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Gigaherz.ch 102. Rundbrief Seite 13
 trost vergessen, denn die Größe für die „Belastung“ einer Bevölkerung mit den Funkfeldern (Immission) von Mobilfunk-Basisstationen ist nicht die Sende- leistung einer solchen Station, sondern die elektri- sche Feldstärke (V/m) oder die Leistungsflussdichte (W/m2)."
Ein wahrer Über-Schall Knall, welcher weitherum die Fensterscheiben erzittern lässt. Du heiliger Strohsack! Und von was hängt die Immission eines Funkfeldes in V/m wohl ab? Sicher nicht vom heili- gen Geist, sondern von der Sendeleistung in Watt ERP!
Abgesehen von obigem Beispiel gibt Schall auch noch andere Lachnummern zum Besten. So scheint doch der angeblich promovierte Nachrichtentech- niker noch nie etwas von einem Dämpfungsfaktor eines Funkfeldes resultierend aus der Abweichung zur vertikalen Senderichtung gehört zu haben. Es sei denn, was wahrscheinlicher ist, er verheimliche diesen absichtlich.
Und vom Schweizer Bildungssystem hat dieser Wahrsager und Kaffeesatzleser offensichtlich auch nicht die geringste Ahnung. Der Gigaherz-Präsi- dent ist nämlich seit 1965 nicht mehr Elektriker. Das nur nebenbei. Der Titel Ex-Elektriker stört indessen nicht im Geringsten, denn Elektriker ist hierzulande ein höchst ehrbarer, hoch geachteter
Beruf mit 4-jähriger Lehrzeit und Berufsschulaus- bildung, welcher vielfältige solide Grundlagen zur Weiterbildung bietet. Man spricht hier vom zwei- ten Bildungsweg und solche Leute werden den rei- nen Theoretikern in den allermeisten Fällen vor- gezogen.
Es ist schon erstaunlich, mit welch minimsten Qualitätsansprüchen sich Schweizer Bundesämter und Mobilfunkbetreiber begnügen müssen, um ihren Grenzwertschwindel verteidigen zu lassen. Und wohlweislich aus dem Ausland. In der Schweiz würde sich wohl niemand zu solcher Dreckarbeit hingeben.
Beinahe wäre die Meisterleistung dieses Super- Hirns unerwähnt geblieben: Er vergleicht den Gigaherz-Präsidenten ständig mit einem Verbre- cher namens Hitler. Und so etwas haben sich die Schweizer Bundesämter und Mobilfunker ins Boot geholt. Das stinkt wahrlich zum Himmel!
Wer sich selbst ein Bild machen möchte, wie an Elektrosmog erkrankte Menschen gemobbt und gestalkt werden, und wie an Schutzorganisatio- nen und mobilfunkkritischen Wissenschaftlern systematisch Rufmord betrieben wird, bitte sehr hier geht’s lang: hizgmf.de/scripts/forum/index. php?mode=index
 Bienen widersetzen sich dem Bundesgericht
Die Bienen wollen sich den insgesamt sechs Bundesgerichtsurteilen partout nicht beugen und von den ihnen höchstrichterlich verordneten Strahlungsgrenzwerten nichts wissen. Welch eine Frechheit von diesen Insekten!
von Hans-U. Jakob, Gigaherz.ch, Schwarzenburg, 4. Dezember 2017
Weil die schönen Schweizer Grenzwerte die Men- causa heissen.
schen dermassen gut schützen würden, seien auch Tiere, Pflanzen und Bäume nicht gefährdet und In- sekten erst recht nicht, verkünden stets die zwei gleichen hinlänglich dafür bekannten Bundesrich- ter. Einer von beiden ist unterdessen seit 3 Jahren pensioniert. Zu seinem Abschied wurde ihm von der juristischen Fakultät der Universität Zürich noch der Dr. hc. verliehen. Wegen seiner Schaffung von Rechtssicherheit, wie es in der Laudatio hiess. Dr. hc. soll, so scheint es, Dr. honoris causa heissen. Also Doktor der Ehre halber. Bösewichte behaupten zwar, es könnte in Einzelfällen auch Dr. honoraris
Die Bienen wollen sich jetzt aber trotz dem halben Dutzend so eindeutig lautenden Bundesgerichtsur- teilen mit ihren hochintelligenten, höchstrichterli- chen Dr.hc-Richtersprüchen partout nicht beugen und haben die Frechheit aus ihren Behausungen auszuziehen, sobald die Mobilfunkstrahlung über 0.03V/m (Volt pro Meter) ansteigt. Dies, obwohl ih- nen zwei hochintelligente Bundesrichter verordnet haben, sie hätten bis mindestens zum Grenzwert für Menschen von 5V/m da zu bleiben und Honig zu produzieren, ihre Brut zu Pflegen und die Königin zu füttern.




















































































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