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Gigaherz.ch 95. Rundbrief Seite 4
 Ostermundigen macht Nägel mit Köpfen
Die beliebte Wohn-Stadt im Osten von Bern führt das Kaskadenmodell ein und fügt ihm noch interessante Details hinzu.
von Hans-U. Jakob, Schwarzenburg, 12. Februar 2016
Durch Erlass einer Planungszone stoppte der Ge- meinderat von Ostermundigen im März 2013 den Bau weiterer Mobilfunkantennen in Wohnzonen. Nachdem gegen ein Baugesuch von Orange (heute Salt) am Wegmühlegässli gegen den Bau einer Ma- xi-Antenne in einem Mini-Quartier 340 Einspra- chen eingegangen waren, entsann sich der Ge- meinderat plötzlich einer bereits acht Jahre zuvor eingereichten, von 875 Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürgern unterzeichneten Volksmotion gegen den Wildwuchs von Mobilfunkantennen [1].
Interessante Details zum Kaskadenmodell
Nun hat der Gemeinderat die vorgesehenen Ände- rungen im Baureglement der Gemeinde publiziert, welche die definitive Verbannung von Mobilfunk- antennen aus Wohnzonen ermöglichen soll. Der Gemeinderat hat sich dabei in erster Linie an das vom Bundesgericht bereits mehrmals abgesegne- te Kaskadenmodell anderer Gemeinden gehalten, dabei jedoch einige neue, sehr interessante, spezi- ell auf Ostermundigen zugeschnittene Details ein- gefügt:
Demnach soll der Bau von Mobilfunkantennen nur noch an folgenden Orten möglich sein:
a) An bestehenden Standorten; und nur falls dort
nicht möglich,
b) in Zonen, die nicht vorwiegend dem Wohnen
dienen; und nur falls dort nicht möglich
c) auf Gebäuden, die mindestens 8 Vollgeschosse aufweisen; und nur falls dort nicht möglich
d) auf Gebäuden, die mindestens 5 Vollgeschosse aufweisen.
Keine Maxi-Antennen mehr in Mini-Quartieren
Ausnahmen davon soll es nur für Mobilfunkan- tennen geben, die für die Sicherstellung der Ver- sorgung der unmittelbaren Nachbarschaft dienen. Wobei diese Notwendigkeit mit Netzabdeckungs- karten für alle vorgesehenen Funkfrequenzen und alle Funkdienste zu beweisen ist.
Weitere Ausnahmen können für Mobilfunkanten- nen gewährt werden, die im Innern von Gebäuden angebracht werden sollen. Damit könnte eventuell auch gleich dem hinterlistigen Tarnen von Mobil- funkantennen mit überdimensionierten Kaminat- trappen ein Ende gesetzt werden, welches von an- dern Gemeinden mit dem Kaskadenmodell noch gestattet wird. Ob das Innere einer Kaminattrappe bei den Gerichten noch als Inneres eines Gebäu- des durchgeht, wird sich weisen.
Es ist anzunehmen, dass die Schweizer Mobilfunk- betreiber das Ostermundiger Kaskadenmodell bis vor das Bundesgericht hochziehen werden. Getreu ihrem Grundsatz, alles was gegen die ungehinder- te Ausbreitung des Mobilfunks ist, muss bis vor das Bundesgericht geschleppt werden, auch wenn es noch so erfolglos scheint.
 Ostermundigen ist nicht etwa eine abgelegene kleine Schweizer Berggemeinde, sondern ein bestens bekannter Vorort und bevorzugter Wohnort im Osten der Stadt Bern mit über 17‘000 Einwohnern.
















































































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