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        Gigaherz.ch 97. Rundbrief Seite 8
Justizskandal im Emmental
Die Korruption im Schweizer Mobilfunkwesen nimmt je länger je groteskere Formen an. Dort wo ein Bundesrichter Immobilienbesitz und ständiges Feriendomizil hat, ist das Verstärken von Mobil- funksendern ausserhalb des Baugebietes nicht gestattet. Dort wo ein Kleinbauer und AHV-Rentner sein karges Dasein fristet, dagegen schon. Eine Skandalgeschichte aus dem Lande Gotthelfs.
von Hans-U. Jakob, Präsident von Gigaherz.ch, Schwarzenburg, 23. Juli 2016
 Der Emmentaler Kleinbauer und AHV-Rentner Hans Bergfritz (Name von der Redaktion geän- dert) hat mit Hilfe der NIS-Fachstelle von Gigaherz. ch gegen die Hochrüstung der Mobilfunk-Sende- anlage auf einem Emmentaler Hoger, oberhalb seines Heimetlis am oberen Ende eines Skilifts, Einsprache erhoben. Orange resp. SALT wollte die Sendeleistung von total 2130 auf 14‘400Watt ERP, das heisst um das 6.8-Fache hochrüsten. Anlage- Grenzwert bei den nächstliegenden Bauernhäu- sern knapp eingehalten.
Dies nachdem das Bundesgericht mit Urteil 1c_200/2012 von Falera GR das Hochrüsten der Sendeleistung in der Landwirtschaftszone bereits bei einem Faktor von 2.2 untersagt hatte, weil man da nicht mehr von einer massvollen Nachrüs- tung sprechen könne. Erst recht nicht, weil noch ein neuer Funkdienst, nämlich UMTS, dazukom- me. Das gehe selbst dann nicht, wenn die Anlage an einen bestehenden Skiliftmast angebaut sei. Und neue Mobilfunksender würden heute in der Landwirtschaftszone sowieso nicht mehr erlaubt.
Der Regierungsstatthalter des Oberaargau fand die Beschwerde total daneben. Bergfritz als Klein- bauer sei gar nicht in der Lage nachzuweisen, dass es sich um eine Hochrüstung der Sendeleistung um das 6.8-fache und um eine Nachrüstung mit den Funkdiensten UMTS und LTE handle. Die Pu- blikation mit „Austausch der Sendeanlage“ be- schrieben, sei völlig rechtens und zusätzliche 6 Antennen, lediglich unter den selben Gehäusede- ckeln, wie von Hans Bergfritz behauptet, brauche es erst recht nicht. Es handle sich lediglich um den Austausch von in die
Jahre gekommenen Antennenkörpern. Punkt.
Die angerufene Bau- direktion des Kan- tons Bern stellte fest: Es treffe zwar zu, dass es sich nicht bloss um einen Aus-
tausch von in die Jahre gekommenen Antennen- körpern handle. Die von Hans Bergfritz gemach- ten Angaben über die Hochrüstung würden schon stimmen. Es treffe trotzdem nicht zu, dass im Kanton Bern Behörden über Baugesuche entschie- den, die von Mobilfunk keine Ahnung hätten und nicht einmal in der Lage seien, je 3 Zahlen in den Standortdatenblättern aus dem Jahr 2000 und je 3 Zahlen in den neuen Standortdatenblättern von 2014 zusammenzuzählen und miteinander zu ver- gleichen.
Orangeresp.SALTalsBaugesuchstellerhättenauch nicht nachweisen können, dass sie aus funktechni- schen- oder Kapazitätsgründen unbedingt auf die- sen Standort angewiesen seien, aber man müsse die Anlage aus gesamtheitlicher Sicht beurteilen. Und da blieben nur noch die finanziellen Vorteile. Weil Orange resp. SALT sonst 3 Antennen in den Bauzonen der umliegenden Gemeinden erstellen müsste, seien diese Vorteile dermassen hoch, dass man diesen Standort aus gesamtheitlicher (sprich finanzieller) Sicht einfach bewilligen müsse. Trotz- dem das Bundesgericht auf Grund des Raumpla- nungsgesetzes SR 700 Art 22-24a rein finanzielle Gründe seit Jahren nicht mehr akzeptiert.
Hochinteressant war, dass die Anwälte von Oran- ge resp. SALT mit Hilfe des Bernischen Amtes für Wirtschaft (BECO) plötzlich ein zwischenzeitlich er- stelltes Standortdatenblatt aus dem Jahr 2009 aus dem Hut zaubern konnten, welches schon damals eine Hochrüstung um den Faktor 2, nämlich von total 2130 auf 4320 Watt ERP beinhaltete. Die heu- tige Hochrüstung sei deshalb nicht eine Hochrüs-
tung um das 6.8-Fa- che, wie von Hans Bergfritz behauptet, sondern nur um das 3.3-Fache.
Was war da gesche- hen? Wieso wussten die Anwohner von dieser im Jahr 2009 erfolgten Hochrüs-
         




















































































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