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Gigaherz.ch 105. Rundbrief Seite 11
 Ein weiteres untrügliches Indiz für 5G sind die An- tennendiagramme. Vor allem die Vertikaldiagram- me. Das heisst: Strahlenkeule oder Beam von der Seite gesehen.
Die Antennendiagramme müssen jedem Baugesuch beiliegen. Ansonsten das ganze Gesuch als ungültig zu erklären ist.
Die in Abbildung 4 roten und gelben Markierungen wurden durch gigaherz.ch angebracht.
Das linke Diagramm zeigt rot den Dämpfungsfak- tor für ein OMEN (Ort mit empfindlicher Nutzung), welcher 7° unterhalb der Vertikalkeule eines Beams einer «normalen» Mobilfunkantenne liegt. Hier beträgt die Dämpfung der Strahlung bereits 15dB oder Faktor 32. Man beachte die überaus schlanke Vertikalkeule.
Das rechte Diagramm zeigt rot den Dämpfungsfak- tor für ein OMEN, welcher ebenfalls 7° unterhalb der resultierenden Vertikalkeule, geformt aus 64 Beams, einer 5G-Mobilfunkantenne liegt. Hier be- trägt die Dämpfung der Strahlung wegen der enor- men Dicke der resultierenden Keule nur noch 1.3dB oder Faktor 1.35. Es existiert demnach praktisch keine Dämpfung mehr.
Es ist also völlig unmöglich, die heutigen Anlage- oder Vorsorgewerte mit 5G-Antennen einzuhal-
ten. Dies muss bis auf eiteres in allen Einsprachen klar und deutlich angemerkt werden.
Die Lockerung dieser Grenzwerte erfordert eine grundlegende Änderung der NISV (Verordnung über nichtionisierende Strahlung), nach welcher die Mobilfunkbetreiber seit zwei Jahren lauthals schrei- en.
Der Bundesrat, von verantwortungslosen Wirt- schaftskreisen unter Druck gesetzt, lässt deshalb in seinem technischen und medizinischen Unverstand diese Verordnung jetzt anpassen und 5G-gerecht machen.
Die geänderte Verordnung soll im April des nächs- ten Jahres zu allen interessierten Wirtschftskreisen und Verbänden in die Vernehmlassung geschickt werden. Gigaherz.ch hat sich dazu bereits verneh- men lassen und wird dies auch weiterhin laut und deutlich tun. Siehe auch www.gigaherz.ch/offener- brief-an-bundesrat-und-kfv-mitglieder/
Umrechnung von V/m in W/m2 S=E*E/377
S in W/m2
E in V/m
Wem das Ganze zu kompliziert erscheint, wende sich bitte an die NIS-Fachstelle von Gigaherz.ch:
E-Mail prevotec@bluewin.ch tel 031 731 04 31
 Doris Leuthards Salamifabrik
Eine Pressemitteilung des UVEK, ein Meisterwerk in Salamitaktik, soll wohl in Sachen Strahlungs- Grenzwerte für Mobilfunk die Bevölkerung einmal mehr verwirren und hinters Licht führen.
von Hans-U. Jakob, Schwarzenburg, 26. September 2018
Unter dem Titel Bedürfnisse und Risiken von Mobil- funk: Bundesrätin Leuthard setzt Arbeitsgruppe ein erschien am 20. September 2018 folgende Presse- mitteilung aus dem Bundeshaus: www.admin.ch/ news
Bern, 20.09.2018 – Bundesrätin Doris Leuthard, Vor- steherin des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), hat entschie- den, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die über den Bereich Mobilfunk und Strahlung diskutieren wird. Sie soll insbesondere Bedürfnisse und Risiken beim Aufbau von 5G Netzen analysieren und bis Mitte 2019 einen Bericht mit Empfehlungen dazu verfas- sen. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) wird die Ar- beitsgruppe leiten.
In der Arbeitsgruppe sollen die betroffenen Kreise vertreten sein. Sie wird die Bedürfnisse und Risiken für die nähere und weitere Zukunft von Mobilfunk und Strahlenbelastung, insbesondere im Zusammen- hang mit der Einführung von 5G, analysieren. Dabei werden unter Wahrung des Vorsorgeprinzips auch die zukünftigen Anlagegrenzwerte diskutiert. Vorge- sehen ist, dass die Arbeitsgruppe Mitte 2019 einen Bericht mit Empfehlungen für das weitere Vorgehen vorlegt.
Die Federführung obliegt dem Bundesamt für Um- welt (BAFU), geleitet wird die Arbeitsgruppe von Dr. Paul Steffen, Vizedirektor des BAFU. Die Arbeiten er- folgen in enger Zusammenarbeit mit dem Bundes- amt für Kommunikation (BAKOM).












































































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