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 GIGAHERZ-RUNDBRIEF NR 104 APRIL-JUNI 2018
Das kann auch Ihnen zustossen
Nämlich , dass eines Tages die KESB (Kinder- und Erwachsenenschutz-
 Behörde) in Ihre Wohnung eindringt, Schränke und Schubladen öffnet, in Akten und Bankdaten herumstöbert, um sich zu informieren ob Sie noch zurechnungsfähig sind.
 Oder schlimmer noch, Ihre Kinder von der Schule wegholt und in ein Heim steckt oder Ihnen Ihren Vater oder Ihre Mutter, welche Sie zu Hause pflegen, in ein Pflegeheim ver- frachtet.
Dazu braucht es nur eine Gefähr-
 gewünscht hat und mittels notariell beglaubigter Generalvollmacht (da- mals gab es die KESB noch nicht) vorgesorgt hatte. Ein Pflegeheim no- tabene mit je 1 Betreuer/In pro 2 pflegebedürftige Personen und einem Schweizer Arzt als Direktor. Was eine
 dungsmeldung eines Nachbarn, einer Nachbarin oder sonst einer Person, die Ihnen nicht wohl gesonnen ist. Besonders gefährdet sind alle, die sich mit der Thematik Elektrosmog befassen. Alle die sich gegen etwas engagieren, was es in den Augen der Behörden nicht geben darf und des- wegen als psychisch Gestörte, als Phobiker oder gar als Versicherungs- betrüger, Scharlatane oder Volksver- hetzer abgetan werden.
Dazu haben wir im Verein Gi- gaherz.ch einige haarsträubende Beispiele erlebt, die wir aus Grün-
 blindwütige KESB-Präsidentin nicht daran hinderte, nach dem natürli- chen Tod des Vaters, Strafantrag we- gen Entführung und Freiheitsberau- bung gegen Tochter und Mutter ein- zureichen. Weil sie es angeblich auch auf das Vermögen des Vaters abge- sehen hätten, wurde durch die Krimi- nalpolizei noch Mord oder Beihilfe zum Mord dazu gedichtet. Eine noch blindwütigere Staatsanwältin leitete eine 2 Jahre dauernde, mehrere hun- derttausend Franken teure Strafun- tersuchung mit Untersuchungshaft, Hausdurchsuchungen, 3 monatiger Echtzeittelefonüberwachung, Post-,
 den des Persönlichkeitsschutzes nicht näher erläutern wollen. Welche Macht die KESB heute hat, kann je- doch mit folgendem Beispiel aufge- zeigt werden, welches ein Gigaherz- Mitglied durchgemacht hat:
Ein dementer Vater wurde von Frau und Tochter und einer Nachbarsfami- lie liebevoll gepflegt. Erst als die Be- lastung im Laufe der Jahre zu gross wurde, verbrachten sie den Vater ge- gen den Willen der KESB (ferienhal-
 Natel- und Computerüberwachung sowie internationaler Bankkontensu- che vom Stapel, die selbst für 2 Raubmörder noch unverhältnismäs- sig gewesen wäre.
Das Ende der Geschichte vor einem ordentlichen Gerichtshof: 100% Frei- spruch für Mutter und Tochter, aber mit Auferlegung der horrenden Über- wachungskosten, worauf der Fall ans Obergericht weitergezogen werden musste, das dann feststellte, dass
 ber) in ein erstklassiges ausländi- sches Pflegeheim, was sich der Vater noch während den gesunden Tagen
 sowohl die KESB als auch die Staats- anwaltschaft total versagt hätten und das erstinstanzliche Gericht mit der
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