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Gigaherz.ch 96. Rundbrief Seite 12
 Grenzwerterhöung - eine Wahnsinnsidee
Zum wiederholten Mal soll hier die Unsinnigkeit einer Grenzwerterhöhung erläutert und das Märchen der tieferen Schweizer Grenzwerte aufgedeckt werden.
von Hans-U. Jakob, Präsident Gigaherz.ch, Schwarzenburg 17. Juni 2016
Bild 1: Ein Mobilfunksender hat in der Regel 3 sol- cher Senderichtungen, das heisst Antennen. So dass alle 3 Antennen einen Kreis von 360 Grad abdecken. Der scheinwerferähnliche Strahlenkegel hat in der Regel erst nach 150 bis 250m Bodenberührung. Ob die Antennen auf einem freistehenden, ca 25m hohen Mast oder auf einem 3-6m hohen Mast auf einem Hausdach angebracht sind, spielt dabei keine Rolle. Wichtig dabei ist einzig die Höhe der Anten- nen über Grund.
Bild 2: Die EU-Staaten kennen gar keinen Anlage- grenzwert wie die Schweiz. Sondern lediglich einen Immissionsgrenzwert, welcher je nach Frequenzla- ge 40 bis 60V/m beträgt. Hier dürfen sich Menschen nicht aufhalten, auch nicht kurzzeitig. Auch keine
Dachdecker, Kaminfeger, Hauswarte oder Feuer- wehrleute. Diese Zone wird Sicherheitsabstand ge- nannt und endet 4-10m vor oder 1-2m unter halb der Antenne. Ein Vergleich mit den Schweizer An- lage-Grenzwerten ist schon von da her unzulässig.
Bild 3: Der 10mal tiefere Anlage- oder Vorsorge- wert der Schweiz gilt nur für „Räume in Gebäu- den, in denen sich Personen regelmässig wäh- rend längerer Zeit aufhalten“ und für „öffentliche oder private, raumplanungsrechtlich festgesetzte Kinderspielplätze“. Hier ist die Strahlung schon aus rein physikalischen Gründen 10mal tiefer. Das hat mit Vorsorge rein gar nichts zu tun. Diese Redukti- on findet im Ausland in genau demselben Ausmass statt. Das sind rein technisch-physikalische Gründe, bedingt durch die Distanz, durch die Abweichung zur Senderichtung (sowohl horizontal wie vertikal) und/ oder durch die Gebäudedämpfung. Die Ge- bäudedämpfung ist vor allem in Wohnungen zu be- achten, die unterhalb des Strahlenkegels liegen und eine oder mehrere Betondecken über sich haben.
FAZIT: Die Behauptung, die Schweiz habe für nichtionisierende Strahlung im Mobilfunkbereich 10mal strengere Grenzwerte als das europäische Umland ist als der grösste Schwindel zu bewerten, welcher der Schweizer Bevölkerung je aufgetischt wurde.
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