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Gigaherz.ch 94. Rundbrief Seite 2
 300mal höhere Grenzwerte für Schwangere Arbeitnehmerinnen
Ausgerechnet ungeborenes Leben mit Grenzwerten schützen,
die 100 bis 300mal höher sind als diejenigen für die Allgemeinbevölkerung?
von Hans-U. Jakob, Schwarzenburg, 12. Oktober 2015
Per 1. Juli 2015 haben Bundesrat Johann Schneider- Amman (FDP) und seine Helfer vom Staatssekre- tariat für Wirtschaft (SECO) im Bereich nichtioni- sierender Strahlung (Elektromagnetischer Felder) für Schwangere bis 300mal höhere (schlimmere) Grenzwerte eingeführt als diejenigen, welche für die Allgemeinbevölkerung gelten:
Vernehmlassungen vom Januar 2014 eindringlich auf die geltenden Grenzwerte für die Allgemein- bevölkerung hingewiesen hatten, die ausgerechnet für Schwangere kaum um Hunderterfaktoren ver- wässert werden dürften.
WBF und SECO berufen sich jetzt bei ihrem völlig unverständlichen, ja geradezu fahrlässigen Handeln
 Stromart
Bahnstrom
Netzstrom (allg. Stromversorgung)
Magnetfeldkoch- herde
Grenzwert neu nach SECO für Schwangere an ihrem Arbeitsplatz
300 μT
100 μT
6.25 μT
Grenzwert bisher nach NISV für die Allgemeinbevölke- rung für Daueraufenthalt
1 μT über 24h gemittelt
1 μT Effektivwert nie über- schritten
auf die sogenannte IC- NIRP (International Com- mission on Non-Ionizing Radiation Protection)
Wer ist die ICNIRP?
An dieser Stelle sei wieder einmal darauf hingewie- sen, dass die ICNIRP keine demokratisch legitimierte Behörde ist, sondern ein ganz gewöhnlicher Verein
    μT = Mikrotesla (Masseinheit für niederfrequente Magnetfelder) NISV = Verordnung über nichtionisierende Strahlung v. Febr.2000
Das bedeutet: Im Bereich 16.6Hertz (Bahnstrom) 300mal höhere, im Bereich 50Hertz (Netzstrom = allgemeine Stromversorgung in Haushalt, Industrie und Gewerbe) 100mal höhere und im Bereich 20- 100 Kilohertz (Magnetfeldkochherde, Induktions- kochherde) 6.25 mal höhere Grenzwerte als für die Allgemeinbevölkerung.
Diese Werte wurden festgeschrieben in der revi- dierten „Verordnung des Volkswirtschaftsdeparte- mentes WBF über gefährliche und beschwerliche Arbeiten bei Schwangerschaft und Mutterschaft, SR822.111.52“, Artikel 12 und Anhang 1, in Kraft seit 1. Juli 2015, einsehbar unter www.admin.ch/ opc/de/classified-compilati- on/20002241/index.html.
mit 14 höchst industriefreundlichen Mitgliedern, die mittels gross angelegtem Lobbyismus Regie- rungsstellen, gesetzgeberische Gremien, Parla- mente und staatliche Forschungsinstitute mit ihren sogenannten Fact-Sheets zu unterwandern versu- chen, s.a. http://www.gigaherz.ch/icnirp-das-neue- spiel-beginnt-im-september/.
Bisher geltendes Recht in der Schweiz
Die Schweizer Regierung (Gesamtbundesrat) hat sich auf Grund erdrückender wissenschaftlicher Be- weise bereits im Jahr 1999 von den ICNIRP-Werten verabschiedet und im Februar 2000 für nieder- und hochfrequente Felder eigene Anlage-Grenzwerte festgelegt. Der Anlage-Grenzwert im Niederfre-
 Auf Anfrage bestätigt uns das
Staatssekretariat für Wirt-
schaft, dass Bundesrat Johann
Schneider-Ammann und die
Direktion für Arbeit des SECO
diese Verordnungsänderung eigenmächtig unter Berufung auf Art.62 Abs.4 ArGV1 in Kraft gesetzt hätten.
Dies, obschon sowohl die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz, Gigaherz.ch und der Dachverband Elektrosmog Schweiz und Liechtenstein in ihren
Ausgerechnet beim Schutz
für schwangere Frauen, d.h. für ungeborene Kinder, will das WBF von neuem den viel zu hohen Grenzwert- empfehlungen der ICNIRP folgen.
quenz-Bereich beträgt gemäss NISV vom Februar 2000 für Daueraufenthalt 1 Mikrotesla, das ist 100 (hundert) Mal we- niger als die von ICNIRP vorge- schlagenen Grenzwerte.
Es ist doch bemerkenswert, dass die Schweiz, das am dichtesten besiedelte Land Europas, notabene eine Industrienation, Ma- gnetfeld-Grenzwerte infolge des zu hohen Krebs- und Leukämierisikos im Einflussbereich von Stark- stromleitungen und Trafostationen um den Faktor 100 (!) senkt. Im Hochfrequenzbereich wurden




























































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