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Gigaherz.ch 95. Rundbrief Seite 11
 Teilrevision des Fernmeldegesetzes (FMG)
Stellungnahmen von Gigaherz und vom Dachverband Elektrosmog Schweiz und Liechtenstein zur Vernehmlassung vom 31. März 2016
Ende März 2016 ging die Vernehmlassung zur Teil- revsion des Fernmeldegesetzes (FMG) zu Ende.
In der Stellungnahme dazu fordert der Dachver- band die Behörden auf, die Gesetzesänderung im Hinblick auf die Gesundheitsverträglichkeit von Funkstrahlung zu verbessern; u.a. die systemati- sche Trennung von Innen- und Aussenraumversor- gung, die prioritäre Behandlung von kabelbasierten Fernmeldediensten, die Förderung einer gemein- samen Frequenznutzung im FMG und ganz explizit fordert der Dachverband einen Fonds für die Aus- richtung von Hilfeleistungen an Personen, die durch hochfrequente nichtionisierende Strahlung in ihrer gesundheitlichen, wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung beeinträchtigt und/oder benachteiligt werden. Die Stellungnahme mit den detaillierten Vorschlägen zur Verbesserung der Gesetzesände-
rung finden Sie auf www.funkstrahlung.ch
In die gleiche Richtung hat Gigaherz argumentiert: Auch 2015 hielten 52% der Schweizer Bevölkerung Mobilfunkantennen für gesundheitlich gefährlich. Es besteht nicht der geringste Anlass, mittels ge- setzlicher Bestimmungen das Festnetz zu diskri- minieren oder gar abschaffen zu wollen. Nicht nur aus Gründen des Gesundheitsschutzes, sondern auch aus Gründen der Betriebssicherheit ist der Erhaltung, Erweiterung und Modernisierung des Festnetzes grösste Nachachtung zu verschaffen. Vor allem muss auch sichergestellt werden, dass gebäudeinterne Zugangspunkte über das Festnetz erfolgen, so dass jeder Wohnungsinhaber die Wahl hat, wie er seine Kommunikationsapparate betrei- ben will. Die detaillierte Stellungnahme finden Sie auf www.gigaherz.ch. ak
 WLAN abschalten - Kabel benutzen
Für unsere Gesundheit – weniger Elektrosmog
Unter diesem Titel hat der Dachverband eine Aktion gestartet mit Tipps zur Minimierung der Strahlen- belastung, der persönlichen und die der Nachbarn - denn niemand wird gerne zwangsbestrahlt. Mit- tels Postkarten sollen die Tipps in der Bevölkerung verbreitet werden. Die detaillierten Massnahmen, wie man sich und sein Umfeld vor der zusätzlichen Strahlenbelastung durch WLAN/WiFi verschonen kann, sind auf der Website aufgelistet.
Tipp1: WLAN abschalten - Kabel benutzen, denn WLAN/Wifi kennt keine „4 Wände“
Tag und Nacht senden WLAN-Router ihre Strahlung in die Runde und verursachen manchem Kopfschmer- zen, Schwindel, Schlaflosigkeit und Schlimmeres. Eine Postkarte ist diesem Rundbrief beigelegt, weite- re können Sie bei info&funkstrahlung.ch bestellen.
WLAN an Schulen der Stadt Zürich
Die Interessengruppe für WLAN mit Mass in Schu- len, Kindergärten und Krippen wlan-an-schulen.ch hat im März 2016 dem Stadtrat von Zürich eine Peti- tion eingereicht. Der Umstand, dass in den Schulen und Kindergärten WLANs installiert sind, die sich nicht einmal abschalten lassen, hat in den Tages- medien einige Aufmerksamkeit erregt und damit Martin Röösli, den Berater des BAFU in Sachen nich- tionisierender Strahlung, auf den Plan gerufen. Im TA-Interview vom 31.03.2016 gibt er sich überzeugt, dass der Einfluss der WLAN-Strahlung vernachläs- sigbar sei und auf die kognitiven Fähigkeiten keinen Einfluss habe.
Zu ganz anderen Schlüssen kommen die unabhängi- ge, seriöse Forschung und vor allem die Praxiserfah- rungen. Peter Schlegel von der Bürgerwelle kennt aus seiner 15-jährigen Beratungs- und Messpraxis das verbreitete Leiden an Elektrosmog, insbeson- dere auch an WLAN-Strahlung, besonders gut. In seiner Entgegnung vom 9. April 2016 zu den Inter- views widerlegt er Rööslis Aussagen und macht klar, warum WLAN-Strahlung keineswegs vernachlässig- bar ist. Seinen Beitrag finden Sie auf den nächsten Seiten und auf www.funkstrahlung.ch. ak
        WLAN / Wifi kennt keine „4 Wände“
Ich schalt nach Gebrauch ab! Oder benutze das Kabel.


















































































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