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        Gigaherz.ch 97. Rundbrief Seite 9
 tung nichts? Fündig wurde Hans Bergfritz in der Anzeigerdruckerei für den Amtsbezirk Trachsel- wald. In deren Archiv war tatsächlich eine Baupub- likation vom Juni 2009 zu finden. Diese beinhaltete jedoch keineswegs eine Hochrüstung der Orange resp. SALT- Anlage, sondern die Ergänzung des An- tennenmasts mit 3 Kleinantennen zu je 150Watt ERP für den Polizeifunk. Angesichts dieser beschei- denen Leistungserhöhung und der für jedermann einsehbaren Notwendigkeit der Einführung des Polycom-Funkdienstes für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste wäre es damals niemandem im Traum eingefallen, eine Einsprache zu deponieren. Dass Orange resp. SALT die günstige Gelegenheit nutzen würde, ihre Sendeleistung im selben Auf- wasch und ganz im Geheimen auch noch gleich von 2130 auf 4320 Watt ERP zu erhöhen, konnte niemand ahnen.
Mit diesem weiteren arglistigen Täschungsmanö- ver und mit dem Bauen ohne Baubewilligung im Jahr 2009 wollte sich die Ber-
nische Baudirektion schon gar
nicht mehr befassen. Das inte- ressierte die schlichtweg nicht.
Das Verwaltungsgericht des
Kantons Bern als nächste In-
stanz stellte sich wiederum
dumm und behauptete, rein äusserlich würde man den neuen Antennen auf dem Mast gar nichts an- sehen, da sich Alles unter denselben Gehäusede- ckeln befände. Aus raumplanerischer Sicht wäre da gar nichts gewonnen.
Mit den unterdessen von Orange/SALT einge- reichten völlig unbrauchbaren
Bei seinem Entscheid stützte sich das Verwal- tungsgericht hauptsächlich auf ein „Gutachten“ des eidg. Amtes für Raumplanung und Entwicklung ARE, welches nachgewiesenermassen über keiner- lei Mitarbeiter mit funktechnischen Kenntnissen verfügt und auch bei Hochspannungsleitungen mit seinen „märchenhaften“ Kenntnissen die gesamte Fachwelt immer wieder verblüfft.
Nun hat das Bundesgericht entschieden: Urteil Nr 1C_11/2016
Und zwar in allen Punkten genau gegenteilig zum Urteil von Falera: Es wäre aus raumplanerischer Sicht nichts gewonnen, das Baugesuch abzuleh- nen, sagt auch das Bundesgericht, da der bisherige Zustand erhalten bleiben würde, es würde keine weitere Zweckentfremdung von Nichtbauzonen- land erfolgen usw. Alles genau die selben Fakten wie in Falera, nur dass diese dort zur Abweisung des Baugesuchs geführt hatten.
Netzabdeckungskarten moch- te sich das Verwaltungsgericht auch nicht befassen. Und mit dem Urteil von Falera erst recht nicht, das war denen offensicht- lich viel zu heiss (!)
Der Unterschied zwischen Falera und dem Emmental:
In Falera besitzt ein Bundesrichter ein Feriendomizil.
fährdet werden.
Mit den beiden betrügerischen Baupublikationen „Austausch einer Sendeanlage“, die in Tat und Wahrheit eine 6.8-Fache Erhöhung der Sendeleistung mit
Die Netzabdeckungskarten, die übrigens schon beim Regierungsstatthalteramt in erster Instanz hätten eingereicht werden müssen, waren völlig unleserlich. Es konnten weder Ortsnamen noch Geländeformen erkannt werden, die Erklärungen waren in englischer Sprache abgefasst und gaben überhaupt keine Auskunft über mögliche andere Standorte innerhalb von Bauzonen.
Das Verwaltungsgericht befand trotzdem, man müsse diesen dermassen vorteilhaften Standort einfach bewilligen. Punkt.
der Bezeichnung „Erweiterung für den Polizeifunk“ war, mochte sich auch das Bundesgericht nicht be- fassen. Eine haarsträubende Rechtsverweigerung. Das Bundesgericht schützt im Mobilfunkbereich Betrügereien, die auf andern Gebieten zu hohen Geldstrafen, wenn nicht sogar zu Gefängnis füh- ren würden. Eine Warnung an alle gegenwärtigen und künftigen Anwohner von Mobilfunkantennen: Sogar noch in den Baupublikationen darf gelogen werden. Also unbedingt Akteneinsicht nehmen und nur das glauben, was man(n) gesehen hat.
Das Bundesgericht entschied in allen Punkten genau gegenteilig zum Urteil von Falera.
Und sehr interessant: Strah- lungstechnisch würde nichts gewonnen. Andere Standorte innerhalb Bauzonen würden wesentlich mehr (Leute) belas- ten.
Hoppla, da haben wir es also. Bis jetzt hat das Bundesgericht stets behauptet, da wo die Anlage-Grenzwerte eingehalten seien, könne man nicht von einer Belastung der Bevöl- kerung sprechen. Und jetzt dies: Drei Emmentaler Bauernfamilien sollen also dafür herhalten, dass all die handysüchtigen Menschen innerhalb von Wohngebieten bei ihren unnützen Spielen mit I- und Smartphones weniger ge-
        










































































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