Page 5 - Gigaherz-Rundbrief Nr 104 April-Juni 2018
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 GIGAHERZ-RUNDBRIEF NR 104 APRIL-JUNI 2018
Fernmeldegesetzes befasst und zusätzliche Anhörungen durchge- führt. Zur Thematik der Netzsperren
 hat sich die Kommission genauer in- formiert, wie die Vorgehensweise und der genaue Ablauf sind, wenn Internetseiten mit kinderpornogra- phischem Inhalt entdeckt werden. Insbesondere interessierten die Vor- und die Nachteile der verschiedenen Methoden (Löschen/Sperren), die heute zur Verfügung stehen. Ausser- dem hat sie zusätzliche Auskünfte über die Zusammenarbeit zwischen
 dem Fedpol und der internationalen Organisation Inhope verlangt, deren Vertreter und Fachexperten an der Anhörung teilgenommen haben.
Der an und für sich begrüssens- werten Absicht, Internetseiten mit kinderpornographischem Inhalt zu sperren, dürfte dann sehr schnell der Ruf folgen, auch Seiten mit Inhalten zu sperren, die sich mit den tragi- schen Folgen nichtionisierender Strahlung befassen. So wie dies der bekannte Mäuse- und Rattenprofes- sor aus Bremen schon mehrmals ver- sucht hat. Bis jetzt noch ohne Erfolg. Das könnte sich dann sehr rasch än-
 dern.
Ebenso wurden Anhörungen zur Ein- führung der 5G-Technolgie durchge- führt und dazu Vertreter des Ver- bandes asut sowie der Direktion für Umwelt und Energie der Stadt St. Gallen eingeladen. Es hat sich ge- zeigt, dass für die kurzfristige Ge- währleistung der 5G-Technologie An- passungen der Berechnungs- und
 Messmethoden getroffen werden können, ohne eine Anpassung der Anlagengrenzwerte vorzunehmen. Die Kommission wird daher in einem
 Schreiben den Bundesrat auffordern,
für eine praxistaugliche Umset- zung der NISV einen 24h-Mittel-
 wert für die Sendeleistung zu berücksichtigen, automatisierte Messmethoden für die Mittelwerte anzuwenden sowie vereinfachte Be- willigungsverfahren bei bestehenden Anlagen zu ermöglichen. Des Weite- ren wurden Vertreterinnen und Ver- treter der WEKO und der ComCom angehört, um offene Fragen bezüg- lich der Zugangsregulierung und der Definition der Marktbeherrschung zu
 klären. Die Detailberatung wird die Kommission voraussichtlich im Juli aufnehmen.
Aha, so so, nach 18 Jahren Praxis mit der NISV (Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strah- lung) ist diese jetzt plötzlich nicht mehr praxistauglich, weil die ange- hörten Herrschaften der ASUT fest- gestellt haben, dass sie mit ihrem wunderbaren, neuen 5G-Standard in den Frequenzlagen von 10-100 Gi- gahertz, Hausmauern nur noch sehr schlecht bis nicht mehr durchdrin- gen. Und als Folge davon weitaus stärkere Sender in weitaus höherer
 Zahl benötigen.
ASUT ist der führende Verband der Schweizer Telekommunikati- onsbranche. Laut seiner Homepage setzt sich der Verband durch angeb- lich fairen, freien und dynamischen Wettbewerb dafür ein das Land mit dem weltbesten Kommunikati- onsnetz aufzurüsten.
Das weltbeste Kommunikationsnetz
 benötigt indessen die weltweit grösste Senderdichte mit weltweit stärksten Sendern.
Lauteten die von ASUT gestellten
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