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Gigaherz.ch 92. Rundbrief Seite 10
 Unzulässige Ausdünnung beim BAFU
Dem Bundesamt für Umwelt scheinen die Arbeiten von Prof. Michael Hässig der Vetsuisse-Fakultät Dep. Nutztiere der UNI Zürich ziemlich in die Quere zu kommen.
von Hans-U. Jakob, Schwarzenburg, 6. Juli 2015
Momentan sind Diskussion um Gesetzesänderun- gen im Gang, die sowohl den Bau von Hochspan- nungsleitungen massiven erleichtern als auch die Grenzwerte von Mobilfunksendern lockern sollen. Da sind wissenschaftliche Arbeiten wie diejenige von Professor Hässig lästig.
Eine Medienmitteilung der Universität Zürich brach- te die Meinung des Bundesamtes für Umwelt, wel- ches die Studie von Hässig finanziert hat, zum Aus- druck. Aus dieser Mitteilung
könnten. Und von diesen 2100 möglicherweise Ge- schädigten ist auszugehen und nicht von der Ge- samtzahl von 55‘200 Bauernhöfen in der Schweiz.
Warum kommen nur 2100 Bauernhöfe in Frage?
Wir haben in der Schweiz 7000km Hochspannungs- leitungen, davon verlaufen 3500km über nicht- landwirtschaftlichen Boden, wie Fels, Wald und Industriezonen oder sonstigem dicht besiedeltem Gebiet. Nach meiner über 25-jährigen Erfahrung
haben wir auf den 3500 ver- bleibenden Kilometern ca. alle 3,5 Kilometer einen Hof mit einer Magnetfeldbelastung von >0.4Mikrotesla. Das wä- ren dann noch 1000Höfe die für zu hohe, niederfrequente Belastung in Frage kommen könnten.
Bei der Hochfrequenzbelas- tung durch Mobilfunksender sieht es ähnlich aus. Bei den 750 Einsprachen, die in den letzten 15Jah- ren auf der NIS-Fachstelle von Gigaherz.ch bearbei- tet wurden, gibt es „nur“ 15, die mit Belastungen von >0.4V/m zu nahe an Mobilfunksendern liegen. Das heisst, 2% von 750, Und das wären dann auf die 55‘200 Landwirtschaftsbetriebe hochgerechnet „nur gerade“ mal 1104 Betrie-
be.
Das kommt davon, dass in der Schweiz das Errichten von Mo- bilfunksendern in der Land- wirtschaftszone auf Grund des Bundesgesetzes über die Raumplanung, SR700 Art 22- 24a, und aktueller Bundes- gerichtspraxis das Aufstellen von Mobilfunkantennen in der
Landwirtschaftszone grundsätzlich verboten ist, da es sich bei Antennen um industriell-gewerbliche Anlagen handelt.
Zusammengezählt gibt es als Basis für eine wissen- schaftliche Arbeit in der Schweiz nur 2104 Betriebe, in welchen eine möglicherweise tiergesundheitliche Belastung in Frage kommen könnte und nicht deren 55‘200. Und von diesen 2104 Betrieben haben sich
wurde eine Agenturmeldung
und schliesslich ein Artikel im
Onlineportal der Bauernzei-
tung (22.6.2015): „Meldestelle
‚Nutztiere und nichtionisieren-
de Strahlung‘ kaum genutzt.
Gesundheitliche Störungen in-
folge Elektrosmog oder vaga-
bundierenden Strömen kämen
selten vor. So lautet die Bilanz
der Meldestelle ‚Nutztiere und nichtionisierende Strahlung‘.
Im Jahr 2013 hat die Vetsuisse-Fakultät der Univer- sität Zürich im Auftrag des Bundesamts für Umwelt die Meldestelle ‚Nutztiere und nichtionisierende Strahlung‘ ins Leben gerufen. Dies, weil verschie- dentlich Meldungen über gesundheitliche Störungen bei Nutztieren eingegangen
waren, welche die Bauern auf
Elektrosmog oder vagabun-
dierende Ströme zurückführ-
ten. Der Meldestelle wurden
nur wenige Fälle rapportiert.
Weniger als ein Promille der
Schweizer Bauernbetriebe
hätte sich gemeldet, teilt die
Vetsuisse-Fakultät der Univer-
sität Zürich mit. Insgesamt wurden 44 Fragebögen ausgewertet. [...]“.
Es grenzt an groben Unfug, wenn behauptet wird, von den 55‘200 betroffenen Landwirtschaftsbe- trieben hätten sich nur gerade 44, also weniger als 1Promille gemeldet. Denn von den 55‘200 Betrie- ben kommen nur gerade maximal 2100 in Frage, die mit Elektrosmog überhaupt etwas zu tun haben
Das Aufstellen von Mobil- funkantennen in Landwirt- schaftszonen ist grundsätzlich
verboten, weil es sich bei Antennen um industriell- gewerbliche Anlagen handelt .
 


























































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