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Gigaherz.ch 96. Rundbrief Seite 4
 c. die Verlegung an einen anderen Standort von Leitungen mit Leitungssträngen einer Nennspan- nung von 220 kV oder mehr; oder
d. die Verlegung von Kabelleitungen an einen ande- ren Standort.
4 Die Massnahmen nach Absatz 2 sind so auszufüh- ren, dass im massgebenden Betriebszustand das Ausmass der Überschreitung des Anlagegrenzwerts minimiert wird.
Kommentar:
Unter der Assistenz von Gigaherz.ch wurden ins- gesamt drei Bundesgerichtsfälle gewonnen, die eine Erdverlegung von Hochspannungsleitungen erzwungen hätten. Es sind dies Wattenwil-Mühle- berg, Lauerz und Hohle Gasse. Anstatt nach Erschei- nen der Urteile eine Erdverlegung zu planen, haben die Stromkonzerne Politiker und Bundesämter ins- trumentalisiert und im geheimen die notwendigen Gesetzesänderungen vorbereitet, um sowohl das Bundesgericht wie Zehntausende von Anwohnern nach Noten zu bescheissen. Anders kann man ein solches Vorgehen nicht mehr benennen. Eine be- sonders schlechte Figur hat dabei Frau Bundesrätin Doris Leuthard gemacht, die sich über Jahre hinweg
geweigert hat, Fachleute von Gigaherz anzuhören. Wen wundert es da noch, dass die Schweiz auf der Rangliste der korruptesten Länder der Welt immer noch auf Rang 8 steht.
Mit der Änderung der NISV vom 23. März 2016 hat der Bundesrat unseres Erachtens nun die Grenze zur Kriminalität überschritten. Die Änderung der NISV ist von langer Hand vorbereitet worden. Schon Jahre im Voraus sind mit massiven Erleichterungen für die Stromproduzenten Hochrüstungen von al- ten Leitungen projektiert worden, ganz abgesehen davon, dass weitere Husarenstücke gegen die An- wohner von Hochspannungsleitungen geplant sind. Siehe unter www.gigaherz.ch/380kv-chippis-bickigen-brief-an-die- gemeinderaete/
www.gigaherz.ch/durchschaut/ www.gigaherz.ch/hochspannungsleitungen-es-kommt- noch-viel-dicker/
Der Vorabdruck der revidierten NISV ist zu finden auf www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/ attachments/43435.pdf
Bundesgerichtsurteile sind zu finden auf www.bger. ch unter Rechtssprechung - Weitere Urteile ab 2000
 Fragwürdige Pressearbeit gegen REFLEX eingestellt
Die europäische REFLEX-Studie (2000-2004) zählt zu den bedeutendsten Projekten der Grundlagenforschung. Sie zeigt, dass hochfrequente elektromagnetische Felder gentoxisches Potenzial besitzen. Wegen ihrer Ergebnisse wird die Studie seit langem von der industrienahen Wissenschaft diffamiert.
Franz Adlkofer, ehem. Koordinator des europäischen Projekts, berichtet jetzt, dass die Medizinische Universität Wien (MUW) ihre fragwürdige Pressearbeit gegen REFLEX eingestellt hat.
Die Mitteilung von Prof. Dr. med. Franz Adlkofer vom 9. Juni 2016 ist zu finden auf
www.pandora-stiftung.eu



















































































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