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Gigaherz.ch 100. Rundbrief Seite 13
 2) Die Ausfallsicherheit von Bodenkabeln ist heute 7mal besser als bei Freileitungen (die bisherige Behauptung der Stromnetzbetreiber lautete ge- rade umgekehrt).
3) Eine Bodenverkabelung ist nur 1.6mal teurer als eine Freileitung (die bisherige Behauptung laute- te 11-40mal teurer).
erhoben werden um den Landschaftsschutz auf na- tionaler, kantonaler und kommunaler Ebene auszu- schalten - Art 15d Abs.2
Mit dem Stromversorgungsgesetz soll der betrof- fenen Bevölkerung das Einspracherecht entzogen und durch ein rechtlich völlig wirkungsloses Mit-
4) Voraussetzung ist,
die geringeren Transportverluste Bodenverkabelung welche 3-4mal geringer als bei ei- ner Freileitung sind, für eine Dauer von 80 Jahren angerechnet werden müs- sen. Was bisher unberück- sichtigt blieb.
5) Die Bodenerwärmung be- trägt maximal 1°C (die bis- herige Behauptung lautete
Der Fall Lauerz
wirkungsrecht ersetzt werden - Art. 9c bis 9f. Dies allerdings dermassen verklausuliert, dass Normalbürger/Innen da- hinter nichts Böses vermuten würden.
Die NIS-Verordnung wurde bereits dahingehend geän- dert, das bei Sanierungen alter Leitungen der 1 Mikro- tesla-Grenzwert nicht mehr eingehalten werden muss. Damit wird das Urteil Hohle Gasse unterlaufen.
dass Strom- einer
Die Anwohner sehen sich um ihre mit grossem finanziellem und zeitlichem Engagement erstrittenen Erfolge betrogen und sind wütend.
380 kV-Leitung, Sanierung (Neubau) der Freileitung Amsteg-Mettlen, Teilstück von 3 km Ingenbohl- Lauerz. Hier wies das Bundesgericht die Plange- nehmigung aus Gründen des Landschaftschutzes ebenfalls zurück und verlangte ein Projekt für die Erdverlegung.
Der Fall Hohle Gasse bei Küssnacht a.R.
Betrifft ebenfalls ein 380kV-Teilstück von 3 km zwischen Amsteg und Mettlen. Hier verlangt das Bundesgericht ganz klar, auch bei Sanierungen be- stehender Leitungen die Einhaltung des 1 Mikro- tesla-Grenzwertes. Sei es durch Verschiebung oder Erdverlegung der Leitungen.
Anstatt die Bundesgerichtsurteile zu befolgen und eine Erdverlegungen resp. Verschiebung der Lei- tungen zu projektieren und die Projekte neu auf- zulegen, versucht die Stromlobby nun mit Hilfe der Politik die Gesetze zu ändern. Ein Polit- und Justiz- skandal wie ihn die Schweiz noch nie gesehen hat.
Mit dem Bundesgesetz über den Um- und Ausbau der Stromnetze sollen Übertragungsleitungen (220 und 380kV) auf die Stufe von nationaler Bedeutung
auf 4-8°C).
Die NISV wurde auch bereits dahingehend geän- dert, dass bei Sanierungen alter Leitungen Erd- verlegungen und Verschiebungen quasi verboten werden. Damit werden die Bundesgerichtsurteile Lauerz und Wattenwil-Mühlberg unterlaufen.
Meine Damen und Herren Nationalrätinnen und Nationalräte:
Das kann nicht gut gehen! Bildlich gesehen sitzen Sie hier buchstäblich auf einem Dampfkessel. Wenn Sie diesem mittels neuer Gesetze sämtliche Sicher- heitsventile zuschweissen, riskieren Sie damit in die Luft zu fliegen. Die Anwohner sehen sich um ihre, mit jahrelangem, nervenaufreibenden Einsatz und mit grossem finanziellen und zeitlichen Engagement erstrittenen Erfolge betrogen und sind wütend.
Mit freundlichen Grüssen,
Gigaherz.ch
Schweizerische Interessengemeinschaft Elektrosmog-Betroffener
Flüehli 17
3150 Schwarzenburg
Schwarzenburg, 22.Mai 2017, Der Präsident: Hans-U. Jakob







































































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