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Gigaherz.ch 91. Rundbrief Seite 6
Bundesrat zieht Lockerung der Strahlenschutz-Grenzwerte in Betracht veröffentlicht am 26. Februar 2015
 Aus einer SDA-Pressemitteilung vom 25.02.2015, Kommentar dazu von Gigaherz in Schrägschrift:
Die Zunahme des Datenverkehrs belaste das Schwei- zer Mobilfunknetz, schreiben schreiben das Bun- desamt für Kommunikation (BAKOM) und weitere Bundesämter in einem Bericht. Für den Bundesrat sind Anpassungen deshalb unabdingbar. Er zieht unter anderem die Lockerung der Strahlenschutz- Grenzwerte in Betracht. Mit einer Anpassung der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung könne die Kapazität der einzelnen Sen- deanlagen gesteigert werden. Im Bericht werden verschiedene Möglichkeiten zur Lockerung der An- lagengrenzwerte aufgelistet. Im schlimmsten Fall würde die Strahlenbelastung im Einflussbereich ei- ner Anlage um den Faktor 3,5 steigen.
Sehr schön, dann erhalten wir endlich den über- zeugenden Beweis, dass Mobilfunkstrahlung Krebs erzeugt. Schade für diejenigen, die für diesen men- schenverachtenden Versuch noch ins Gras beissen müssen. Dem Bundesrat ist eine Steigerung der jähr- lichen Neuerkrankten an Krebs seit der Einführung des Mobilfunks in der Schweiz von 35% offensicht- lich noch nicht hoch genug. So 100 bis 150% müssen es offenbar schon sein. s.a. http://www.gigaherz.ch/ neuerkrankungen-an-krebs-nehmen-rapide-zu/
Das Märchen der besseren Schweizer Grenzwerte
Den Anstoss zum Bericht hatten zwei Vorstösse aus dem Parlament gegeben. Einer davon, eingereicht von der FDP-Fraktion, forderte die Überprüfung der Strahlenschutz-Grenzwerte. Die Grenzwerte in der Schweiz seien rund zehnmal tiefer als beispielswei- se in Deutschland oder Österreich.
Das mit den 10mal tieferen Grenzwerten ist absolu- ter Unfug und von uns schon oft erklärt worden: In der Schweiz werden die Werte nur anderswo erfasst als im Ausland. Im Ausland wird der Strahlungswert 4-6m vor der Antenne erfasst. Zwischen Strahlungs- quelle und Mensch liegen nur gerade 4-6m Luft. Das heisst, der Grenzwert wird dort festgelegt, wo sich Menschen kurzzeitig aufhalten können (z.B. Ka- minfeger und Dachdecker). In der Schweiz werden Grenzwerte dort festgelegt, wo sich Menschen dau- ernd aufhalten müssen. (z.B. Wohnungen, Schulzim- mer, Krankenzimmer). Hier liegen entweder 40-60m
Luft dazwischen oder 1-2 Eisenbetondecken von 25cm Dicke. Das Schlussresultat in den Wohnungen drinnen ist dann genau das Selbe. In den Ländern rund um die Schweiz (A, D. F, I) gibt es keine Mobil- funksender, die stärker strahlen als bei uns. Eher das Gegenteil ist der Fall.
Opposition in der Bevölkerung
Gemäss dem Bericht ist bisher nur ein für den Men- schen schädlicher Effekt von Mobilfunkstrahlung zweifelsfrei nachgewiesen worden: Die Erwärmung des Körpergewebes. Hinweise auf ein erhöhtes Krebsrisiko gebe es keine, heisst es mit Verweis auf Erkenntnisse der Weltgesundheitsorganisation.
Das sagt nicht die Weltgesundheitsorganisation, sondern ein kleiner privater Verein von 14 Leuten mit Sitz in Oberschleissheim (D), welcher sich Inter- nationale Kommission zum Schutz vor Nichtioni- sierender Strahlung, abgekürzt ICNIRP nennt. Über die Machenschaften dieses Vereins haben wir auch schon oft berichtet. s.a. www.gigaherz.ch/icnirp- das-neue-spiel-beginnt-im-september
Trotzdem polarisiere der Aufbau der Mobilfunknet- ze nach wie vor. Im Falle einer Lockerung der Strah- lengrenzwerte rechnen die Experten des Bundes deshalb “mit Opposition von Teilen der Bevölke- rung”. Gemäss einer Erhebung des Bundesamts für Statistik schätzt mehr als die Hälfte der Bevölkerung die Strahlung von Mobilfunkantennen als gefährlich oder eher gefährlich ein.
Damit sich die Bevölkerung “rational” mit der The- matik auseinandersetzen könne, brauche es Daten über die Strahlenbelastung, heisst es im Bericht. “Solche fehlen bislang in der Schweiz.” Ein Monito- ring zur Mobilfunkstrahlung solle deshalb rasch an die Hand genommen werden.
Dieses Monitoring kennen wir doch bestens. Mit dem falschen Gerät zur falschen Zeit am falschen Ort zu messen, ergibt immer völlig harmlose Werte. Das sei nicht etwa wissenschaftlicher Betrug, sondern wissenschaftliche Freiheit, sagt der Integritätsbeauf- tragte der UNI Basel. In einer Studie müsse lediglich stehen, mit welchem Gerät wann und wo gemessen wurde. Oder im Klartext: Wer den Schwindel nicht bemerkt, ist selber schuld. S.a. www.gigaherz.ch/ wissenschaftliche-freiheitnarrenfreiheit




















































































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