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Gigaherz.ch
100. Rundbrief
Seite 21
 Beschwerde zur Aufrüstung der
Höchstspannungsleitung Chippis-Bickigen
Geltendes Recht wir nicht eingehalten –
Swissgrid im Verein mit den Bundesämtern contra Bundesgericht.
Von Hans-U. Jakob, Präsident von gigaherz.ch, Schwarzenburg, 3. Juli 2017
Anfangs Juni dieses Jahres wurde den 353 Einspre- chenden gegen die Aufrüstung der 106 km langen Höchstspannungsleitung von Chippis (VS) nach Bickigen (BE) von 220’000 auf 380’000 Volt, mit- geteilt, dass sämtliche Einsprachen abgewiesen worden seien und dass dagegen bis zum 14. Juli 2017 beim Bundesamt für Energie in 3003 Bern Be- schwerde geführt werden dürfe.
Aus den uns zugestellten Dokumenten geht nicht hervor, wer den ca. 50-seitigen Überweisungsbe- richt erstellt, und die 353 Einsprachen abgewiesen hat. Sollte dies von Swissgrid als Eigentümerin der Leitung und zugleich auch
dies lauthals behaupten, sondern beruht auf der bundesgerichtlichen Rechtsprechung im Hochfre- quenzbereich. Hier wurde dieser auf 10% des Anla- gegrenzwertes, in der Regel auf 0.5V/m festgelegt. Es darf nicht zweierlei Recht geben in der Schweiz. Deshalb sind diese 10% des Anlage-Grenzwertes auch im Niederfrequenzbereich sehr wohl durch- setzbar. Im Niederfrequenzbereich sind das dann 10% von 1 Mikrotesla = 0.1 Mikrotesla oder 100 Na- notesla.
noch Bauherrschaft bewerk- stelligt worden sein, wäre das Ganze aus unserer Sicht sowieso ungültig und höchst skandalös. Auf dem Bericht finden sich keinerlei Hinwei- se auf den Ersteller. Ausser auf dem Titelblatt, welches den Briefkopf und 2 Unter- schriften von Swissgrid auf- weist. Die weiteren 50 Seiten sind unbekannten Ursprungs net.
Ebenso unhaltbar ist die Behauptung, dass der Legitimationsperimeter kein Bereich einer Ge- fährdung darstelle. Im Nie- derfrequenzbereich ist die Datenlage weitaus besser als im Hochfrequenzbereich. Es gibt unzählige wissenschaft- liche Studien, welche Krebs- promotion, Krebsentstehung namentlich Leukämie bei Kindern ab 0.3 Mikrotesla mit dem 3 bis 4-fachen Risiko gegenüber der Allgemeinbe-
völkerung beurteilen. 2
Die internationale Krebsagentur IARC der WHO er- klärte bereits im Jahr 2002 niederfrequente-Ma- gnetfelder ab 0.4 Mikrotesla und höher als mögli- cherweise kanzerogen. Das heisst, Stufe 2B. Siehe: IARC MONOGRAPHS ON THE EVALUATION OF CAN- CEROGENIC RISK TO HUMANS, Volume 80, Seite 133 von 429. Auf Stufe 2B steht auch das seit Jahren in der Schweiz verbotene Schädlingsbekämpfungs- mittel DDT.
Die BioInitiative Working Group, ein Zusammen- schluss von 14 international anerkannten Wissen- schaftlern schreibt in ihrem Report vom August 2007: «Es gibt kaum Zweifel daran, dass die Expo- sition gegenüber niederfrequenten elektromagne- tischen Feldern, Kinderleukämie verursacht.» Die Rede ist von Intensitäten ab 200-300 Nanotesla
2 www.gigaherz.ch/hochspannungsleitungen-und-krebs-1659/
Projekt und Einsprachen hätten erstinstanzlich vom Eidg. Starkstrominspektorat (EStI) überprüft und behandelt werden müssen. Swissgrid kann unmög- lich Beklagte und Richterin zugleich sein! Wir ver- langen hier als Erstes eine saubere Abklärung. 1
Da Gigaherz nicht zu allen 353 Einsprechenden Kon- takt hat, haben wir zusätzlich zu unserem bereits erfolgten E-Mail Versand noch einige Textblöcke zur freien Verwendung ins Internet gestellt.
Zum Legitimationsperimeter
Die Forderung nach der Ausdehnung des Legiti- mationsperimeters auf 0.1 Mikrotesla entbehrt nicht jeglicher Grundlage, wie Swissgrid und Co.
1 www.gigaherz.ch/neues-von-der-hoechstspannungsleitung- chippis-bickigen/
Es gibt unzählige wissenschaftliche Studien, welche Krebsentstehung, namentlich Leukämie bei Kindern, ab 0.3 Mikrotesla mit dem 3 bis 4-fachen Risiko gegenüber der All- gemeinbevölkerung beurteilen.
und nicht unterzeich-
  










































































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