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Gigaherz.ch 101. Rundbrief Seite 15
   Bild oben: Wenn wir Rööslis Publikationen um den Faktor 10 nach oben korrigieren, würde das dann schon eher der
Realität wie im Bild rechts entsprechen.
Diese Werte sind einem realen Standortdatenblatt entnommen und sehen überall in der Schweiz etwa gleich aus. Im Bild ein Auszug aus einem Standortda‐ tenblatt aus der Stadt Zürich mit Grenzwert 6V/m.
Was läuft jetzt da wieder für ein Volksbeschiss ab?
Glaubt der Bundesrat wirklich, er könne mit dieser elenden Trickserei und wie sich jetzt herausstellt, erst noch gegen besseres Wissen, das latente Unbe hagen weiter Teile der Zivilgesellschaft gegenüber
Anlagen für die Stromübertragung und die Mobil‐ kommunikation in den Griff bekommen?
Oberstes Ziel von Gigaherz.ch wird es sein, die Be‐ völkerung von solchermassen betrügerisch erfass‐ ten Daten aus diesem 7Millionen teuren Monitoring zu warnen. Die Anwohner von Mobilfunksendern müssen den Kakao, durch den sie gezogen werden, nicht auch noch saufen........
 Amtsmissbrauch im BAKOM?
Begeht ein stellvertretender Bundesamtsdirektor Amtsmissbrauch, wenn er zu Gunsten der Mobilfunkbranche auf unverschämte Weise unlautere Propaganda verbreitet?
von Hans‐U. Jakob, Gigaherz.ch, Schwarzenburg, 9. September 2017
Art. 312 des Schweizerischen Strafgesetzbuches lautet «Mitglieder einer Behörde oder Beamte, die ihre Amtsgewalt missbrauchen, um sich oder einem andern einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaf- fen oder einem andern einen Nachteil zuzufügen, werden mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.»
Dieser Gesetzesartikel scheint für Philippe Horis‐ berger, stellvertretender Direktor des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM), nicht zu gelten. Mit einer Unverfrorenheit sondergleichen liess er diese Woche in fast allen Tageszeitungen laufend pene‐ trante Falschinformationen zu Gunsten der Mobil‐ funknetzbetreiber erscheinen. Ein Zitat aus den Ta‐ geszeitungen dieser Woche:
«Nun aber schlägt Philippe Horisberger, stellvertre- tender Direktor des Bundesamts für Kommunikation (Bakom), Alarm und fordert: „Wenn die Schweiz mit der Digitalisierung und dem Ausland Schritt halten
und 5G einführen möchte, muss sie Abstriche beim Strahlenschutz hinnehmen.“ Wenn ein ausländisches Mobilfunkunternehmen sein Netz auf 5G umstellen wolle, könne es bestehende Antennen aufrüsten, sagt er. „Hierzulande aber ist das unmöglich, weil der Strahlenschutz viel stärker ausgebaut ist – die maximal zulässigen Grenzwerte pro Antenne liegen bei uns zehnmal tiefer als im internationalen Durch- schnitt.“ Bei unveränderter Gesetzgebung könnten 90 Prozent der heute bestehenden Antennen auf Stadtgebiet nicht aufgerüstet werden, sagt Horis- berger.»
Brandschwarz gelogen
Erstens ist die Behauptung, die Schweiz habe 10 mal tiefere (strengere) Grenzwerte als das Ausland, der grösste Schwindel, welcher unseren Bürgerin‐ nen und Bürgern je aufgetischt wurde. Da in der Schweiz die Grenzwerte dort erfasst werden, wo diese auf Grund der Distanz, auf Grund der Abwei‐


















































































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