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Gigaherz.ch 94. Rundbrief Seite 11
 Ausdünnung ist angesagt
Um die Strahlungsintensitäten möglichst auszu- dünnen und zu verharmlosen, sollen laut dem ver- abschiedeten Konzept (Seite 4 unten) nicht etwa Immissionsdaten für einzelne Orte oder Personen erhoben werden, sondern solche, die für die Bevöl- kerung oder für Untergruppen insgesamt repräsen- tativ sein sollen. Und das Monitoring bei einzelnen Anlagen sowie die Einhaltung, respektive Verlet- zung rechtlicher Vorschriften stünden nicht etwa im Vordergrund.
Die hohen bis sehr hohen Belastungen einzelner Anwohner von Mobilfunkfunkantennen und Hoch- spannungsleitungen dürfen nicht interessieren, son- dern lediglich die Durchschnittswerte der Gesamt- bevölkerung. Wenn es hoch kommt vielleicht noch gerade einer ganzen Wohnzone als Untergruppe. Diese sich immer wiederholenden Ausdünnungs- strategien sind doch seit den Untersuchungen beim ehemaligen Kurzwellensender Schwarzenburg vor 20 Jahren bestens bekannt und dürften kaum noch verfangen.
Verschiedene Taktiken für weitere Ausdünnung
Sowohl für personenbezogene Messungen wie für Messungen im freien Raum, sowohl für Innen- wie
Aussenraummessungen sollen wiederum Person- endosimeter verwendet werden. Wie falsch diese messen, hat Gigaherz.ch in folgenden Beiträgen eindrücklich dokumentiert: www.gigaherz.ch/er- neute-fehlmessungen-der-uni-basel/ und www.gi- gaherz.ch/so-falsch-messen-dosimeter-die-bilder/
Auf der falschen Körperseite, das heisst auf der dem Sender abgewandten Seite getragen, liefert das Do- simeter infolge Abschirmung durch den menschli- chen Körper selbst um Hunderterfaktoren zu tiefe Werte. Und beim Gang durch die Strassen anstatt durch den Besuch im 4. oder 5. Stockwerk eines Hauses kommen nochmals um Zehnerfaktoren zu tiefe Werte hinzu.
Dieses Vorgehen ist nicht strafbar. Denn Mobilfunk- strahlung mit dem falschen Gerät am falschen Ort zu messen ist weder wissenschaftliches Fehlverhal- ten, noch wissenschaftlicher Betrug, sondern ganz einfach wissenschaftliche Freiheit, sagt der Integri- tätsbeauftragte der Universität Basel. Der Wissen- schaftler müsse nur angeben, mit welchem Gerät er wo gemessen habe. Wer die Unglaubwürdigkeit der Messresultate nicht bemerkt, ist selber schuld, s.a. www.gigaherz.ch/wissenschaftliche-freiheitnarren- freiheit/
Auch bei ortsfesten Messungen gilt: Mit dem rich- tigen Gerät am richtigen Ort operieren.
Wie diesem Grundsatz nicht nachgelebt wurde, zeigten sehr schön die Messungen anlässlich der TV- Sendung Einstein von Donnerstag, den 27.2.2014 (siehe www.gigaherz.ch/einstein-mogelt/). Die Ein- stein Moderatoren bedienten sich immerhin eines richtigen Messgerätes, welches UMTS- und LTE- Strahlung Code-selektiv erfassen kann, liessen sich dann aber von speziell auserwählten Sachverstän- digen prompt an die falschen Messorte führen.
Immissions-Berechnungen statt Messungen
Diese könnten durchaus sinnvoll sein, falls die not- wendigen Daten über Topographie und Hindernisse in Form und vor allem in der Höhe der Gebäude, die zwischen der Strahlungsquelle und den zu berech- nenden Objekten liegen, bekannt sind.
In der Praxis liegen diese Daten jedoch nicht vor. Trotzdem soll beim vorgesehenen Monitoring, offensichtlich zur weiteren Verharmlosung, wie- derum auf ein völlig falsches Verfahren abgestellt werden. Nämlich auf ein Verfahren, in welchem auf Karten abgestellt wird, welche die Immissionen in verschiedenen Farben so darstellen, als würde dort 1.5m über Boden in einer hindernisfreien Ebene gemessen. Das ist kompletter Unfug. Nach dieser
  Bild 3: Zeigt die Verstrahlung eines Wohnquartiers in unmittelbarer Nähe einer Mobilfunkantenne in V/m (Volt pro Meter) bei einem Grenzwert von 6V/m (ab 1800MHz und höher). Nicht diese relativ kleine Grup- pe von Menschen soll laut Konzept des Bundesrates repräsentativ sein, sondern ein Durchschnittswert der gesamten Wohnzone im Umkreis bis zu mehreren Kilo- metern, mit Strahlungswerten von 0.5 bis auf 0.005V/m hinunter.
Quelle: Eines von 250 Standortdatenblättern der letz- ten 5 Jahre, welche der NIS-Fachstelle von Gigaherz.ch vorliegen und durchwegs alle auf 99% Ausschöpfung des erlaubten Grenzwertes ausgelegt worden sind.



















































































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