ihrem An- sinnen, die Grenzwerte «moderat» zu lockern, sind die Lobbyisten der Mobilfunkbetreiber sowohl im November 2017 wie im März 2018 im Ständerat zweimal gescheitert. Jetzt gilt es dafür zu sorgen, dass sie ein drittes Mal aus der Kurve fliegen. Wir haben gute Karten dafür. Wir müssen diese nur aus- spielen.
Umrechnung von V/m in W/m2: S=E*E/377
S in W/m2
E in V/m
Weitere nützliche Links: www.gigaherz.ch/der-geissenpeter-von-guttannen/ www.gigaherz.ch/offener-brief-an-bundesrat-und-kfv- mitglieder/
Zwei neue Videos können sie hier abrufen: www.gigaherz.ch/5g-auf-gigaherz-tv/
 Aus Beamforming wird Beamhopping Fortsetzung zum Beitrag «Dringende Warnung vor 5G». von Hans-U. Jakob, Schwarzenburg, 25. August 2018
In Propaganda-Artikeln und Videos für den Mobilfunk- standard 5G wird oft gezeigt, wie eine Strahlenkeule dem User im überwachten Sektor überallhin nachfolgt, diesen quasi verfolgt. Von links nach rechts, von unten nach oben und umgekehrt. Als würde ein Beleuchter hinter dem Scheinwerfer sitzen und den Scheinwer- ferkegel dem Artisten immer schön nachführen. Be- amforming wird das genannt und ist eine völlig falsche Darstellung, weil technisch gar nicht machbar.
Es sieht also nur so aus, als nähme die Basisstation das Endgerät ins Visier, richte den Sendestrahl mög- lichst direkt darauf aus. Was bedeuten würde, dass die Nutzer dieser Technik mehr bestrahlt werden als die Nichtnutzer. Verursachergerechte Belastung, könnte man dazu sagen. Ein Fortschritt?
Nein: Es gibt kein Beamforming, sondern lediglich ein Beamhopping.
Dass die Keule dem Empfänger über einen 120Grad- Kreissektor und über mehrere Stockwerke folgt, ist technisch nicht machbar. Was dagegen möglich ist, ist dass der Teilnehmer, wenn er sich bewegt, jeweils von einer der dicht gestreuten Keulen – es sind mindestens 64, 8 nebeneinander und 8 über- einander – in die nächste hüpft und von dieser übernommen wird. Etwa so, wie wenn in der heuti- gen Technologie ein Teilnehmer, der sich vorwärts- bewegt, von der nächsten Funkzelle übernommen wird (handover).
Es sieht dann für den Teilnehmer nur so aus, als wür- de ihm der Strahl (Beam) schön brav nachfolgen.











































































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