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Gigaherz.ch 98. Rundbrief Seite 4
 MEIER-HAYOZ, a.a.O., N. 95 zu [a]Art. 684 ZGB; REY/ STREBEL, a.a.O., N. 11 zu Art. 684 ZGB; ECKENSTEIN, a.a.O., S. 14 bei/in Anm. 59). Es erweist sich deshalb nicht als bundesrechtswidrig, dass das Verwaltungs- gericht die mit einer drohenden Wertverminderung der Eigentumswohnung begründeten privatrechtli- chen Ansprüche des Beschwerdeführers abgewiesen hat. Bei diesem Ergebnis können die weiteren Sach- verhaltsrügen des Beschwerdeführers für den Aus- gang des Verfahrens nicht entscheidend sein (Art. 97 Abs. 1 BGG).“
Kommentar von Hans-U. Jakob:
Als erstes muss festgestellt werden, dass das Bun- desgericht seinen über 12 Jahren geführten Rechts- grundsatz über Bord geworfen hat, dass Mobilfunk- antennen in Wohnzonen nur zonenkonform sind, wenn diese hinsichtlich Standort und Ausgestaltung in einer unmittelbaren funktionellen Beziehung zum Ort stehen, an dem sie errichtet werden sollten und im Wesentlichen Bauzonenland abdecken und keine zonenfremde Gebiete wie Überlandstrassen, Autobahnen, Bahnlinien, Landwirtschaftszonen, Wälder oder gar Nachbargemeinden bedienen. (Art. 22 Abs. 2 lit. a des Raumplanungsgesetzes, SR 700, abgekürzt RPG). Weil mit dieser Argumentati- on verschiedene Monsterantennen in Wohnzonen verhindert werden konnten, soll nun mit diesem Grundsatz plötzlich Schluss sein.
Zum Zweiten bestätigt das Bundesgericht, dass es eigentlich am öffentlichen Recht liegen würde, ei- nen (wirtschaftlichen) Interessenausgleich zwischen den unterschiedlichen Nutzungsarten benachbar- ter Grundstücke zu schaffen. Sprich Entschädigun- gen zu sprechen. Aber, so das Bundesgericht, wird die (drohende) Schädigung durch andere Umstän- de gerechtfertigt, ist sie – aus zivilrechtlicher Sicht – zu dulden. Was mit diesen andern Umständen gemeint ist, lässt das Bundesgericht vorerst einmal offen. Es folgt lediglich eine Namensaufzählung von weiteren wirklichkeitsfremden Schriftgelehrten.
Bei Gigaherz sagt man diesen anderen Umständen ganz einfach Korruption
Weil damit das Bundesgericht der milliardenschwe- ren Mobilfunkindustrie erneut völlig freie Fahrt gewährt, Eigentümer von Liegenschaften und Ei- gentumswohnungen nach Lust und Laune am Ver- mögen und Gesundheit zu schädigen.
Nicht wundern muss man sich, dass im Urteil ein gewisser Prof. Dr. Röösli vom Swiss Tropical and Health Institut der Universität Basel wieder einmal
lobend erwähnt wird, weil dieser im Mai 2012 im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) einen sogenannten Synthesebericht „Elektromagnetische Hypersensibilität“ zusammengestellt und zusam- menfassend festgestellt habe, dass es gegenwärtig keinen wissenschaftlichen Beleg dafür gebe, dass Personen, die sich als elektromagnetisch hyper- sensibel wahrnehmen, empfindlicher auf elekt- romagnetische Felder reagieren als die restliche Bevölkerung. Nicht erwähnt dagegen hat das Bun- desgericht, dass die Universität Basel zur Zeit von der Industrie mit 138 Millionen gesponsert wird und dadurch Rööslis Bericht jegliche Glaubwürdig- keit abzusprechen ist.1
Es darf trotzdem gelacht werden:
Verboten hat das Bundesgericht einst nämlich we- gen übermässigen Immissionen den Betrieb eines Gassenzimmers mitten in der Stadt oder eines Bor- dells im Wohnquartier oder gar die Platzierung einer auffälligen Skulptur. Frage: Was ist dann eine Mobil- funkantenne anderes als eine auffällige Skulptur?
Sogar den Betrieb eines Atomkraftwerkes auf dem Nachbargrundstück hat das Bundesgericht in die- sem Urteil als dermassen sicher beurteilt, dass da- von überhaupt keine Ängste (ideelle Immissionen) ausgehen können. Die haben in Lausanne doch tat- sächlich noch nie etwas von Three Mile Island, von Tschernobyl und Fukushima gehört. Erstaunlich, dass es solche Prachtsexemplare von Schriftgelehr- ten bis zum Bundesrichter schaffen.
4.3Millionen Schweizerinnen und Schweizer kön-
nen sich nicht irren. 5 Bundesrichter dagegen
schon. Laut Repräsentativumfragen des Bundes-
amtes für Statistik halten 52% der Schweizerinnen
und Schweizer Mobilfunkantennen für gefährlich
oder eher gefährlich. Und dies konstant über Jahre
hinweg.
Auch darüber setzt man sich am Bundesgericht mit einer nicht mehr zu überbietenden Ignoranz und Arroganz hinweg. Wie lange will sich das Schweizer- volk eigentlich noch mit dummen Sprüchen beleidi- gen lassen wie: „Ein hinreichender Zusammenhang zwischen der Exposition durch Mobilfunkbasissta- tionen und schädlichen oder lästigen Einwirkungen sei bislang wissenschaftlich nicht belegt worden. Es handle sich lediglich um diffuse, unbegründete Ängste oder gar Phobien.“?
1 www.gigaherz.ch/forschung-schweiz-300-geheimvertraege- 1-26-milliarden-gesposert/
2 www.gigaherz.ch/die-8-hoechsten-gefahren-fuer-die-schweiz/
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