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Gigaherz.ch 92. Rundbrief Seite 12
 Rechtsverweigerung bei SRF1 und Schweizer-Familie
Das Schweizer Fernsehen und die zweitgrösste Schweizer Wochenzeitschrift „Schweizer Familie“ weigern sich, trotz rechtskräftigem Gerichtsurteil und trotz eingetretenen katastrophalen gesundheitlichen Folgen, die grösste je von ihnen verbreitete Falschmeldung zurückzuziehen und zu widerrufen.
Worum geht es genau?
Im Frühjahr 2008 wiesen in einem Labor der Medizi- nischen Universität Wien Zellkerne, die zuvor unter nichtionisierender elektromagnetischer Strahlung lagen, gegenüber den nicht bestrahlten bei deren Auszählung eine hohe Anzahl an Beschädigten auf. Weil beschädigte Zellkerne erbgutverändernde Wirkungen und somit auch Krebs zur Folge haben können, wäre das für die Mobilfunk- und Strom- netzbetreiber der Supergau
gewesen.
Als Retter in der Not erschien
Prof. Dr. Alexander Lerchl, De-
kan an der privaten Jacobs-
Universität in Bremen und
Vorsitzender des Ausschus-
ses Nichtionisierende Strahlung der Deutschen Strahlenschutzkommission auf der Bildfläche und stellte die kühne Behauptung auf, die Daten seien allesamt gefälscht worden.
kam ans Licht: die Labordaten waren reihenweise gefälscht, die Warnung somit voreilig. Dass Strah- len aus dem Handy das Erbgut schädigen und somit Krebs verursachen, war wissenschaftlicher Betrug. Doch Achtung, dass Strahlen für Vieltelefonierer deshalb harmlos sind, beweist der Wissenschafts- skandal ebenso wenig.“
Lerchl liess sich auch durch
zwei unabhängige Untersu- chungskommissionen, welche
die Fälschungsvorwürfe nicht
erhärten konnten, nicht von
seinen Verleumdungen ab-
bringen und veröffentlichte laufend entsprechende Artikel in der Fach- und der Tagespresse. Dabei ging er bis zur Veröffentlichung eines Buches.
Die Mobilfunk- und Stromnetz- betreiber sorgten ausgiebig und eifrig dafür, dass diese Dif- famierungen weltweit in den Medien verbreitet wurden. So auch in der Schweiz und hier sogar im öffentlich-rechtlichen Fernsehen in der Sendung PULS.
Der Fälschungsvorwurf wurde von Schweizer Medien unbesehen weiterverbreitet und wird auch jetzt nicht berichtigt.
Handystrahlen waren ge- fälscht. Jahrelang war das nie- mandem aufgefallen.
Die Laien staunten und die Fachleute wunderten sich. Wissenschaftler von der Uni- versität Wien hatten bewiesen,
In der Sendung PULS vom 2. Juni 2008 des Schwei- zer Fernsehens wurden folgende „Sensationsmel- dungen“ verbreitet:
Zitat aus dem gesprochenen O-Ton: „Das Handy am Ohr ist gefährlich. Das zumindest behaupteten zwei viel beachtete Studien der Universität Wien. Nun
dass Handystrahlen schädlich sind. Auch in Mengen die weit unterhalb der als unschädlich geltenden Grenzwerte liegen. In Zellkulturen war das bestätigt worden und auch unsere Sendung hatte sich des Themas angenommen.
Dumm gelaufen, stellt man jetzt fest. Ein Grossteil der Daten, auf denen die Schlüsse beruhen, scheint
von Hans-U. Jakob, Schwarzenburg, 25. Juni 2015
Wenn Zellkerne beschädigt werden, hat das eine erbgutverän- dernde Wirkung und kann damit Krebs zur Folge haben.
Am Beginn des Mobilfunk-Booms 2008 durfte eine solcher Befund nicht sein und wurde darum kurzer- hand als Fälschung verleumdet.
Zitat aus dem Online-Text zur Sendung: „Zwei Wie- ner Studien, die in den letzten drei Jahren für Schlag- zeilen gesorgt haben, sind ge- fälscht. Eine Laborantin der Universität Wien hat reihen- weise Daten erfunden. Jetzt hat eine Untersuchungskom- mission der Universität Wien die Fälschungen aufgedeckt. Die Studien behaupteten, Handystrahlung schädige das Erbgut und verursache eventuell Krebs. Beweise dafür gibt es also keine. Dass Handystrahlung völlig harmlos ist, wurde allerdings
auch noch nicht bewiesen.“
Und in der zweitgrössten Wo- chenzeitschrift der Schweiz, der „Schweizer Familie“, schrieb in der Ausgabe Nr. 23 vom 5. Juni 2008 Gerald Tip-
pelmann, Arzt und Redaktionsleiter der Sendung PULS, unter dem Titel „Gefälschte Studien“: „Zwei aufsehenerregende Studien über die Gefahren der

































































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