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Gigaherz.ch 93. Rundbrief Seite 6
 nahmemessungen einzig relevanten Grenzwert für Orte empfindlicher Nutzung (wie Wohnungen).
Siehe unter www.izgmf.de/Aktionen/Meldungen/ Archiv_15/emf-messempfehlung/emf-messemp- fehlung.html
Über die Anmassungen und Irrungen eines deut- schen Möchtegern-Journalisten könnte man ei- gentlich nur lachen und die Sache als Witz weiter- verbreiten. Wenn nicht im Laufe der Recherchen von Gigaherz.ch herausgekommen wäre, diesmal sogar vom Direktor des BAFU schriftlich bestätigt, dass das BAFU diesen Mobbing- und Rufmordarti- kel sogar gegengelesen und Zitat, wo rechtlich er- forderlich auch noch korrigiert hat.
Diese skandalöse Zusammenarbeit des BAFU mit einer deutschen Mobbing- und Rufmordagentur führte denn am 29. Juni 2015 zu einer Aufsichtsbe- schwerde des Vereins Gigaherz.ch bei der Vorstehe- rin des Departementes Umwelt-Verkehr-Kommuni- kation, Frau Bundesrätin Doris Leuthard.
Die Antwort hätte einem die Sprache verschlagen können, wenn man etwas Intelligenteres erwartet hätte.
Frau Leuthard liess ausrichten, die Aufsichtsbe- schwerde beruhe lediglich auf privaten Differenzen zwischen dem Präsidenten des Vereins Gigaherz.ch und dem Autor des zitierten Artikels und das Ge- genlesen und Korrigieren eines Artikels sei keine Zusammenarbeit, sondern entspreche der behörd-
lichen Auskunftspflicht.
Das sich diese Auskunftsplicht indessen nur auf Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger und bei Ausländern nur auf Berufs-Journalisten bezieht, was beides auf Schall ganz eindeutig nicht zutrifft, verschweigt Frau Leuthard wohlweislich.
Das Nichteintreten von Frau Leuthard auf unsere Aufsichtsbeschwerde kommt uns im Hinblick auf kommende Baurechtsverfahren vor dem Bundes- gericht eigentlich noch recht gelegen.
Denn die Weigerung von BAFU und METAS, den bundesgerichtlichen Auftrag das skandalöse Mess- verfahrens bei Abnahmemessungen von Mobil- funk-Basisstationen zu verbessern, wird beim Bundesgericht schon einmal nicht gut ankommen. Diese Weigerung ist bereits Gegenstand von meh- reren Baurechtsverfahren, die unterdessen bereits wieder ans Bundesgericht unterwegs sind.
Wenn dem Bundesgericht nun zusätzlich noch dargelegt werden kann, dass das BAFU jetzt noch eine Mobbing- und Rufmordagentur zu Hilfe neh- men muss, um der Bevölkerung vorzugaukeln, mit Messverfahren, die Messunsicherheiten von ±45% zulassen, könne die Einhaltung von berechneten Strahlungswerten, die oft nur gerade 1% oder we- niger unter dem erlaubten Grenzwert liegen, voll garantiert werden.....
Wir werden im Laufe der nächsten 12 Monate er- fahren, was das Bundesgericht dazu meint.
 Unkonsequente Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen
Den Beschwerdeführenden Recht gegeben – Beschwerde abgewiesen
von Hans-U. Jakob, Schwarzenburg, 20. August 2015
Den Beschwerdeführern sei zwar beizupflichten, dass die beanstandete Sendung nicht ganz ausge- wogen war, indem die Redaktion einzig die deut- sche Strahlenschutzkommission zitierte und keine Studien mit anderen Schlussfolgerungen berück- sichtigte. So steht es im schriftlichen Urteil der unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen.
Die Verhandlung fand am Nachmittag des 5. Juni 2015 in Bern statt. Anwesend waren nebst einem Privatkläger drei Vorstandsmitglieder von Gigaherz. ch. Das schriftliche Urteil wurde den Beschwerde-
führenden am 14. August 2015 zugestellt.
Aus der Vorgeschichte:
Radio SRF 2 Kultur strahlt von Montag bis Freitag jeweils zweimal täglich die Sendung „100 Sekunden Wissen“ aus. Gemäss Sendungsporträt wird jeweils ein Stichwort, eine Redewendung oder ein Begriff angeblich „pointiert und witzig“ erläutert. In der Sendung vom 23. Oktober 2014 ging es um den Be- griff „Elektrochonder“. Zusammengesetzt aus Elek- trosmog und Hypochonder
Mit Eingabe vom 15. Januar 2015 erhob der Ver- ein Gigaherz.ch gegen die erwähnte Sendung Be-













































































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