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Gigaherz.ch 98. Rundbrief Seite 7
 Offener Brief an den Ständerat Betreffend Lockerung der Grenzwerte für Mobiklfunkstrahlung
Schwarzenburg, 24. November 2016
Sehr geehrter Herr Präsident taufenthalt von höchstens 7 Minuten Dauer. Die- Sehr geehrte Ständerätinnen ser wird dort „Sicherheitsabstand“ genannt und Sehr geehrte Ständeräte befindet sich je nach Sendeleistung 4-10m vor und
Am 8. Dezember 2016 stimmen Sie über die Mo- tion KVF-NR „Modernisierung der Mobilfunknetze raschmöglichst sicherstellen„ ab. Wir bitten Sie in- ständig diese Motion aus nachfolgenden Gründen abzulehnen. (Im Wissen um Ihre gegenwärtig sehr hohe Arbeitsbelastung haben wir die 3 wichtigsten Fakten nachfolgend so kurz wie möglich zusam- mengefasst.)
Fakt 1: Die heutige Situation mit angeblich 10mal strengeren Grenzwerten als im europäischen Um- land: Diese Behauptung ist als der grösste Schwin- del zu bewerten, welcher der
1-2m unterhalb der Antennenkörper. Dieser Immis- sionsgrenzwert beträgt dort je nach Frequenzlage 40-60Volt pro Meter (V/m) und ist vor Allem für Dachdecker, Zimmerleute, Spengler, Kaminfeger oder Hauswarte gedacht die sich hier maximal 7Mi- nuten aufhalten und sich auch nicht kurzzeitig nä- her an eine laufende Antenne begeben dürfen. Der Schweizer Anlage-Grenzwert dagegen beträgt für gemischte Anlagen 5V/m und gilt nur an Orten emp- findlicher Nutzung, weil dieser Wert dort, wie oben beschrieben, aus rein physikalischen Gründen, ganz
Schweizer Bevölkerung je über- gezogen wurde.
Die 10mal strengeren Schwei- zerischen Anlage-Grenzwerte, fälschlicherweise etwa auch Vorsorge-Werte genannt, wur- den lediglich dort festgelegt, wo die Strahlung gegenüber den EU-Werten aus rein physikali- schen Gründen, das heisst, aus Gründen der Distanz, aus Grün- den der Abweichung zur Sende- richtung (vertikal wie horizontal) und/oder aus Gründen der Ge- bäudedämpfung ganz von selbst auf 10% zurückgegangen ist.
Es gibt weltweit keinen einzigen Ort empfindlicher Nutzung wie Krankenzimmer, Schulzimmer, Kinderzimmer, Schlafzimmer, Wohnzim- mer und Büroräume, die mit Hochfrequenzstrahlung von 17.3V/m belastet sind, wie dies die Schweizer Mobil- funklobby als massvolle Anhebung jetzt anpreist.
von allein auf 10% zurückgeht, ohne dass die Mobilfunkbetrei- ber in ihrer lukrativen, höchst profitablen Geschäftstätigkeit nur im Geringsten eingeschränkt werden.
Fakt 2: Was die Mobilfunklobby jetzt im Schilde führt und der Be- völkerung und vor allem unwis- senden Politikern als massvolle Anhebung des Anlagegrenzwer- tes verkaufen möchte, ist Fol- gendes: Auf einer Basisstation (Antennenstandort) soll künftig jeder der 3 Betreiber nur noch für sich allein den Anlagegrenz- wert von neu 10V/m (Volt pro
Dieser angeblich 10mal strengere Schweizer Anla- ge-Grenzwert gilt deshalb nur an sogenannten Or- ten empfindlicher Nutzung (OMEN). Und das sind lediglich Krankenzimmer, Schulzimmer, Kinderzim- mer, Schlafzimmer, Wohnzimmer und Büroräume.
Das hat mit Vorsorge nicht das Geringste zu tun, sondern lediglich mit Physik. Diese physikalisch be- dingte Reduktion auf 10% erfolgt in den EU-Staaten ebenso stark, ohne dass dort etwas gesetzlich vor- geschrieben wird.
Deshalb kennen die EU-Staaten auch keinen Anla- ge- Grenzwert für Daueraufenthalt von Menschen, sondern nur den Immissionsgrenzwert für Kurzzei-
Meter) einhalten müssen. Zur Zeit sind dies noch 5V/m für alle 3 Betreiber gemeinsam, falls sie den- selben Antennenstandort nutzen.
Das heisst nun nicht etwa 30V/m als neuen Anla- gegrenzwert, sondern Wurzel aus 102+102+102 = 17.3V/m. Ein neuer Anlagegrenzwert von 17.32V/m würde es den Betreibern ermöglichen eine Basis- station (Antennenstandort) mit 11.97-Fach mehr Sendeleistung zu betreiben als heute. Womit wir eindeutig und unzweifelhaft die mit nichtionisie- render Strahlung (Elektrosmog) höchst belastete Bevölkerung der Welt erhalten würden.
Es gibt weltweit keinen einzigen Ort empfindli- cher Nutzung wie Krankenzimmer, Schulzimmer,

















































































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