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Gigaherz.ch 96. Rundbrief Seite 8
Wenn es aus dem Kanaldeckel funkt
Zum Schutz elektrosensibler Personen und Herzpatienten verlangen wir eine knallgelbe Markierung dieser Bodenantennen, verbunden mit dem Warnsignal „Vorsicht Strahlung, Vorsicht Antenne“. Sonst haben Personen, die darauf angewiesen sind, gar keine Chance, diesen Zonen mit sehr grosser Strahlung auszuweichen. Erst recht gefordert wird ein absolutes Fahr- und Halteverbot für Kinderwagen!
Von André Masson, 2. Mai 2016
 Antennen unter 6Watt ERP darf man ohne kompli- ziertes Verfahren überall anbringen. Womöglich sind es gleich zwei Antennen, weil ja die zweite auch noch bewilligungsfrei ist, und so hätte man zusam- men eine etwas stärkere Strahlung – alles ohne Bewilligung und ohne Einsprachemöglichkeit. Das ist nur eine Vermutung, keine Tatsache. Da nichts ausgeschrieben wird und keine techni- schen Daten bekannt gegeben werden, lässt sich auch nichts Sicheres sagen. Vermutungen müs- sen vorerst genügen.
Wer über ein geeichtes Breitband-Messgerät verfügt, soll bitte einmal im Abendverkehr dort hinstehen: Bahnhof Bern, Ausgang Neuengasse. Gegenwärtig wird LTE bei 1800 MHz abgestrahlt, es kann später noch mehr dazukommen. Wird Swiss- com mit der Messung ihrer eigenen Anlage beauf- tragt, so hält sie sich streng an die Messvorschrift: es wird (wie sonst im Schlafzimmer) strikte in einer Höhe von 1.50 m über Boden gemessen – selbst wenn der Kinderwagen gar nicht so hoch ist. Alles schon vorgekommen – damals in Baar bei der Mi- krozelle vor der Gemeindeverwaltung. Zwar gab es in geringer Distanz eine Überschreitung der hö- heren Immissionsgrenzwerte. Aber die „richtige“, geschönte Messung der Swisscom in grösserer Dis- tanz hat dann alles wieder schön-gemessen.
Bild rechts: Wer
oft unter kalten
Füssen leidet,
mag’s einmal so
versuchen: Direkt
auf die Anten-
nendeckel stehen
und die neue,
praktische Hoch-
frequenz-Anregung geniessen: gratis, modern und chic, es gibt womöglich ein angenehmes Kribbeln am ganzen Körper, je nach Konstitution. Versuchen Sie es – aber bitte NUR für sich selber und nicht mit kleinen Kindern! Wer dort steht, hat zudem genü- gend Signal und Geschwindigkeit für seine wichtigs- ten App’s.
Bild unten: Die ältere Person ganz rechts mit dem Rol- lator hatte Mühe, schon nur den kleinen Absatz zum Trottoir zu überwinden. Vielleicht trägt sie auch noch einen Herzschrittmacher: ob der noch zuverlässig ar- beitet so nahe bei der Antenne ? Und falls etwa doch
nicht: Wer ist da haftbar, die Stadt Bern oder Swiss- com? Oder am Ende niemand, das war ein- fach „Pech“?
Die 16 „Ster- ne“ am Umfang dienen nicht der Befestigung, es ist auch keine Repetition der Sternbilder. Es wird zu tun haben mit der Strahlsteuerung / Beam for- ming / MIMO. Das ist etwas, was die LTE-Technik effizienter macht, auf der ganzen Welt, aber nicht beim Mobilfunk in der Schweiz – denn was nicht zur Schweizer Gesetzgebung passt, gibt es gar nicht. So sagen es die Behörden, und die wissen es. Sie glau- ben, die Mobilfunkfirmen hätten die Möglichkeiten und die Ausrüstungen gar nicht dazu, würden sie auch nicht beschaffen – wie neulich bei der neuen, grossen Antenne in Langenthal, welche mit neuer Strahlsteuerung und mit den bisherigen Rechen- regeln die NISV-Grenzwerte klar überschreitet, aber trotzdem bewilligt wurde. Wie lange die Fiktion noch aufrecht erhalten wird, dass es die- se Technik in der Schweiz nicht gibt (oder nur bei WLAN), wissen wir nicht. Die Boden-Anten- nen sind ein weiterer Hinweis dafür, dass die Behörden die Augen auftun müssten, um die
Realitäten zu erkennen.
Zur Ausführung von 4×4-MIMO in den Boden- Antennen: vgl. Interview Swisscom/Kathrein im Film (bei 2Min55Sek) unter www.teltarif.de/kathrein- street-connect-antenne-boden/news/63511.html. Kathrein ist der Hersteller der Antenne. Die im Film abgebildete Antenne ist von etwas anderer Bau- art. Die 16 Sterne sind NICHT das Resultat einer 4×4-Multiplikation.
  













































































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