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Gigaherz.ch 91. Rundbrief Seite 13
 Der beklagte Dekan der Jacobs UNI darf auch nicht mehr veröffentlichen oder veröffentlichen lassen, die Labortechnikerin habe unmittelbar nach der internen Überprüfung von 2008 durch die MedUNI Wien ihre Anstellung gekündigt, weil ihr Betrug auf- geflogen sei und sie sofort gestanden habe.
Der richtige Grund für ihre Kündigung war, wie jetzt aus dem Urteil des Landgerichts Hamburg hervor- geht, ein völlig anderer. Ihr Mann lag in kritischem Zustand auf einer Intensivstation und wie man den damaligen Pressemeldungen entnehmen kann, sassen ihr eine Horde von gewissenlosen Revolver- journalisten und Industrieanwälten sowie eine total voreingenommene Universitätsleitung im Nacken. Dass diese tapfere Frau, die übrigens das ihr vor- gelegte angebliche Geständnisprotokoll nie unter- schrieben hat, unter dieser Last zusammenbrach und die Flucht ergriff, ist nachvollziehbar und glaub- haft.
Aus dem Urteil des Landgerichts Hamburg geht deutlich hervor, dass weder der Rat der Wissen- schaftsethik der Medizinischen Universität Wien, noch die Kommission für wissenschaftliche Integri- tät die vom Professor und Dekan der Jacobs Univer- sität, Alexander Lerchl, aufgeworfenen Fälschungs- vorwürfe bestätigen konnten. Und dass auch die weiteren vom ihm eingereichten Beweise und Zeu- genaussagen bei weitem nicht ausreichen würden.
Das Gericht hat sich die Sache wahrlich nicht leicht gemacht und diese weiteren, angeblichen Beweise des Bremer Professors auf über sechs Seiten arg zerpflückt. Das Gericht stellt weiter fest, dass selbst wenn der Labortechnikerin der Verblindungscode der Bestrahlungsboxen bekannt gewesen sein soll- te, dies noch lange kein Beweis dafür sei, dass die Labortechnikerin die Ergebnisse der Zählung von beschädigten resp. unbeschädigten Zellkernen er- funden oder gefälscht habe. Auch sei es kein Be- weis für eine Datenfälschung, wenn die von Prof. Rüdiger und der Labortechnikerin durchgeführten Experimente bis dato angeblich nicht hätten repli- ziert werden können.
Das Urteil des Landgerichts Hamburg verbietet nicht nur dem Urheber des Fälschungsvorwurfs diesen weiterhin zu veröffentlichen, sondern auch noch gleich diesen von Dritten veröffentlichen zu lassen. Offen bleibt die Frage, was mit dem Buch geschieht, welches von Alexander Lerchl mit den selben Fälschungsvorwürfen veröffentlicht wurde, die vom Landgericht Hamburg jetzt als unhaltbar beurteilt wurden. Müssen jetzt die noch in Verlagen und Buchhandlungen herumliegenden Exemplare eingestampft werden?
Das Urteil des Landgerichts Hamburg ist zu fin- den auf: http://www.stiftung-pandora.eu/down- loads/150320_prozess_kratochvil-vs-lerchl.pdf
JBS Haldane, groß als Mensch und groß als Wissenschaftler,
hat die Erfahrungen seines Lebens in einem Satz zusammengefasst: „The unexpected always happens“ (Das Unerwartete geschieht immer).
Prof. Dr. Franz Adelkofer auf www.stiftung-pan- dora.eu: Wie recht JBS Haldane hat, hat soeben Professor Alexander Lerchl von der privaten Jacobs University in Bremen unter Beweis gestellt. Er, der als Mitglied der Strahlenschutzkommission (SSK) dem Strahlenschutz zum Hohn jahrelang die Inter- essen von Industrie und Politik vertreten und dabei Wissenschaftler wie Lennart Hardell und mich, de- ren Forschungsergebnisse mit den seinigen nicht in Einklang zu bringen waren, als Datenfälscher beschimpft hat, veröffentlicht plötzlich eine Arbeit, die alles, was er bisher behauptet hat, ad absurdum führt.
Die jüngsten Forschungsergebnisse von Lerchl sel- ber haben das Potenzial, das wiederholt beschrie- bene Hirntumorrisiko bei Viel- und Langzeitnutzern von Mobiltelefonen zumindest teilweise zu erklären. Deshalb sollte der von Lerchl zweifellos als Super-
GAU empfundene Ausgang seines Forschungsvorha- bens für die in der Politik für den Strahlenschutz der Bevölkerung Verantwortlichen endlich der Anlass sein, darüber nachzudenken, wie die Mobilfunktech- nologie der menschlichen Natur angepasst werden kann. Der umgekehrte Weg, der bisher ingeschlagen wurde, dürfte nämlich für viele Menschen in die Ka- tastrophe führen.
Was ist geschehen?
Prof. Alexander Lerchl soll herausgefunden haben, dass bei Mäusen, denen man zuvor einen Tumor verursacht hatte, unter Mobilfunkstrahlung das Tu- morwachstum wesentlich schneller voranschritt als bei gleich behandelten Mäusen ohne Mobilfunk- strahlung. Dieser Effekt soll auch schon weit unter- halb der Grenzwerte beobachtet worden sein. Wie konnte Lerchls Studie nur an die Öffentlichkeit ge- langen? Ein Betriebsunfall?





















































































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