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Gigaherz.ch 100. Rundbrief Seite 17
 strom-inspektorat und Swissgrid fast 18 Monate benötigt. Wenn wir die Feiertage nicht abziehen, gibt das immer noch ein Ergebnis von etwa 1 Seite pro Monat. Was für eine tolle Leistung! Und schuld an dieser Verzögerung sind natürlich die Einspre- cher. Ja, wer denn sonst? Doch nicht etwa die in- volvierten kantonalen- oder
schrieben oder sogar deren Vorlage kopiert hätten, müsse man halt jetzt darauf eingehen. (Gigaherz. ch ist übrigens Einsprecher Nr. 304 und steht trotz- dem ganz am Anfang der 18-seitigen Abhandlung an prominenter Stelle. Welch eine Ehre!).
Alle 353 Einsprachen wurden abgewiesen. Um dies zu ermöglichen, musste im Sommer 2016 extra die Ver- ordnung über nichtionisieren- de Strahlung des Bundesrates (NISV) entsprechend geändert werden. Ein Justiz- und Polits- kandal, wie ihn die Schweiz
noch nie gesehen hat!
Für Leitungen, die vor dem Jahr 2000 erstellt wurden, gilt eine sogenannte Besitzstandgaran- tie. Das heisst, es müssen bei den Anwohnern lediglich Ma- gnetfeld-Grenzwerte von ma- ximal 100Mikrotesla eingehal-
ten werden, welche nach neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen lediglich vor Muskelkrämpfen und Ansteigen der Körpertemperatur auf 38° innerhalb von 7 Minuten schützen. Werden solche Leitungen jedoch massiv geändert, gilt auch hier der neue
die Bundesämter? Oder etwa noch die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommissi- on? Ja liebe Leser, wo denken Sie den hin?
Bei den 353 Einsprachen stam- men 339 von Anwohnern, 2 von örtlichen politischen Organisationen, 1 von einer Ärztevereinigung, 1 von der Umweltorganisation Gigaherz. ch und 10 von Gemeinden. Es sind dies die Walliser und Ber- ner-Oberländer Gemeinden.
Bei den Gemeinden im Mittelland wurden wir von Swissgrid regelrecht ausgetrickst, indem diese völ- lig einseitige Orientierungsabende, jeweils am Don- nerstag, in den entsprechenden Gemeinden pub- lik machte und bereits am folgenden Dienstag die Veranstaltung durchführte, so
dass wir keine Chance hatten, Anwohner zu mobilisieren um rechtzeitig eine Gegenver- anstaltung auf die Beine zu stellen. Ist das jetzt die ver- besserte Kommunikation mit der Bevölkerung, wie sie vom Departement Leuthard in den neuen Gesetzen zum Um- und Ausbau der Stromnetze vor- geschrieben wird? Anwohner belügen geht halt wesentlich besser, wenn die fachkundige Opposition nicht vor Ort ist.
Die grossen Umwelt- organisationen sind an der Gesundheit der Anwohner nicht interessiert.
Grenzwert von 1 Mikrotesla, welcher auch vor Langzeitfol- gen wie Krebs und vor allem Leukämie bei Kindern schützen sollte.
Denn das Bundesgericht hat mit Urteil 1C 172/2011 vom 15. November 2011 das blosse Ge- bot in Art.9 lit. a NISV, dass mit einer Änderung lediglich keine Verschlimmerung herbeige- führt werden dürfe, aufgeho- ben. Das Bundesgericht hat bestimmt, dass bei massiven Änderungen alter Leitungen
Die grossen Umweltorganisationen wie WWF, Pro Natura, Stiftung für Landschaftsschutz, Energiestif- tung Greenpeace usw. sucht man auf der Liste der Einsprechenden vergeblich. Die sind an der Gesund- heit der Anwohner offensichtlich nicht interessiert.
Gigaherz.ch sei gar nicht einspracheberechtigt, heisst es in der Behandlung der Einsprachen durch Swissgrid. Aber weil dummerweise so viele ande- re berechtigte Einsprecher bei Gigaherz.ch abge-
gemäss Umweltschutzgesetz gleichzeitig eine Sa- nierungspflicht bestehe, bei welcher der 1-Mikro- tesla Grenzwert anzuwenden sei.
Um dieses Bundesgerichtsurteil zu unterlaufen, haben die vermeintlich schlauen Füchse die NIS- Verordnung dahingehend soweit «angepasst», dass bei Sanierungen alter Leitungen Ausnahmebe- stimmungen zur Anwendung kommen. Eine davon heisst, dass bei Sanierungen zwecks Einhaltung des
Die Verordnung über nicht- ionisierende Strahlung (NISV) wurde so geändert, dass alle 353 Einsprachen abgewiesen werden konnten.
















































































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