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Gigaherz.ch 92. Rundbrief Seite 8
Auch unter neuem Namen wird gelogen
Orange resp. SALT versucht zur Zeit landesweit die Anwohner von Mobilfunksende- anlagen arglistig zu täuschen, indem sie ihre massiven Hochrüstungspläne mit „Austausch der bestehenden Sendeanlage“ publiziert.
von Hans-U. Jakob, Schwarzenburg, 19. Juni 2015
 Die gutmütigen Schweizerbürger/Innen, die sich solch massive Täuschungsmanöver durch einen Milliarden-Konzern nicht gewohnt sind, werden da- mit in den Glauben versetzt, es handle sich lediglich um den 1:1 Austausch von in die Jahre gekomme- nen Antennenkörpern mit Witterungsschäden, s.a. www.gigaherz.ch/schwarzenburg-irrefuehrende- baupublikation/ und www.gigaherz.ch/betrugsver- such-geplatzt-orange-zieht-baugesuch-zurueck/
Ein Beispiel aus dem Lande Gotthelfs
Ein Kleinlandwirt und AHV-Rentner mit 4.5Hekta-
Energiedirektion (BVED), gestattete dem Kleinbau- ern auf Gesuch hin Gratis-Prozessführung, da 4.5 Hektaren weit unter dem Existenzminimum liegen und das Ganze doch sehr nach Betrug und arglisti- ger Täuschung roch. Denn aussichtslose Begehren erhalten zum Vorneherein kein Geld vom Steu- erzahler. Und siehe da, was der Rechtsdienst der BVED herausfand: Es handle sich sehr wohl um eine massive Hochrüstung der Anlage, die eigentlich nicht bewilligt werden dürfte, aber der Vorteil für Orange resp. SALT sei an diesem Standort dermas-
ren Land aus dem Emmental
mochte der Baupublikation,
welche den Austausch der
Sendeanlage auf dem Hoger
oberhalb seines bescheide-
nen Anwesens ankündigte,
keinen Glauben schenken
und meldete sich bei der NIS-
Fachstelle von Gigaherz.ch,
man möge doch dieses Baugesuch bitte überprü- fen. Und siehe da, was die Baupläne und die Stand- ortdatenblätter ergaben: Der Austausch war gar kein Austausch, sondern eine ganz massive Hoch- rüstung in Form der 5.5-fachen Sendeleistung infol- ge Ausbau der Anlage vom bisherigen GSM-System auf den zusätzlichen UMTS- und LTE-Standard.
Zuständig für die Bearbeitung der Einsprache (mit Hilfe von Gigaherz verfasst) war der Regierungs- statthalter von Wangen an der Aare. Dieser mach- te, wohl im Glauben, der am Rande des Existenz- minimums lebende Emmentaler Kleinbauer werde kaum das nötige Kleingeld zum Prozessieren haben, kurzen Prozess. Wie der Kleinlandwirt, der doch von Mobilfunk keine Ahnung habe, wohl beweisen wol- le, dass es sich um eine Hochrüstung handle. Es blei- be bei einem Austausch von in die Jahre gekomme- nen Antennenkörpern,
Punkt. Die Einsprache sei abgewiesen.
Regierungsstatthalter denkt falsch
Die nächste Gerichts- instanz, die Bernische Bau-, Verkehrs- und
sen überwiegend, dass man die Baubewilligung erteilen müsse. Es müssten als Ersatz sonst 2-3 Antennen in den Bauzonen der benachbarten Gemeinden erstellt werden.
Verstoss gegen bundesge- richtliche Rechtsprechung Weil sich die BVED in ihrer Er-
teilung einer Sonderbewilligung auf nichts anders mehr berufen konnte als auf finanzielle Vorteile für die Mobilfunkbetreiber, zog der Kleinbauer mit Hil- fe der NIS-Fachstelle von Gigaherz den Fall vor das Bernische Verwaltungsgericht. Auch dieses erteilte seinen Segen zum Gesuch der Gratis-Prozessfüh- rung, da der Fall dort offensichtlich auch nicht aus- sichtslos schien.
Denn es sind indessen gerade diese wirtschaft- lichen Vorteile und die zu erwartende geringere Anzahl an Einsprachen sowie die Weigerung von Hauseigentümern eine Mobilfunkantenne auf ih- rem Dach zu dulden, die laut Bundesgericht zu kei- ner Sonderbewilligung zum Bau oder Erweiterung einer Mobilfunkanlage in der Landwirtschaftszone berechtigen. BGE 133 II 321E.4.3.3S 325f und 133 II 409E.4.2S.417 mit Hinweisen.
Ermessensspielraum überschritten
Die BVED hat nach Ansicht von Gigaherz demnach ihren Ermes- sensspielraum weit überschritten und die arglistigen Täu-
Das Grundsatzurteil 1C/200/2012 des Bundesgerichts vom 17.12.2012 (Falera GR) verbietet das Nach-, Um- und Hochrüsten von bestehenden Mobilfunkantennen in der Landwirtschaftszone generell.
 





































































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