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Gigaherz.ch 93. Rundbrief Seite 10
 der Folge in der Luzernischen Baugesetzgebung (§64 Abs.1 PBV) einen Passus, der besagt, dass Ge- meinden bei Baueinspracheverfahren den Einspre- chenden tatsächlich die anfallenden Kosten berech- nen dürfen, jedoch maximal Fr. 2‘000.- und nicht Fr. 24‘489.- und verklagten die Gemeinde beim Luzer- ner Verwaltungsgericht.
Im Urteil vom 29. Juli 2015 windet sich das Luzerner Verwaltungsgericht wie folgt hinaus: Der Kanton Luzern kenne den Begriff der Sammeleinsprache nicht. Ergo seien die 114 gleichlautenden Einspra- chen wie Einzeleinsprachen zu behandeln, für wel- che jede/r Einsprechende mit bis zu Fr. 2‘000.- hätte belangt werden können. Mit Fr. 145.45 seien die Einzelpersonen sogar noch glimpflich davongekom- men und sie müssten das bezahlen, weil dieser Be- trag zumutbar sei.
Gigaherz findet, selbst ein Betrag (Busse) von Fr. 145.45 sei unzumutbar für Bürgerinnen und Bürger, die nichts anderes machen, als ihre verfassungs- mässig garantierten Rechte wahrzunehmen.
Die Abhilfe und die Lehre aus der Geschichte:
Im Kanton Luzern muss in Zukunft ein sogenannter „Rädelsführer“ alle Argumente sammeln und eine vielseitige Einzeleinsprache unter seinem Namen einreichen. Alle übrigen Opponenten müssen dann ausdrücklich nur als Unterstützer (und Finanzierer) auf einer angefügten Liste und ja nicht mit einer Einzeleinsprache auftreten.
In Emmenbrücke wurde schon mal ein solcher Fall mit Erfolg durchgespielt. Da hat ein Einzelner allein für alle andern eine saftige Einsprache gemacht. Als Absender figurierte immer nur ein Herr XY in Z und angehängt war eine Liste der Unterstützer. So konnten die Unterstützer des Herrn XY nicht als Einzeleinsprecher behandelt werden. Und die Kos- ten von mehreren 10’000 Franken blieben an der Gemeinde hängen. Denn auch hier hat ein Gemein- derat versucht den Einsprechern horrende Kosten anzuhängen, indem er externe Rechtsanwälte und Ingenieure beizog statt die eigenen Gehirne einzu- schalten.
Vorgeschichte siehe unter www.gigaherz.ch/straf- aktion-eines-gemeindepraesidenten/
 28‘000Euro Entschädigung für elektrosensible Frau Eine Agenturmeldung aus Frankreich beschäftigt die deutschsprachige Presse. von Hans-U. Jakob, Schwarzenburg, 29. August 2015
Der Spiegel in Deutschland: www.spiegel.de/ge- sundheit/psychologie/elektrosensibilitaet-franzoe- sin-bekommt-staatliche-hilfen-a-1050081.html
20Minuten in der Schweiz: www.20min.ch/panora- ma/news/story/31413725
Die Kronenzeitung in Österreich: www.krone.at/ Digital/Allergisch_gegen_Elektrizitaet_800_Euro_ Beihilfe-Fall_in_Frankreich-Story-469181
Die Süddeutsche: www.sueddeutsche.de/panora- ma/urteil-zu-elektrosensibilitaet-euro-fuer-ein-le- ben-ohne-handy-1.2623648
Zusammenfassung:
Ein französisches Gericht hat erstmals einer Frau, die nach eigener Aussage unter elektromagneti- scher Strahlung leidet, staatliche Hilfe wegen Behin- derung zugesprochen. Die Klägerin Marine Richard sprach von einem „Durchbruch“ für Menschen, die unter Elektrosensibilität leiden. Ihre Anwältin Ali- ce Terrasse sagte, das Urteil könne ein Präzedenz- fall für „tausende Menschen“ sein. Die 39-jährige frühere Radiojournalistin Richard lebt seit Jahren zurückgezogen in den Bergen im Südwesten Frank- reichs in einem Haus ohne Elektrizität.
So urteilte das Gericht in Toulouse
Das Urteil, das bereits im Juli in Toulouse fiel, aber erst jetzt bekannt wurde, sprach Richard 800 Euro pro Monat für zunächst drei Jahre zu. Das Gericht erkannte an, dass Richard nicht arbeiten kann, wer- tete Elektrosensibilität aber nicht ausdrücklich als Krankheit, sondern als Behinderung. Mit 800 Euro monatlich lässt sich in Südfrankreich etwa gleich gut leben wie mit 2000 Euro in der Schweiz.
Die häufigsten in diesem Zusammenhang bei der Fachstelle Nichtionisierende Strahlung von Giga- herz.ch gestellten Fragen und die Antworten dazu:
Wäre eine solche oder ähnliche Entschädigung von der Schweizer Invalidenversicherung IV denkbar? Nein. In der Schweiz werden Elektrosensible, die sich öffentlich als solche zu erkennen geben, in den Medien, vor allem im Internet gezielt und gut or- ganisiert nach allen Regeln der Kunst gemobbt, lä- cherlich gemacht und als geistesgestört hingestellt, so dass ihnen im beruflichen Fortkommen oder bei der Wohnungssuche ganz ernsthafte Nachteile ent- stehen. Und wer sich für Elektrosensible einsetzt, wird sofort mit Rufmordkampagnen eingedeckt,
















































































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