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Gigaherz.ch 96. Rundbrief Seite 11
Aus Durchwinken wurde Zitterpartie
Der Nationalrat hat am 16. Juni 2016 die Motion der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen KVF, welche eine Erhöhung (Verschlimmerung) der Strahlungs- grenzwerte für Mobilfunkantennen um das 3-fache anpeilt,
mit 96:89 Stimmen nur äusserst knapp angenommen.
von Hans-U. Jakob, Präsident Gigaherz.ch, Schwarzenburg 17. Juni 2016
 Verloren ist zwar verloren. Aber dieses Resultat ist für die Mobilfunklobby trotzdem höchst beschä- mend. Denn die Kommission Verkehr und Fern- meldewesen (KVF) hatte zuvor die Motion in ihrer internen Abstimmung mit 23 gegen 2 Stimmen gutgeheissen. Das heisst, mit einer erdrückenden Mehrheit von 90%. Und jetzt das: Die Kommission KVF brachte im Nationalrat nicht einmal eine Mehr- heit von 5% zustande. Beschämend! Noch dürftiger sieht es bei der Abstimmung für die Erleichterungen bei Baubewilligungen für Mobilfunkantennen aus. Hier ergab sich nur gerade eine 0.5%-Mehrheit.
Der Bundesrat wird bei seiner Arbeit zur Änderung der NISV zur Kenntnis nehmen müssen, dass die Hälfte der Schweizer Bevölkerung keine Erhöhung (Verschlimmerung) von Grenzwerten für Mobil- funksender akzeptiert. Mit nur 7 Stimmen Vor- sprung sind die Forderungen der Mobilfunkkonzer- ne nicht realisierbar.
nen, Konzerne und betroffene Einzelpersonen ihre Bemerkungen dazu abliefern. Erst dann beschliesst der Bundesrat, ob und wie die NISV definitiv geän- dert und wann genau diese in Kraft gesetzt wird.
Passt uns diese Änderung nicht, was anzunehmen ist, können wir im konkreten Anwendungsfall ans Bundesgericht gelangen, damit dieses die Konfor- mität zu übergeordneten Gesetzen (Umweltschutz- gesetz, Baugesetz, Raumplanungsgesetz, Bundes- verfassung usw.) überprüft. Was wir auf jeden Fall machen werden, weil nach unserer Auffassung die- se Voraussetzungen nicht gegeben sind - Es wäre nicht das erste mal, dass das Bundesgericht korri- gierend in die NISV eingreift.
Also, die Ohren jetzt nicht hängen lassen, sondern die Messer wetzen. Es ist noch lange nicht Fei- erabend. Einen herzlichen Dank an alle Vereine, Gruppierungen und Einzelpersonen, welche die
Alle Ratsmitglieder, die den
beiden Motionen zugestimmt
haben, werden demnächst auf
unsere Empfehlung hin von
Standortsuchern für Mobilfunk-
antennen heimgesucht werden,
die ihnen einen solchen Dauer-
strahler für ihr Grundstück oder
ihr Hausdach andrehen werden.
Wetten, dass kein einziges Rats-
mitglied, welches auch da wohnt, einen Vertrag ab- schliessen wird. Du heiliger St. Florian..........
Wie geht es jetzt weiter?
Die Zustimmung des Nationalrates zu den Motio- nen bedeutet noch lange nicht, dass schon nächste Woche die Grenzwerte erhöht werden. Erste Vor- aussetzung ist, dass der Ständerat den Motionen auch noch zustimmt. Dann muss der Bundesrat in- nerhalb von 6 Monaten einen Entwurf für die dies- bezügliche Änderung der Verordnung über nichtio- nisierende Strahlung (NISV) an die Hand nehmen. Kommt der Bundesrat dieser Aufforderung nach, muss der Bundesrat diese Änderung zuerst in die Vernehmlassung schicken. In der Vernehmlassung können dann alle Verbände, Vereine, Organisatio-
Nationalräte persönlich ange- schrieben und über den wahren Sachverhalt orientiert haben. Ein ganz besonderer Dank gehört den Ärztinnen und Ärzten für Umwelt (AefU), welche direkt im Bundeshaus eine Orientierungs- veranstaltung für Parlamentarier durchgeführt haben.
Übrigens: SP und Grüne haben
geschlossen (ohne Absenz und Enthaltung) für unsere Anliegen gestimmt. Herzli- chen Dank an Nationalrätin Margret Kiener Nellen (SP), die in den Fraktionssitzungen viel zu diesem
selten gesehenen Resultat beigetragen hat.
Und herzlichen Dank an die Bauernvertreter, die ganz gegen die Empfehlung ihrer Partei für uns ge- stimmt haben.
Links zur Vorgeschichte: www.gigaherz.ch/grenzwerterhoehung-die-wahnsinns- idee-einiger-motionaere/ www.gigaherz.ch/angriff-auf-die-grenzwerte/ www.gigaherz.ch/nationalrat-ruedi-nosers-husarenritt- gegen-lausanne/ www.gigaherz.ch/das-konzept-zum-emf-monitoring-ein- schlechter-silvesterscherz-des-bundesrates/
Die Folgen einer „moderaten Erhöhung der Strahlungs- Grenzwerte „nur“ schon um einen Faktor 3, wie dies die Motionäre vorschlagen, wäre für die Schweizer Bevölkerung verheerend.





































































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