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Gigaherz.ch 100. Rundbrief Seite 7
 Das Qualitätssicherungs-System ist von schlechter Qualität
Eine Mobilfunkantenne von Sunrise sendet in Langenthal 2 1⁄2 Jahre lang mit vollständig falsch eingestellten Sendewinkeln – unbehelligt, unerkannt, nie geprüft von den gestrengen Behörden.
von André Masson, Langenthal, 27. April 2017
Damit so etwas sicher nicht vorkommt, gibt es seit zehn Jahren (angeblich) ein Qualitäts-Sicherungs- System – das hat jämmerlich versagt. Schon mehr- fach hat sich das Bundesgericht auf dieses System berufen und hat jede Möglichkeit zu falschen Ein- stellungen bestritten. Hier ist der Beweis: Das ist blauäugig und unrealistisch, das QS-System erkennt auch grobe Fehler nicht.
Nur einmal pro Tag werden alle Einstellungen der Antennen einem Zentralcomputer gemeldet, der die Abweichungen sofort feststellt und bessere Werte einstellt oder eine Fehlermeldung absetzt, auf dass seriöse Menschen sich der Sache sofort annehmen können. Bisher war die Hauptkritik und der schwächste Punkt der, dass die einzelnen Stati- onen nur ein einziges Mal pro Tag (z.B. morgens um 3h) die Werte melden mussten, dann konnten sie den ganzen Tag stärker oder auch in unbewilligte Richtungen senden. Das wurde andauernd von den Antennengegnern gerügt, aber immer waren die Juristen taub, denn das QS-System sei ja exakt zu diesem Zweck konzipiert worden, dass keine Fehler mehr vorkommen könnten.
Nun also das: 2 1⁄2 Jahre lang ununterbrochen fal- sche – und zwar total falsche – Seitenwinkel einge- stellt, und niemand merkt‘s. Im Standortdatenblatt wird bewiesen, dass die Anlage gesetzeskonform arbeitet, aber die ganze aufwendige Rechnung ist wertlos, wenn völlig falsche Winkel eingestellt wer- den.
Die Winkel der Antennen (Kompassrichtung) sind so falsch, dass es beinahe wieder stimmt, wenn jede Antenne exakt in die Gegenrichtung dessen strahlt, was im Baubewilligungsprozess bewilligt worden ist. Das gibt Fehler um ca. 60° bei jeder der drei Anten- nen. Die damals ermittelten Bestrahlungen in den Häusern der Nachbarschaft haben nichts mehr zu tun mit den tatsächlich auftretenden Werten, wenn in wilden Phantasierichtungen abgestrahlt wird.
Das QS-System ist jetzt über zehn Jahre alt. Die An- forderungen werden beschrieben unter: www.bafu.
admin.ch/bafu/de/home/themen/elektrosmog/fachin- formationen/massnahmen-elektrosmog/qualitaetssiche- rung-zur-einhaltung-der-grenzwerte-der-nisv-bei-m.html
Dort ist zu lesen: In einer Datenbank werden für jede einzelne Antenne die eingestellten Werte für die Senderichtung und die maximale Sendeleistung erfasst und täglich mit den bewilligten verglichen. Überschreitungen müssen innert 24 Stunden beho- ben werden, sofern dies durch Fernsteuerung mög- lich ist, andernfalls innerhalb einer Arbeitswoche. Die Vollzugsbehörden werden über alle allfälligen Überschreitungen informiert und haben zur Kontrol- le auch eine uneingeschränkte Einsicht in die Daten- bank.
Das QS-System hat seine Untauglichkeit bewiesen. Weder funktioniert das System, noch merken die kantonalen Behörden, dass es nicht funktioniert. Alle externen Beglaubigungen, Überprüfungen, Auditierungen nützen nichts – es ist genau so, wie wenn es das QS-System gar nicht gäbe (wie auf die- sen Seiten ja schon längere Zeit behauptet wird). Diese Antenne in Langenthal ist ein erneuter Be- weis dafür.
Die Ecke dieses neu erbauten Bürohauses wäre nach Standortdatenblatt etwa 65 Grad von der Hauptstrahlrichtung der Antenne entfernt, die jetzt zum Beobachter strahlt. Tatsächlich zielt die Haupt- strahlrichtung der Antenne aber nur ca. 10 Grad an der Hausecke vorbei: Illegalität Nr. 1
Das ganze Haus wurde im Standortdatenblatt gar nicht berücksichtigt, da es damals noch nicht er- baut war, aber hätte berücksichtigt werden müs- sen. Denn unüberbaute Grundstücke müssen in der Antennenplanung so behandelt werden, wie wenn
 




















































































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