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Gigaherz.ch 95. Rundbrief Seite 10
 So bescheisst der Bundesrat das Volk
Der Bundesrat glaubt offensichtlich, mit einem arglistigen Täuschungsmanöver sowohl das Bundesgericht als auch die Anwohner von Hochspannungsleitungen austricksen zu können.
von Hans-U. Jakob, Schwarzenburg, 23. März 2016
Pressemitteilung des BAFU vom 23. März 2016:
Bundesrat beschliesst Änderung der NIS-Verordnung
Bern, 23.03.2016 – Der Bundesrat hat heute die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) an ein Urteil des Bundesgerichts an- gepasst. Dieses befand, dass die Strahlung von alten Hochspannungsleitungen weniger streng begrenzt werde als jene von neuen Anlagen. Neu müssen alte Anlagen bei gewissen Umbauten oder betrieb- lichen Änderungen strengere
Bodenverkabelung ausdrücklich unerwünscht
Nun steht wohl in der geänderten Verordnung in Anhang 1 Ziffer 17: Geänderte alte Anlagen (=Lei- tungen) müssen im massgebenden Betriebszustand an Orten mit empfindlicher Nutzung den Anlage- grenzwert (1Mikrotesla) einhalten. Viel zu früh ge- freut, liebe Leser. Dieser Passus gilt nur dann, wenn dies durch Phasenoptimierung (andere Anordnung der Leiterseile) möglich ist und er gilt gemäss geän- derter Verordnung ausdrücklich dann nicht, wenn
für Hochspannungs-Freileitun- gen von 220kV und höheren die einzig wirksame Sanierungsart, nämlich die Verschiebung der Leitung oder deren Bodenver- kabelung, für die Einhaltung des Magnetfeldgrenzwertes von 1 Mikrotesla erforderlich
wäre. Mit der Begründung: Wirtschaftlich nicht tragbar oder technisch nicht machbar. Was beides brandschwarz gelogen ist. [1]
vorsorgliche Emissionsbegren-
zungen erfüllen als bisher. Der
Bundesrat hat beschlossen, die
geänderte NISV auf den 1. Juli
2016 in Kraft zu setzen. Darin
werden zudem Bestimmun-
gen zur Emissionsbegrenzung
bei Hochspannungsleitungen,
elektrischen Unterwerken und Eisenbahnanlagen präzisiert. Schliesslich werden die Bestimmungen zu elektrischen Hausinstallationen auf Grundsätzliches reduziert. Für die technischen Details wird neu auf die Niederspannungsinstallati-
onsnorm verwiesen.
Unwahre Behauptungen
Die Behauptung „Neu müs-
sen alte Anlagen bei gewissen
Umbauten oder betrieblichen
Änderungen strengere vorsorg-
liche Emissionsbegrenzungen
erfüllen als bisher.“ stimmt
hinten und vorne nicht. Mit der heute beschlos- senen Änderung der NISV hat der Bundesrat das Bundesgericht und alle Anwohner von sanierungs- bedürftigen Hochspannungsleitungen auf hinterlis- tigste Weise ausgetrickst: Das Bundesgerichtsurteil 1C_172/2011 hält unmissverständlich fest, dass bei Sanierungen und Umbauten alter Hochspannungs- leitungen dieselben Magnetfeldgrenzwerte ein- gehalten werden müssen, wie beim Bau von neu- en Leitungen, nämlich 1 Mikrotesla an allen Orten empfindlicher Nutzung wie Wohn-, Schlaf-, Schul-, und Arbeitsräumen.
Bodenverkabelung sei wirtschaftlich nicht tragbar oder technisch nicht machbar - beides ist gelogen.
Die Bevölkerung wird sich nicht derart über den Tisch ziehen lassen.
Interessant ist, dass bereits Jahre vor dieser Ver- ordnungsänderung Sanierungs- projekte ausgearbeitet worden sind, die genau diesen Anpas- sungen entsprechen. Anstatt dem Bundesgerichtsentscheid nachzuleben, haben die Lei- tungsbetreiber (wie Swissgrid) zusammen mit ihren Lobby- isten auf den Bundesämtern diesen arglistigen Hinterhalt ausgeheckt. [2] Es ist kaum anzunehmen, dass sich die Bevölkerung der- art über den Tisch ziehen lässt und auf dieses faule
Osterei hineinfällt.
[1] http://www.gigaherz.ch/auslaufmodell-hochspan- nungs-freileitung/
[2] http://www.gigaherz.ch/380kv-chippis-bickigen-brief- an-die-gemeinderaete/
 































































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