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Gigaherz.ch 100. Rundbrief Seite 15
 Eine Medienanamnese und eine qualifizierte Medi- enberatung muss zukünftig die Früherkennungsun- tersuchungen ergänzen.“
Die wesentlichen Ergebnisse im Überblick:
• 70 % der Kinder im Kita-Alter benutzen das Smart- phone ihrer Eltern mehr als eine halbe Stunde
täglich.
• Es gibt einen Zusammenhang zwischen einer in-
tensiven Mediennutzung und Entwicklungsstö-
rungen der Kinder
• Bei Kindern bis zum 6. Lebensjahr finden sich ver-
mehrt Sprachentwicklungsstörungen sowie mo- torische Hyperaktivität bei denjenigen, die inten- siv Medien nutzen
Nationalrat unter Strom
• Wird eine digitale Medienkompetenz nicht früh- zeitig erlernt, besteht ein erhöhtes Risiko, den Umgang mit den digitalen Medien nicht kontrol- lieren zu können
Weitere Informationen zum Thema Internetsucht und zur Studie finden Sie unter www.drogenbeauftragte.de
 Marlene Mortler, Drogenbeauftragte
der Deutschen Bundes- regierung.
 Die Debatte über den Um- und Ausbau der Stromnetze fand im Nationalrat ziemlich überraschend bereits am 29. und 30. Mai 2017 statt.
Berichterstatter: Hans-U. Jakob, Präsident
Im Gegensatz zu der vorberatenden Kommission des Ständerates, welcher das Gesetz als Erstrat be- handelt hatte, wurden weder wir als Fachkundige noch andere Vertreter der Anwohner von Hoch- spannungsleitungen angehört. So blieb uns nicht viel anderes übrig, als alle 200 Ratsmitglieder am 22. Mai mittels eines persönlichen Briefes mit un- seren Ansichten und Wünschen eindringlich zu kon- frontieren. Siehe Seite ....
Wie die Abstimmungsresultate zeigen, könnte die- ser eventuell noch etwas bewegt haben. Wir wis- sen es nicht. Die Gesamtdauer der nationalrätlichen Debatte betrug über sechs Stunden und beinhal- tete zahlreiche Streitpunkte, die mit dem Thema elektromagnetische Felder wenig bis nichts zu tun hatten.
So wurde von FDP-Seite noch rasch versucht, Pri- vathaushalte und kleine und mittlere Betriebe aus- schliesslich nur noch mit dem teuren Strom aus Wasserkraftwerken zu versorgen und die günstige- ren Mischtarife den Grossabnehmern vorzuenthal- ten. Es blieb indessen beim Versuch.
Zuerst das Positive
Ein Minderheitsantrag aus Wirtschaftskreisen der Kommission, die Netzebene 1, das sind 380 und 220 Kilovolt Übertragungsleitungen, ausschliesslich nur
von Gigaherz.ch, Schwarzenburg, 6. Juni 2017
noch als Freileitung zu dulden und Erdverlegungen per Gesetz zu verbieten, wurde mit 94 gegen 92 Stimmen abgelehnt. Da sind wir noch gerade knapp an einer mittleren Katastrophe vorbeigeschlittert.
Ein weiterer Minderheitsantrag, auf der Netzebene 3 (das sind Verteilleitungen unterhalb 220Kilovolt), den maximal erlaubten Mehrkostenfaktor, welcher bei einer Erdverkabelung anfallen könnte, lediglich auf 2 statt wie im Gesetzesentwurf vorgesehen auf 3 zu senken, wurde mit 94 zu 90 Stimmen ab- gelehnt. Auch hier knapp, aber es hat gereicht, die Strombarone in die Schranken zu weisen.
Nationalrat Wasserfallen ist ins Wasser gefallen
Wollte doch dieser dem Rat tatsächlich weisma- chen, dass bei einer Erdverlegung die Strom-Trans- portverluste 3-4 mal höher seien als auf einer Frei- leitung. Zum Glück hatte Ratskollegin Semadeni (SP) ihre Hausaufgaben gemacht und konnte anhand von Bundesgerichtsurteilen das genaue Gegenteil beweisen. Wer weiss, vielleicht hat sie unseren Brief vom 22. Mai gelesen?
Und dann das Negative
Ein Einzelantrag, dass bei den Mehrkosten, welche eine Erdverlegung verursacht, immer die höheren Strom-Transportverluste einer Freileitung zu be- rücksichtigen sei, wurde haushoch abgelehnt. Of-






































































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