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Gigaherz.ch 105. Rundbrief Seite 9
 Stop 5G
Zur Zeit werden in der Schweiz jeden Tag 2-3 Baupublikationen für Mobilfunk-Antennenprojekte in Amtsanzeigern, Amtsblättern und Gemeinde-Mitteilungsblättern publiziert. In den meisten Fällen hagelt es daraufhin bei den Gemeindeverwaltungen nur so von Einsprachen.
von Hans-U. Jakob, Schwarzenburg, 12. September 2018
Eine Ausnahme bei Einsprachen macht der Kanton Zürich, wo Einsprachen nicht von den Gemeinderä- ten behandelt werden dürfen, sondern gleich ans Baurekursgericht des Kantons gerichtet sein müs- sen. Und im Gegensatz zu andern Kantonen gleich in erster Instanz, im Falle des Verlierens, schon kos- tenpflichtig sind.
Bild 1 oben: Da heisst es, sich für Einsprachen zum gemeinsamen Vorgehen zusammenschliessen um die 4000 bis 6000Franken an Kosten pro Instanz (Kantonsverwaltung-Verwaltungsgericht-Bundes- gericht) auf kleine familienfreundliche Beträge auf- teilen zu können.
Doch aufgepasst: Nicht jede projektierte Antenne ist für den neuen Mobilfunkstandard 5G vorge- sehen. Vielmehr wird immer noch wacker für 3G (UMTS) und 4G (LTE) gebaut. Was nicht heisst, sich nicht auch gegen solche Projekte zu engagieren, denn früher oder später erfolgt auch hier eine Um- rüstung auf 5G.
Woran erkenne ich ein 5G-Projekt?
Auf Grund des Bundesgesetzes über das Öffentlich- keitsprinzip in der Verwaltung haben Sie nicht nur
ein Anrecht auf vollständige, lückenlose Einsicht in alle zum Baugesuch gehörenden Details, sondern auch noch ein Anrecht darauf, dass man Ihnen auf Verlangen die aufliegenden Akten vollständig und in allen Details kopiert und zum Studium mit nach Hause gibt.
In jüngster Zeit sind viele Gemeindeverwaltungen wieder ins Mittelalter zurückgefallen und verwei- gern Einsichtnehmenden neuerdings wieder das seit 15 Jahren geltende Recht auf Kopien. Offenbar handelt es sich dabei um eine konzertierte Aktion der Bundesbehörden, welche offensichtlich die Ein- führung von 5G via Vertuschung von Fakten durch- peitschen möchten.
  Bild 2 oben: zeigt einen Auszug aus dem Stand- ortdatenblatt. Wenn Sie diese ca. 20-30Seiten durchblättern, finden Sie das oben abgebildete Zu- satzblatt 2. Sie finden hier welche Antennen-Nr. in welchem Frequenzband mit welcher Sendeleistung in welche Richtung strahlt. In der Regel sind es im selben Frequenzband immer 3 Senderichtungen.
5G kann nur in Frequenzbändern ab 3400MHz (Me- gahertz) und höheren betrieben werden. Das wird






















































































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