Page 15 - Gigaherz-Rundbrief Nr 104 April-Juni 2018
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 GIGAHERZ-RUNDBRIEF NR 104 APRIL-JUNI 2018
Ebenfalls in der Stufe 2B befindet sich auch das Schädlingsbekämpfungsmittel DDT, welches in der Schweiz seit Jahren verboten ist.
Auch niederfrequente Magnetfelder, wie sie von Hochspannungsleitungen und Trafostationen aus- gehen sind schon seit 10 Jahren in der Kategorie 2B. Bestens bekannt ist hier das gehäufte Auftre- ten von Kinderleukämie entlang von Hochspannungsleitungen.
3.3) Krebs und Senderdichte
Der Zusammenhang zwischen Krebs und Mobilfunk-Senderdichte wurde noch nie so eindeutig nachgewiesen, wie in der neuen Brasilianischen Studie von Frau Dr. Adilza Condessa Dode. Daran vermögen weder Schweizer Bundesrichter noch die Schweizer Bundesämter etwas zu ändern.
In der Stadt Belo Horizonte (2.4Mio Einwohner) wurden von 1996 bis 2006 in den 9 Stadtbezirken insgesamt 856 Mobilfunkantennen (Basisstationen) errichtet. 40% davon allein im Bezirk Centro Sul. Die geringste Antennendichte mit 5% befindet sich im Bezirk Barreiro. Im Centro Sul lag die Anzahl Krebstote in dieser Zeitspanne bei 5.83 je 1000 (lebende) Einwohner und im Bezirk Barreiro 2.05 je 1000 Einwohner.
Fazit: Eine 8mal höhere Senderdichte ergibt 2.8mal mehr Krebstote.
Diese Zahlen stammen aus der Zusammenfassung dieser wissenschaftlichen Studie von Frau Dr. Adilza Dode und Mitarbeitende an staatlichen und privaten brasilianischen Universitäten.
Die Studie wurde am 25. Mai 2011 von der wissenschaftlichen Zeitschrift „Science of Total Environ- nement“ angenommen und zur Veröffentlichung freigegeben.
3.4 Hunderte von neuen Forschungsergebnissen erfordern strengere Grenzwerte
Die EROPAEM EMF-Richtlinie, welche im November 2016 veröffentlicht wurde, sieht für Mobilfunk- antennen Grenzwerte an Orten empfindlicher Nutzung von 0.2V/m am Tag und 0.06V/m während der Nacht vor. Die EUROPAEM EMF-Richtlinie beruht auf über 300 neuen wissenschaftlichen Stu- dien. Diesen Werten stehen die völlig veralteten und wertlosen, Schweizer Anlage-Grenzwerte von heute noch 5V/m gegenüber. Die EUROPAEM EMF-Richtlinie (61 Seiten) finden Sie in der Beilage Mit dem Vorliegen dieser hunderten von konkreten Forschungsergebnissen, welche gesundheitliche Langzeitschäden nachweisen, ist das Vorsorgeprinzip gemäss Art. 1 Abs. 2 des Schweizerischen Umweltschutzgesetzes (USG) ein weiteres mal gravierend verletzt.
4) Die angeblich 10 mal strengeren Schweizer Grenzwerte – Ein Riesenschwindel !
Da das Schweizerische Umweltrecht die Pflicht zur Vorsorge kennt, jedoch nur soweit diese Vor- sorge technisch machbar und wirtschaftlich tragbar ist, setzte der Bundesrat mit der Verordnung über nichtionisierende Strahlung NISV vom Dezember 1999 den Grenzwert für Orte mit empfindli- cher Nutzung, für sogenannte OMEN rund 10mal tiefer (strenger) als der europäische Immissions- Grenzwert. Als OMEN gelten indessen nur Schlafzimmer, Kinderzimmer, Wohnzimmer, Krankenzim- mer und Büro-Arbeitsplätze, sowie weitere Innenraum-Arbeitsplätze, sofern diese mindestens 2.5 Tage pro Woche oder 2.2 Stunden pro Tag belegt sind.
Da sich bald herausstellte, dass der angebliche Vorsorgewert mit Vorsorge herzlich wenig zu tun hat, wurde dieser in Anlage-Grenzwert umbenannt. Nicht zuletzt auch deshalb, weil dieser nur für den von jeder Anlage separat abgestrahlte Wert gilt und nicht für das Gesamttotal der auf einen Punkt einwirkenden, von mehreren Anlagen gleichzeitig erzeugten Strahlungswerten.
Und hochbrisant: Dieser Anlage-Grenzwert, früher Vorsorgewert genannt, geht an all diesen O- MEN aus rein physikalisch-technischen Gründen gegenüber dem Immissions-Grenzwert ganz auto- matisch auf 10% zurück, ohne dass die Mobilfunkbetreiber dafür nur den kleinen Finger rühren müssen.
Diese physikalischen Gründe für den automatischen Rückgang der Strahlung sind: a) die Distanz Antenne bis OMEN
b) die Abweichung der Senderichtung zum OMEN horizontal
c) die Abweichung der Senderichtung zum OMEN vertikal
d) in unmittelbarer Antennennähe noch durch die Dämpfung der Strahlung durch die Gebäudehülle (Betondecken)
Das hindert indessen weder die Anwälte der Mobilfunkbetreiber noch die Wirtschaftspolitiker daran,
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