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Gigaherz.ch 91. Rundbrief Seite 4
 im Stabdortdatenblatt enthaltenen Werte sie neh- men müssten. Die Ausrede heisst dann meistens, die Ergebnisse der Einsprechenden seien reine, unbewiesene Parteibehauptungen.
Die Andern machen sich ihre Untersuchungs- pflicht noch leichter, indem sie einfach alles den Einspracheantworten der Mobilfunkbetreiber abschreiben. Natürlich inklusive aller Fehler und Unwahrheiten (sprich Lügen).
diejenige Instanz, wo die erste Aussicht auf Erfolg besteht. Aber erst, nachdem die Einsprechenden nochmals 4000 bis 7000 Franken Kosten riskiert haben.
Das Schlimme an der Sache ist, dass die Baubewil- ligungsinstanzen anhand der Steuerunterlagen als Erstes abklären, ob die Einsprechenden über ge- nügend Geldmittel für einen Weiterzug verfügen.
Meist wortwörtlich. So dass man annehmen darf, sie hätten sich den Text elektronisch zustellen lassen, um nicht noch alles abtip- pen zu müssen.
Fehlentscheide werden gedeckt
Ist das nicht der Fall, wird die Ein- sprache ohne grosse Umschwei- fe abgeschmettert.
Merke: Unser prächtiger Rechts- staat ist so eingerichtet, dass nur Recht bekommt, wer Geld hat. Wer keins hat, soll schweigen und das noch sehr leise.
Einsprechergemeinschaften ha- ben grössere Chancen
Darum rät Gigaherz.ch, sich zu Einsprechergemein- schaften zusammenzuschliessen und eine gemein- same Einsprache einzureichen. Denn die Quan- tität der Einsprachen spielt keine Rolle, sondern nur deren Qualität. Und Fr. 20‘000 geteilt durch 50 Einsprechende macht noch 400 Franken pro Nase und das auf 4 Jahre verteilt. So lange dauert es nämlich meistens bis das Bundesgerichtsurteil vorliegt.
Wenn es nicht zum Weinen wäre,
könnte man über die meisten er-
stinstanzlichen Verfügungen und Baubewilligungen laut lachen. Aber eben, ein Wei- terzug an die nächste Instanz, in den meisten Kan- tonen ist das der Regierungsrat, ist man dann im Falle des Verlierens kostenpflichtig. Das kann von 4000 bis 7000 Franken gehen. Und die Rechts- dienste der kantonalen Regierungsräte tun meis- tens alles, um die Fehlentscheide der Vorinstanz zu decken. Das könnte sonst ihrer Karriere ganz schön schaden.
Wer dann noch Geld hat, darf an das Verwal- tungsgericht des Kantons gelangen. Das ist dann
Die Rechtsdienste der kantonalen Regierungsräte tun meistens alles, um die Fehlentscheide
der Vorinstanz zu decken.
 Interessengruppe für
WLAN mit Mass in Schulen, Kindergärten und Krippen
WLAN in den Schulen der Stadt Zürich laufen ohne Unterbruch, ein Ausschalten der Ac- cesspoints ist nicht möglich. Die neue Interessengruppe für WLAN mit Mass in Schulen, Kindergärten und Krippen setzt sich dafür ein, WLAN mit Vernunft einzusetzen und zu- mindest die WLAN-Sender auszuschalten, wenn sie nicht benötigt werden. Wer mehr über diese Thema wissen möchte, findet auf der Homepage der Gruppe Informationen und die Möglichkeit, sich für einen Newsletter einzutragen. Es besteht auch die Möglich- keit, sich aktiv zu engagieren. Melden Sie sich - wir geben gerne Auskunft!
www.wlan-an-schulen.ch














































































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