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Gigaherz.ch 101. Rundbrief Seite 17
 Als schizophren könnten allenfalls auch die Be‐ strebungen nach selbstfahrenden Autos gelten. Während in den USA bereits die ersten Schadener‐ satzprozesse gegen Hersteller von selbstfahrenden Autos laufen, die schlimme Verkehrsunfälle verur‐ sachten, machen sich die Telecom‐Verantwortli‐ chen hierzulande Gedanken darüber, wie sie wohl alle 150m einen Sendemast aufstellen könnten, um selbstfahrende Fahrzeuge überhaupt zu ermögli‐ chen.
Die zuständige Bundesrätin Doris Leuthard scheint das Wehklagen erhört zu haben. Am Tag der Wirt‐ schaft in Genf bedauerte die oberste Chefin von Bakom und Bafu vor zwei Wochen jedenfalls öf‐ fentlich, dass manche Parlamentarier auf die Brem‐ se drückten. „Wir müssen das schaffen“, sagte die
Bundespräsidentin. „Sonst haben wir in vier Jahren ein Riesenproblem.“
Sehr geehrte Frau Bundespräsidentin,
das Problem haben sie schon heute, indem sie ihren Chefbeamten mangels eigener Sachkenntnis punk‐ to Funktechnologie jeden Unfug abkaufen müssen. Wetten, dass Sie es nicht schaffen, ein ganztägiges Gigaherz‐Seminar zu besuchen, um sich einmal von der andern Seite über Mobilfunk‐ und Stromnetze gründlich ins Bild setzen zu lassen? Einer Seite, die immerhin die Meinung von 52% aller Schweizerin‐ nen und Schweizer vertritt. Die Meinung derjenigen Mehrheit, die einer Ihrer Chefbeamten als «schizo‐ phren» betitelt.3
3 www.gigaherz.ch/aus‐der‐kurve‐geflogen/
  Irrlichter aus Stans NW
Die Schweizer Justizbehörden haben ein Problem. Sie müssen in Sachen Mobilfunk über etwas entscheiden, wovon sie meistens keine Ahnung haben.
Weder technisch, noch physikalisch noch medizinisch.
von Hans‐U. Jakob, Gigaherz.ch, Schwarzenburg, 21. September 2017
Wenn es Beschwerdeführenden erst einmal ge‐ lingt, die Richterinnen und Richter dazu zu bringen, nicht mehr einfach alles den Staranwälten der Mo‐ bilfunker abschreiben zu können, kommen dabei vielfach Cabaret‐reife Urteile heraus. Das geht oft so weit, dass man sich fragen muss, stellen sich Ver‐ waltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter nur dumm, oder sind sie es tatsächlich? Eine Variante wäre noch, dass sie das Volk für so blöd halten, ih‐ nen den Stuss abzukaufen, den sie in ihren Urteilen über abgelehnte Beschwerden gegen den Bau von Mobilfunkantennen erzählen.
Ein Musterbeispiel in 3 Akten aus dem Halbkanton Nidwalden
1. Akt: Zum Qualitätssicherungssystem
Mobilfunkantennen können in der Regel mit bis zu der 10‐fachen Sendeleistung betrieben werden, als diese in den Baupublikations‐Unterlagen dekla‐ riert wird. Zudem können in den meisten Fällen die vertikalen Senderichtungen weit mehr nach unten verstellt werden als deklariert. Beide Parameter lassen sich von einer Steuerzentrale aus beliebig verstellen, ohne dass sich ein Servicetechniker auf die Anlage begeben muss. Solche Manipulationen, ob unbeabsichtigt oder gewollt, können zu massi‐
ven Überschreitungen der Strahlungsgrenzwerte führen. Um dies zu verhindern, soll angeblich in den Steuerzentralen der Mobilfunknetze softwareseitig ein sogenanntes Qualitätssicherungssystem einge‐ baut worden sein, welches angeblich die kantona‐ len Umweltfachstellen alarmiert, falls irgendwo im Land draussen eine der bewilligten Einstellungen übersteuert wird.
Nun haben sich sowohl kantonale wie Bundesstellen in Sachen Qualitätssicherungssystem in den letzten Jahren dermassen in ein Lügengebilde verstrickt, dass die Existenz eines solchen Systems ernsthaft in Frage gestellt werden muss und dass es sich dabei höchstwahrscheinlich um ein System handelt, wel‐ ches nur in der Phantasie einer Hand voll kantonaler oder Bundesbeamten vorhanden ist. Item. In weit über hundert Einsprachen und Beschwerden gegen Mobilfunksender wurde ein gerichtlicher Augen‐ schein bei einer kantonalen NIS‐Fachstelle verlangt, von welcher aus angeblich via Internet der Zustand jeder Basisstation im Land draussen abgefragt wer‐ den kann. Selbstredend mit einer Vorführung aller notwendigen Kontroll‐ und Alarmfunktionen. Und zwar online am Bildschirm verfolgbar. Die Ausreden der Behörden und Gerichte weshalb eine solcher


















































































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