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Gigaherz.ch 103. Rundbrief Seite 8
 Wörtlich aus Urteil 1C_323/2017 E3.2: 3.2: Der in Art. 29 Abs. 2 BV garantierte Anspruch auf rechtliches Gehör räumt den Parteien in einem Gerichtsverfah- ren das Recht ein, mit erheblichen Beweisanträgen gehört zu werden (BGE 138 V 125 E. 2.1 S. 127). Ein Gericht darf jedoch auf die Abnahme beantragter Be- weismittel verzichten, wenn es auf Grund der bereits abgenommenen Beweise seine Überzeugung gebildet hat und ohne Willkür in vorweggenommener Beweis- würdigung annehmen darf, seine Überzeugung könne durch weitere Beweiserhebungen nicht geändert wer- den (vgl. BGE 141 I 60 E. 3.3 S. 64 mit Hinweisen).
Die Verantwortlichen für dieses Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind:
• Der Gemeinderat von Widen AG
• Der Vorstand des Gemeindeverbandes Alterszent-
rum
• Der Regierungsrat des Kantons Aargau
• Die Aargauer Verwaltungsrichter Winkler, Gysi und
Lang
• Die Bundesrichter Merkli und Karlen
Die vollständigen Verfahrensakten können auf Voran- meldung hin bei der NIS-Fachstelle von Gigaherz.ch eingesehen werden prevotec@bluewin.ch
 Wirtschaft verliert 22:21 gegen Gesundheit
Der Ständerat hat am 5. März 2018 um 18.30 Uhr die Lockerung der
Schweizer Strahlenschutz-Grenzwerte (Anlage-Grenzwerte) für nichtionisierende Strahlung, das heisst für Mobilfunkstrahlung ausgehend von Sendemasten, mit 22 zu 21 Stimmen abgelehnt.
von Hans-U. Jakob, Präsident von Gigahherz.ch, Schwarzenburg, 8. März 2018
Hier bringen wir die wichtigsten Auszüge der rund 90-minütigen Debatte, mit unseren Kommentaren versehen. Wenn der Präsident der vorberatenden Kommission schon zugibt, kein Fachmann zu sein und es im Saal wahrscheinlich auch keine solchen gäbe, darf ich mir diese schon erlauben. Denn da wurde zum Teil Haarsträubendes berichtet, welches nicht unwi- dersprochen bleiben darf.
Zum Sprecher der Mehrheit in der vorberatenden Kommission (KVF-S), SR Hans Wicki: «Bereits anläss- lich der letzten Diskussion (vor 15 Monaten) stellten wir fest, dass von ungefähr 15'000 Mobilfunkanlagen be- reits 6'000 den Anlagegrenzwert ausgeschöpft haben.
Die Situation hat sich nun weiter zugespitzt. Inzwischen sind etwa die Hälfte der Anlagen an ihr Limit gelangt; sie haben 90 Prozent oder mehr der bewilligten Sen- deleistung bereits ausgeschöpft. Weitere 25 Prozent haben den Grenzwert von 70 Prozent erreicht. Davon betroffen sind insbesondere die dicht besiedelten Ge- biete, also Städte und Agglomerationen. In Anbetracht dessen, dass sich die Datenmenge jährlich verdoppelt, ist der Kollaps des Netzes in naher Zukunft absehbar, sofern nicht Abhilfe geschaffen wird.»
Kommentar: An jeder Einspracheverhandlung und in jeder Beschwerdeantwort wird von Betreiberseite stets vehement behauptet, die im Projekt beantragten Sendeleistungen entsprächen niemals dem tatsächli- chen täglichen Bedarf. Diese kämen nur bei ausserge- wöhnlichen Situationen, wie etwa Katastrophen oder Ausfall von Nachbarstationen zum Tragen. Es sei mit Belastungen von weniger als 30% zu rechnen. Zudem
wird beim künftigen Wegfall von 2G (auch GSM ge- nannt), welcher schon 2019 stattfinden soll, auf allen Antennenstandorten mindestens 30% an Sendeleis- tung frei. Wer lügt jetzt da, Herr Wicki? Wir sehen eher einen Kollaps bei der Wahrheit als bei den Mobilfunk- netzen.
SR Hans Wicki: «Die leistungsfähigen Mobilfunknetze der fünften Generation sind dabei ein Eckpfeiler der Strategie Digitale Schweiz, die vom Bundesrat verab- schiedet worden ist. Seien wir uns bewusst: Mit dem Schritt 5G wird im Bereich der Digitalisierung nicht eine Evolution, sondern eine Revolution stattfinden. Sie führt zu einer neuen Mobilfunkgeneration. Die Schweiz ist dabei in den Forschungen mittendrin, beispielswei- se dank der ETH Lausanne. Deren Umsetzung wird ein weiterer Schritt im Bereich der Digitalisierung sein.»
Kommentar: Die Digitalisierung von analogen Daten hat schon vor 37 Jahren, mit der Einführung der so- genannten speicherprogrammierbaren Steuerungen (SPS) begonnen, mit welchen der Kommentator 30 Jahre lang in seinem eigenen Ingenieurbüro seinen Lebensunterhalt verdient hat. Das ist weder eine Evo- lution und schon gar keine Revolution. Ohne Digitali- sierung hätte die Automatisierung in der industriellen Produktion auf den heutigen Stand gar nicht stattfin- den können.
SR Hans Wicki: «Zudem ist die Implementierung des neuen Standards 5G gesellschaftlich und wirtschaftlich von grösster Bedeutung. Angesichts der Wichtigkeit der Digitalisierung kann es sich die Schweiz nicht leis- ten, im Abseits zu stehen. Doch gerade hier haben wir












































































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