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Gigaherz.ch 103. Rundbrief Seite 13
 Schweizer Grenzwertschwindel – kurz und klar
von Hans-U. Jakob, Präsident von Gigaherz.ch, Schwarzenburg, 18. November 2017
Eine einfache Erklärung, warum die Schweizer Grenzwerte für nichtionisierende Strahlung (Elekt- rosmog) um kein Millivolt besser sind als diejenigen im europäischen Umland, auf einer einzigen Folie zusammengefasst.
Diese Grafik entspricht einer Antennen-Anlage mit Sendeleistungen von 3000 Watt ERP pro Sektoran- tenne. Das ist eine Antenne der BAKOM-Kategorie sehr stark. Der offizielle Grenzwert wird in der Schweiz in V/m (Volt pro Meter) angegeben. In etli- chen Ländern in Watt/m2. Die Umrechnungsformel lautet: V/m ins Quadrat erhoben geteilt durch 377 ergibt Watt/m2.
Weitere Informationen unter www.gigaherz.ch/ lockerung-der-strahlungsgrenzwerte-eine-wahn- sinnsidee-des-bundesrates
Übrigens: Öffentliche oder private Kinderspielplät- ze gelten nur als Orte empfindlicher Nutzung, wenn diese bereits vor der Planung der Antenne raumpla- nerisch festgesetzt worden sind. Siehe NISV Art.3 Abs.3b
Wie viele raumplanerisch, das heisst, im Zonenplan der Gemeinde ausgewiesene Kinderspielplätze, gibt es in der Schweiz? Diese Frage ist sehr schnell be- antwortet, nämlich KEINE. Bei einem Kinderspiel- platz am Fusse obiger Antenne dürfte demnach bei einer Höhendifferenz vom OMEN zu Unterkante der Antennenkörper von 18m die Strahlenbelastung auf dem Spielplatz ganze 6.6V/m betragen. Dies weil dort die Gebäudedämpfung entfällt. Deshalb sind Kinderspielplätze laut Verordnung keine Orte empfindlicher Nutzung. So perfid sind halt unsere Gesetzgeber. Profit kommt lange vor der Gesund- heit unserer Kinder!
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