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Gigaherz.ch 99. Rundbrief Seite 9
Nur noch jede dritte Mobilfunkantenne out of Limits !
Im Kanton Schwyz lief 2016 nur noch jede Dritte (36%) der vom Kanton in einer unangemeldeten Messkampagne überprüften Mobilfunkanlagen ausserhalb der bewilligten Parameter. Welch ein Fortschritt gegenüber 2015. Damals war es jede Zweite (57%).
von Hans-U. Jakob, Gigaherz.ch, Schwarzenburg, 10. Februar 2017
 Ein weiterer klarer Beweis, dass das von den kanto- nalen Umweltämtern in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Umwelt und den Mobilfunkbetrei- bern erfundene, sogenannte softwareseitige Quali- tätssicherungssystem nur in der Fantasie der Erfin- der vorhanden ist. Und falls doch etwas in dieser Richtung vorhanden sein sollte, das Ding überhaupt nicht funktioniert. Es fragt sich jetzt schon, wie lan- ge sich das Bundesgericht und die kantonalen Ver- waltungsgerichte noch an der Nase herumführen lassen wollen.
Welche Sendeparameter sind für allfällige Über- schreitungen des Strahlungsgrenzwertes an Orten empfindlicher Nutzung wie Wohnzimmer, Schlaf- zimmer, Kinderzimmer, Krankenzimmer und Schul- zimmer verantwortlich? Es sind dies die Sende- leistung in Watt oder Kilowatt, die Senderichtung vertikal und die Senderichtung horizontal. Die ers- ten 2 Parameter sind fernsteuerbar und können vom Betreiber jederzeit nach Belieben abgeändert werden, ohne dass sich ein Servicetechniker auf die Anlage begeben muss.
Da praktisch jede Mobilfunkantenne rund das 10-fache von dem leisten kann, was in der Bau- bewilligung festgeschrieben ist und zudem die Strahlenkeule ähnlich einem Scheinwerferkegel rund doppelt so weit wie bewilligt nach unten ge- schwenkt werden kann, hat das Bundesgericht schon vor über 10 Jahren eine sichere Begrenzung dieser Parameter verlangt. Worauf die kantonalen und eidgenössischen Kontrollorgane in Zusammen- arbeit mit dem Bundesamt für Umwelt und den Betreibern ein sogenanntes softwareseitiges Quali- tätssicherungssystem entwickelten, welches indes- sen nie zum Funktionieren kam. Das System muss nur alle 24 Stunden einmal die eingestellten Para- meter überprüfen und löst den allfälligen Alarm nicht etwa bei den kantonalen Umweltämtern aus, sondern nur beim Betreiber selbst. Ein solches Sys-
tem ist mit Leichtigkeit überlistbar.
Wie Regierungsrat und Departementsvorsteher Peter Imhelder die Fehleinstellungen herunter- spielt, können Sie unter folgendem Link auf Radio SRF selbst hören: www.srf.ch/news/regional/zent- ralschweiz/weniger-mobilfunkantennen-im-kanton- schwyz-beanstandet
Interessant ist Imhelders Behauptung, eine fal- sche Höheneinstellung einer Mobilfunkantenne habe keine Auswirkungen auf die Bevölkerung. Wie brandschwarz gelogen diese Aussage ist, zeigt die nachfolgende Grafik.
Die Originaldiagramme der Antennenhersteller, nicht zu verwechseln mit den Hüllkurven, welche den Baugesuchsakten beiliegen, bringen es an den Tag. Bereits eine Falscheinstellung der vertikalen Senderichtung um lausige 4° nach unten verschlim- mert für den Anwohner die Strahlungsstärke um 6bB. Das bedeutet in W/m2 gemessen eine Ver- schlimmerung der Situation um Faktor 4 und in V/m gemessen um Faktor 2. Klarer ausgedrückt: Wer vorher 3.5V/m in seiner Wohnung erdulden muss- te hat nun 7V/m, das heisst eine Grenzwertüber- schreitung von 2V/m oder von 40% (Grenzwert für gemischte Anlagen=5V/m).
Die Staranwälte der Mobilfunkbetreiber haben letz- tes Jahr in fünf verschiedenen Baurechtsprozessen mit voller Überzeugung und Entrüstung behauptet, bei der als Beweismittel beigebrachten Medienmit- teilung des Kantons Schwyz vom Vorjahr (www. sz.ch/public/upload/assets/26053/MM_Mobil- funkstrahlung.pdf), seien nicht die Antennen falsch
 12 messungen von VW lassen herzlich grüssen.
Die Abgas-
 1 www.gigaherz.ch/das-qs-system-ein-phantasieprodukt-der- umweltaemter/
2 www.gigaherz.ch/sie-luegen-bis-zum-bitteren-ende/



















































































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