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Gigaherz.ch 96. Rundbrief Seite 14
 Bundesrat versteht die Frage nicht
Der Bundesrat hat die Anfrage von Nationalrätin Margret Kiener Nellen offensichtlich nicht verstanden. Oder was wahrscheinlicher ist, er wollte diese erst gar nicht verstehen.
von Hans-U. Jakob, Präsident Gigaherz.ch, Schwarzenburg 22. Juni 2016
Frage 16.5216 vom 1.6.2016 für die Fragestunde des Bundesrates:
Bei Änderungen bestehender Höchstspannungslei- tungen der Ebene 1 soll eine Erdverlegung oder Ver- schiebung untersagt werden (Anhang 1 Ziff. 17 Abs. 3 NISV). Diese Neufassung widerspricht vier Bun- desgerichtsurteilen. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass damit der Ausbau des schweizerischen Höchst- spannungsnetzes um fünf bis zehn Jahre verzögert wird, da im konkreten Anwendungsfall die Anwoh- nerinnen und Anwohner die Gesetzeskonformität dieser Ziffer vorerst infrage stellen und vom Bundes- gericht überprüfen lassen werden?
Antwort des Bundesrates vom 6.6.2016:
Zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung wird beim Bau einer neuen Hochspannungsleitung ein günstiges Trassee gesucht und eine Verkabelung ge- prüft. Das Gleiche gilt, wenn eine
lich, dass diese Massnahmen nicht geprüft werden müssen. Trotz dieser Einschränkung wird die am 1. Juli 2016 in Kraft tretende Revision der NISV dazu führen, dass die Belastung der Anwohner durch Hochspannungsleitungen in Zukunft insgesamt zu- rückgeht.
Kommentar Gigaherz:
So so, eine Verschiebung oder Bodenverkabelung muss nicht einmal mehr geprüft werden. Das heisst, nicht einmal mehr diskutiert werden. Was ist denn das Anderes als ein faktisches Verbot? Freiwillig werden die Schweizerischen Leitungsbetreiber nie und nimmer auf eine Erdverkabelung umsteigen. Diesen ist die Gesundheit der Anwohner und der Schutz von Landschafts- und Ortsbildern sowie von Flora und Fauna absolut (sch-) egal. Die kennen nur einen Schutz, nämlich denjenigen ihrer Aktionäre.
bestehende Freileitung vollstän-
dig abgebaut und ersetzt werden
soll. Wird eine bestehende Frei-
leitung hingegen nur geändert –
und darauf bezieht sich die vor-
liegende Frage -, dann bleibt der
grösste Teil der Bausubstanz, d. h.
die Masten und Fundamente, be-
stehen. Bei Leitungen der höchs-
ten Spannungsebenen und nur bei diesen erachtet es der Bundesrat grundsätzlich als wirtschaftlich nicht tragbar, eine noch intakte Infrastruktur vorzei- tig zu ersetzen. Er hat deshalb bei der Änderung der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) darauf verzichtet, in diesen Fällen eine Prüfung von Trasseeverschiebungen und Verka- belungen im Einzelfall vorzuschreiben.
Der Bundesrat war bestrebt, der Forderung des Bun- desgerichtes vom November 2011 nach gleichen vorsorglichen Emissionsbegrenzungen für neue und alte Anlagen nachzukommen, ohne unnötige admi- nistrative Abklärungen auszulösen. Er hat deshalb eine differenzierte Lösung beschlossen, die den Be- sonderheiten verschiedener Anlagekategorien Rech- nung trägt. Das heisst aber nicht, dass die Verlegung oder Verkabelung im Falle von Änderungen unter- sagt ist. Die Verordnungsbestimmung besagt ledig-
Und die Belastung der Anwoh- ner werde durch die Neufassung der NISV insgesamt zurückge- hen? Das kennen wir doch schon anhand von Leitungsprojekten, die bereits in der Röhre stecken. Wie hoch die gesetzliche Reduk- tion bei der „Modernisierung“ alter Höchstspannungsleitungen sein muss, ist nämlich nirgends
festgeschrieben. Eine Reduktion des Magnetfeldes von 7.5 auf 7.2Mikrotesla ist nämlich auch eine neu- gesetzlich genügende Reduktion. Ganz entgegen dem vom Bundesgericht mehrfach geforderten Grenzwert von 1 Mikrotesla, auch bei Revisionen
Wie hoch die Reduktion des Magnetfelds sein muss, steht nirgends festgeschrieben.
und Erneuerungen alter Leitungen.
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Die Frage, ob sich der Bundesrat bewusst sei, dass damit der Ausbau des schweizerischen Höchstspan- nungsnetzes um weitere fünf bis zehn Jahre verzö- gert werde, da im konkreten Anwendungsfall die Anwohnerinnen und Anwohner die Gesetzeskon- formität dieser Neufassung der NISV vorerst infrage stellen und vom Bundesgericht überprüfen lassen werde, wurde schlicht nicht beantwortet.
1 www.gigaherz.ch/hochspannungsleitungen-der-grosse- volksbeschiss/
 





































































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