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Gigaherz.ch 105. Rundbrief Seite 12
 Kleine Verordnungsrevision in Vorbereitung
Gleichzeitig bereitet das BAFU eine Revision der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung vor, damit Regelungslücken gedeckt wer- den können, die für den Aufbau der 5G Netze hin- derlich sein könnten. Dazu gehören insbesondere die Einführung eines Monitorings für nichtionisierende Strahlung und die Festlegung eines Anlagegrenz- wertes für die Frequenzen zwischen 900 und 1800 MHz. Die revidierte Verordnung soll im Frühling 2019 durch den Bundesrat verabschiedet werden.
Diese Mitteilung aus dem Bundeshaus, ein Meis- terwerk in Salamitaktik, soll wohl in Sachen Strah- lungs-Grenzwerte für Mobilfunk die Bevölkerung einmal mehr verwirren und hinters Licht führen.
Versuchen wir das Ungeniessbare etwas zu ent- wirren:
Es ist wahrscheinlich so: Weil die bestehenden Mo- bilfunktürme im 900 und 1800MHz-Bereich (UMTS und LTE) punkto Einhaltung der Anlage-Grenzwer- te bereits zu 95% ausgeschöpft sind, sollen diese Anlage-Grenzwerte jetzt mit einem «Bubentrickli» durch die Hintertüre gelockert werden. Dies, ob- schon diese Lockerung vom Ständerat bereits zwei- mal abgelehnt worden ist1.
Gut unterrichtete Kreise wollen wissen, dass die- se Lockerung dadurch geschehen soll, dass für die Festlegung der Limiten anstatt wie bis anhin Spit- zenwerte neu Mittelwerte in die Verordnung über nichtionisierende Strahlung (NISV) eingesetzt wer- den sollen, sowohl zeitlich wie räumlich gemittel-
Einerseits soll eine Arbeits- gruppe eingesetzt werden, um dem Bundesrat in Sachen Grenzwertgestaltung bis Mit- te 2019 einen Bericht über die zulässige Strahlenbelastung des Mobilfunkstandards 5G abzuliefern, welchen Swiss- com schon bis Ende 2018 ein- geführt haben will (?!).
Es ist fast nicht zu glauben, welch kluge Leute über die Gesundheit des Schweizer- volkes entscheiden.
te Werte. Was schon mal bis 36mal stärkere Sender erlau- ben würde2 .
Aber nicht genug damit. Zur Erfassung dieser zeitlichen und räumlichen Mittelwerte sol- len jetzt offensichtlich, wie der Pressemitteilung zu entnehmen ist, zusätzlich noch ein Monito- ring mittels Dosimetern durch-
Anderseits soll schon bereits
jetzt eine angeblich kleine Verordnungsänderung
im Frequenzbereich von 900 und 1800MHz in Ar- 3
beit sein, um Regelungslücken, die beim Aufbau der 5G-Netze hinderlich sein könnten, zu eliminieren. Und der Bundesrat möchte die revidierte Verord- nung bereits im Frühling 2019 in Kraft setzen. Also Monate bevor die ominöse 5G-Arbeitsgruppe ihren Bericht abgeliefert hat.
Um den Leuthard-Salat noch ungeniessbarer zu machen, sei erwähnt, dass die 900MHz- und 1800MHz-Frequenzbereiche mit dem 5G Standard nicht das Geringste zu tun haben. 5G funktioniert nur ab 3400MHz und höher. Alles was darunter ist, muss 3G (UMTS) und 4G(LTE) zugeordnet werden. Hier könnte allenfalls noch IOT, das heisst, das In- ternet der Dinge betrieben werden, welches weder schnelle noch umfangreiche Datenmengen benö- tigt. Es spielt ja wirklich keine Rolle, ob Hausmann oder Hausfrau 1 Sekunde früher oder später den «Alarm» erhält, es seien ab jetzt zu wenig Eier im Kühlschrank.
geführt werden. Dosimeter zeigen bekanntlich, wie durch Gigaherz.ch mehrmals nachgewiesen, um Faktor 10 bis 100 zu tiefe Werte an .
Gespannt sein darf man auch auf die Zusammen- setzung der angekündigten Arbeitsgruppe aus «be- troffenen Kreisen». Wetten dass Frau Leuthard mit «Betroffenen» die Mobilfunkbetreiber, deren Zulie- ferfirmen und weitere Industriekreise meint. Viel- leicht auch noch das dürrenbergerische Industrie-fi- nanzierte Forum Strom- und Mobilkommunikation. Vertreter von Gigaherz.ch, Bürgerwelle, Diagnose- Funk oder dem Dachverband Elektrosmog Schweiz und Liechtenstein sind damit mit Bestimmtheit nicht gemeint.
Siehe auch www.mobilejoe.ch/neu/news/wlan_info_news_ kaiserschmarren.html (Bitte bis zum Filmstart hin- unterscrollen)
1 www.gigaherz.ch/wirtschaft-verliert-2221-gegen-gesundheit/ 2 www.gigaherz.ch/die-katze-ist-aus-dem-sack-36-mal-staerke-
re-mobilfunksender/
3 www.gigaherz.ch/dosimeter-vom-peut-eterli-zum-ninueterli/
 












































































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