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Gigaherz.ch 103. Rundbrief Seite 6
 in einem kantonalen Verfahren bestätigt: Es gibt Sei- tensteuerung, und sie verletzt das bestehende Bewilli- gungsverfahren. Das müsste also gut gehen,
mit dem Weiterzug? Nein, die BVED lässt
für die etwas Mächtigeren. Mit Recht hat das alles
nichts mehr zu tun.
Ein weiterer Fall, wo alles schief geht: In Langenthal wird eine provi- sorische Sunrise- Antenne bewilligt, am 4. Juli 2014. Die SBB (Grundbesitze- rin) erlaubt sie für höchstens ein Jahr. Sie strahlt vorerst 2 1⁄2 Jahre lang in total falsche Richtungen. Mr. X merkt nichts,
 Mr. X nicht im Regen stehen. Urteilsspruch BVED: Vielleicht braucht Sunrise die Seiten- steuerung ja gar nicht!? Die Einsprecher ha- ben verloren, obschon sie recht haben, das kostet sie Fr. 5‘224.- für Kanton und Gegen- anwalt. Es wird im Urteilsspruch nicht einmal verboten, die Seitensteuerung einzuschalten, kein Wort, keine Auflage. Die Bewilligung ist erteilt, die Seitensteuerungen (es gab ein zweites Projekt) laufen vielleicht, vielleicht auch nicht. Mit legaler Bewilligung kann auch illegal gesendet werden, wie schon beim lö- cherigen QSS (Qualitätssicherungsystem).
Auf der Stammfirma unseres Bundesrates: Oben sind normale Antennen, zuunterst ist eine Antenne mit Seitensteuerung. Die Berner Justiz hofft darauf, die Seitensteuerung sei viel- leicht noch nicht eingeschaltet.
Die Kinderspielgruppe hat nicht Fr. 5‘224.- übrig, um ganz sicher erneut zu unterliegen – selbst wenn alle Argumente zeigen, dass sie recht hat. Es geht im Kan- ton Bern nicht um das Recht, sondern die Antennen sollen senden. Das Spiel mit den Rechtsinstanzen hat sich totgelaufen. Wenn eine Amtsstelle ihre Fehler nicht zugeben kann, oder allenfalls zurechtgewiesen wird, hat das alles gar keinen Wert mehr.
Die Kinderspielgruppe hat den RSO gefragt, wie die Messung ablaufe. Der RSO phantasiert und erzählt freihändig Dinge, die sicher nicht stimmen. Im Schloss zu Wangen wird behauptet, die Abnahmemessungen seien ganz seriös und Salt wüsste selber nicht, wann die Messungen stattfinden. Voll daneben! In der eidg. Messvorschrift steht: „... die Sendeantennen (müssen) während der Abnahmemessungen so ausgerichtet werden, dass ihre Hauptstrahlrichtung mit der kri- tischen Senderichtung übereinstimmt“. Der Mess- techniker steht in direktem telephonischen Kontakt zur Salt-Zentrale: „Ich bin bei OMEN 3 bereit, stelle die Antenne richtig ein“. Was jetzt genau passiert be- züglich Einstellung der Senderichtung und –leistung, weiss kein Mensch, auch der Messtechniker nicht. Von Unabhängigkeit der Messung keine Spur!! Der Salt- Operateur kann direkt zum Zeitpunkt der Messung am Computer einstellen, was er will. Es ist das pure Gegenteil der Scheinwelt, an die die Behörden noch glauben, selbst entgegen den Vorschriften.
Der RSO sagt auch noch, die betroffenen Einsprecher in Bützberg müssten sich erkundigen, um die Messre- sultate zu erfahren. Das widerspricht dem BG-Urteil 1A.148/2002: „Die zuständige Behörde informiert die Öffentlichkeit ... über die Ergebnisse der Messungen.“ Die Behörde muss aktiv werden und die ganze Bevöl- kerung darf es wissen, nicht nur die Einsprecher. Das ist ein kleiner Unterschied und schon wieder gegen die Bevölkerung. Jurisprudenz, Jurispotenz – Rechtskunde
das QSS merkt nichts, Sunrise merkt nichts – alle sind blind. Blind sind alle nochmals, wenn die Antenne gar nicht mehr stehen dürfte, aber immer noch steht. Sie würde abgebrochen, wenn im Juni 2017 die Antenne auf dem Ammann-Gebäude in Betrieb sei, melde- te Sunrise dem Mr. X. Die Ammann-Antenne strahlt seit Juni 2017, das wurde selbst gemessen, aber die Sunrise-Antenne wird trotzdem nicht abgebrochen. Im September habe ich die Stadt Langenthal gebeten, sie solle das Dossier „Abbruch der provisorischen An- tenne“ mir übertragen, auslagern, outsourcen, dann hätten sie nichts mehr damit zu tun, ich sei schneller und mache es gratis. Die Stadt hat nach 6 Wochen den Empfang bestätigt und vorweggenommen, ein Out- sourcing werde es nicht geben; aber was mit der An- tenne selber passiert, steht bis heute (Februar 2018) in den Sternen, rechts hinter dem Orion-Nebel. Man ist eben im Kanton Bern, nume nid gschprängt.1
Die Befestigung sieht provisorisch aus. Nachdem hier 2 1⁄2 Jahre lang kreuz- falsch gesendet wurde, hat man die Abstrahlwinkel korrigiert – aber die An- tenne nicht entfernt. Das neu gebaute Nachbarhaus 3M ist nie gerechnet und nie gemessen worden, es ist sicher das Haus mit der höchsten Strahlung. Die neue Ammann-Antenne sollte die Funk- tion dieser Antenne übernehmen, die dann abgebrochen würde. Jetzt strah- len sie eben beide, welch ein Zufall...
Ebenfalls neu, ev. erstmalig: Antenne direkt auf einem vom Denkmalschutz klassifizierten Gebäude (erhal- tenswert). Das ist eigentlich untersagt (Leitfaden Mo- bilfunk, Seite 27). Aber gemäss Gutachten der Eidg. Natur- und Heimatschutzkommission ENHK „erscheint die Antenne nicht als störendes Element, sondern verliert als Teil der verschiedenen sichtbaren Infra- strukturen und Elemente an Bedeutung“. Schön ge- sagt!! Wenn man nur will, geht es schon.
1 www.gigaherz.ch/schielende-mobilfunkantennen-und-langsa- me-berner-behoerden/
  



















































































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