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Gigaherz.ch 93. Rundbrief Seite 18
 schlossen werden sollen.
Nach den vorgeschlagenen Textänderungen in der NISV müssen nämlich bei Sanierungen von Höchst- spannungsleitungen die neuen Anlage-Grenzwerte für die Magnetfelder von 1 Mikrotesla, welche für den Daueraufenthalt von Menschen gelten, nicht mehr eingehalten werden. Die Magnetfelder müs- sen lediglich noch reduziert werden. Um wie viel sagt die Verordnungsänderung rein gar nichts aus.
Wir werden die Magnetfelder sogar reduzieren können, sagt Swissgrid und verschweigt aber wohl- weislich, dass eine Reduktion von 4 auf 3 Mikrotesla gesundheitlich überhaupt nichts
schon aus den Ausführungsplänen klar und deutlich hervorging, dass es sich um Erhöhungen von 20 bis 60m handelte, beharrte die ENHK bis vor Bundesge- richt unglaublich stur und starrsinnig auf ihrem Gut- achten. Eigentlich hätte man nach diesem Debakel sämtliche Mitglieder dieser Kommission ersetzen müssen.
Erhöhung wegen Wegfall der Phasenoptimierung illusorisch
Weiter verschweigt Swissgrid, dass diese Erhöhun- gen der Masten zwecks Reduktion des Magnetfel- des völlig illusorisch sein wird, weil es sich beim Kraftwerk Nant de Drance im Unterwallis, welches
bringt. Es ist zudem überflüssig,
über eine 1Mikrotesla-Grenze
oder irgendwelche Placebo
oder Nocebo-Effekte zu disku-
tieren, wenn die IARC (Interna-
tionale Krebskommission der
WHO) in ihrem Band 80 nach
der Konferenz von Lyon (FR),
welche im Jahr 2002 stattfand, bei niederfrequen- ten Magnetfeldern von „möglicherweise krebserre- gend“ bereits bei 0.3-0.4 Mikrotesla spricht.
Siehe IARC MONOGRAPHS ON THE EVALUATION OF CARCINOGENIC RISKS TO HUMANS; Volume 80 (Lyon 2001) 430 Seiten Englisch.
Interessant an diesem Entscheid der IARC war, dass Wissenschaftler welche auch im Auftrag der Indust- rie arbeiten, kein Stimmrecht erhielten.
Flucht nach oben
Wir werden die Magnetfelder sogar reduzieren können, sagt Swissgrid und verschweigt aber wohl- weislich, dass ihnen dabei in der Nähe von Wohn- häusern und andern Orten empfindlicher Nutzung, nur die Flucht nach oben, sprich eine Erhöhung der- Masten, möglich bleibt. Denn würde Swissgrid die bestehende Linienführung verlassen, wäre die Sa- nierung keine Sanierung mehr, sondern ein Neubau und dieser müsste dann die 1 Mikrotesla-Magnet- feldgrenzwerte zwingend einhalten.
Siehe www.gigaherz.ch/vernehmlassung-zur-aenderung- der-nisv/
Wir werden deswegen 30 Masten etwas erhöhen, sagt Swissgrid und verschweigt aber um wie viel. Bei dem vom Bundesgericht abgelehnten Leitungs- projekt Wattenwil-Mühleberg sprach die Eidgenös- sische Natur- und Heimatschutzkommission ENHK (Subkommission im Bundesamt für Umwelt) von einer unmerklichen Erhöhung von nur 2-6m. Ob-
2.4mal mehr als das 2019 ab- zubrechende Atomkraftwerk Mühleberg leisten wird, um ein Pumpspeicherwerk handelt, dessen Wasser mit überschüs- sigem Billigststrom aus Kohle-, Wind- und Solarkraftwerken aus dem nördlichen Nachbar- land wieder hochgepumpt
werden muss. Dadurch entstehen auf der Gemmi- leitung entweder umgekehrte oder gegenläufige Lastflüsse, welche das Magnetfeld infolge Weg- falls der Phasenoptimierung in seiner Ausdehnung nochmals verdoppeln.
Selbstverständlich werden wir nebst der NISV auch sämtliche anderen gesetzlichen Bestimmungen einhalten, sagt Swissgrid und verschweigt aber wohlweislich, dass diese Gesetze zuerst geändert werden müssen und dass sich diese Gesetzesände- rungen erst in der Vernehmlassung befinden und voraussichtlich erst in der kommenden Winterses- sion der Eidg. Räte behandelt werden. Nichtsdes- totrotz führt sich Swissgrid so auf, als wären diese Gesetzesänderungen bereits in Kraft.
Die schlimmsten Änderungen betreffen die Ge- wichtung der nationalen Interessen. Bisher hat das Bundesgericht den Schutz der Landschaften von nationaler Bedeutung höher gewichtet als die Inter- essen der Stromnetzbetreiber und wo erforderlich, Erdverlegungen von Höchstspannungsleitungen verfügt. Mit dieser ersten Gesetzesänderung soll das Bundesgericht zur Umkehr gezwungen wer- den. Das heisst, es soll gesetzlich vorgeschrieben werden, dass Höchstspannungs-Freileitungen von höherem nationalen Interesse sein sollen, als der Schutz schöner Landschaften.
Höchstspannungsleitungen sollen von höherem nationalen Interesse sein als der Schutz der schönen Landschaften von nationalem Interesse.








































































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