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Gigaherz.ch 102. Rundbrief Seite 7
 Land im Strahlenmeer
Das neue Buch von Ursula Niggli - Eine akribische Dokumentation und die aktuellste und neueste Darstellung zum Thema.
von Hans-U. Jakob, Schwarzenburg, 14. November 2017
Genau zum richtigen Zeitpunkt, jetzt wo der Schwei- zer Bundesrat auf Druck der Mobilfunkindustrie die Grenzwerte für Mobilfunkstrahlung trotz verlorener Abstimmung im Ständerat und trotz mehrheitlicher Volksmeinung lockern möchte, erscheint das Buch "Land im Strahlenmeer" von Ursula Niggli.
460Seiten Hardcover. Erschienen im OMNINO-Ver- lag, Berlin. ISBN: 978-3 95894-050-5
Seit 2011 hegen 52% der Schweizer Bevölkerung Be- fürchtungen zur Funkstrahlung digitaler Geräte und Sendeantennen. Damit das Geschäft nicht verdor- ben wird – die globale Mobilfunkindustrie erwirt- schaftete 2012 geschätzte 3 Billionen US-Dollar, un- terwanderte die Branche, so die These des Buches, die Politik und kaufte die etablierte Wissenschaft.
Unbestechlich auf die elektromagnetischen Felder (EMF) reagiert einzig die Gesundheit Elektrosen- sibler. Die Autorin setzte sich umfassend mit deren Störungen und Überlebensstrategien auseinander und verpackte die Informationen in eine spannend zu lesende Reportage. Das Debattenbuch geht auch auf Tierleiden und die Umdeutung von Forschungs- ergebnissen ein.
Aus dem Vorwort von Hans-U. Jakob (Gigaherz.ch):
Würden Behörden und Politiker und Gerichte die Bundesverfassung und das schweizerische Umwelt- schutzgesetz USG ernst nähmen, wäre Mobilfunk in der Schweiz gar nicht möglich. Denn das auf der Verfassung beruhende USG sagt Folgendes:
Art. 1 Zweck
1 Dieses Gesetz soll Menschen, Tiere und Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume ge- gen schädliche oder lästige Einwirkungen schützen sowie die natürlichen Lebensgrundlagen, insbeson- dere die biologische Vielfalt und die Fruchtbarkeit des Bodens, dauerhaft erhalten.
2 Im Sinne der Vorsorge sind Einwirkungen, die schädlich oder lästig werden könnten, frühzeitig zu begrenzen.
Wer Ursula Nigglis Buch gelesen hat, kommt un- weigerlich zum Schluss, dass dieses Gesetz weder Menschen, noch Tiere noch Pflanzen und ihre Le-
bensgemeinschaften und ihre Lebensräume gegen schädliche oder lästige Einwirkungen vor nichtioni- sierender Strahlung (Elektrosmog) schützt.
Art. 13 Immissionsgrenzwerte
1 Für die Beurteilung der schädlichen oder lästigen Einwirkungen legt der Bundesrat durch Verordnung Immissionsgrenzwerte fest.
2 Er berücksichtigt dabei auch die Wirkungen der Immissionen auf Personengruppen mit erhöhter Empfindlichkeit, wie Kinder, Kranke, Betagte und Schwangere.
Wer Ursula Nigglis Buch gelesen hat, kommt un- weigerlich zum Schluss, dass der Bundesrat weder auf Personengruppen mit erhöhter Empfindlichkeit (Elektrosensible) noch auf Kinder, Kranke, Betagte und Schwangere nur die geringste Rücksicht ge- nommen hat.
Art. 14 Immissionsgrenzwerte für Luftverun- reinigungen
Die Immissionsgrenzwerte für Luftverunreinigungen sind so festzulegen, dass nach dem Stand der Wis- senschaft oder der Erfahrung Immissionen unter- halb dieser Werte:
a. Menschen, Tiere und Pflanzen, ihre Lebensge- meinschaften und Lebensräume nicht gefährden
b. die Bevölkerung in ihrem Wohlbefinden nicht er- heblich stören
Wer Ursula Nigglis Buch gelesen hat, kommt unwei- gerlich zum Schluss, dass nach dem Stand der Erfah- rung, obschon sich der industrie-gesponserte Teil der Wissenschaft mehrheitlich dagegen ausspricht, Menschen, Tiere und Pflanzen in ihren Lebensge- meinschaften und Lebensräumen doch ganz erheb- lich gefährdet werden.
Das Gemeinste und Hinterhältigste, was sich die Mobilfunkindustrie und ihre Lobbyisten je ausge- dacht haben, ist nun wohl der von ihnen erfundene NOCEBO-Effekt. Das heisst, dass nur die Angst vor nichtionisierender Strahlung, aber nicht die Strah- lung selbst krank machen könne. Die Entwicklung der Krebszahlen in der Schweiz zeigt indessen ein ganz anderes Bild. Derweil die Gesamtzahl von










































































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